Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 72 (1928)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Juden in Kiel im Jahrzehnt von 1850 - 1860
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 291 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2829132-2829951-2829955-2834608--48317-2834704- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
291 minderung der Anzahl der Juden erstrebt und bestimmt, ,,daß kein Jude, der nicht mit Unserem speciellen Privilegio und Concession begnadet ist, sich hinfort auf beständig in Unseren Städten, Aemtern und Landschaften aufhalten, und unter Benennung dieses Falles nur er selbst, seine Frau und seine Kinder und zwar diese so lange verstanden werden sollen, bis sie erwachsen sind und ihre eigene Handthierung anfangen“. Er sieht danach und auch davon abgesehen die Zahl der Juden in Kiel für zu groß an, und stellt, um dies zu beweisen, folgende Erwägung an: ,,Die Volkszählung von 1835 ergab 41 als Gesamtzahl der mosaischen Bevölkerung Kiels, 1840 betrug sie 62, 1845 schon 75 und die 1855 konstatierte Gesamtzahl von 156 ergibt, daß bei gleicher Zunahme der übrigen Bevölkerung während der letzten 20 Jahre Kiel jetzt über 40 000 Einwohner haben müßte. Daß jenes Miß- Verhältnis eine Belästigung der Commune herbeiführt, und für die Zukunft noch größere Besorgnis erregt“, wird nachdrücklich betont. Das faktische Bestehen der Gemeinde wird bestritten. ,,Die sogenannte Synagoge wird vorzugsweise wohl nur dadurch sich haben halten können, daß der 4 Wochen dauernde Umschlag und die Märkte eine beträchtliche Anzahl auswärtiger Israeliten in Kiel versammelten.“ Daß im Kaufcontract die Bezeichnung ,,Israelitische Gemeinde“ nur irrtümlich geduldet worden sei, habe der Magistrat ausdrücklich erklärt. Das Verschulden lag bei einem Stadtschreiber, der ,,der betreffenden Verhältnisse noch nicht kundig war“. Daher scheinen die Bittsteller wenig geeignet, eine Gemeinde zu bilden. Zudem läge auch kein Bedürfnis vor. Hierzu fallen einige weder freundlich, noch ernst gehaltene Worte über die ,,Juden-Emancipation“. Aber auch dieser Seitenhieb genügt dem Magistrat nicht. Er erklärt offen, ,,daß in Kiel eine Israelitische Gemeinde gebildet werde“, dafür könne er kein Bedürfnis erkennen. Er schlägt eine allgemeine für das ganze Land geltende Ordnung vor, kann aber dennoch es nicht unterdrücken Folgendes zu schreiben: ,,Wir glauben, uns jeder ins Einzelne gehenden Erörterung der Vorlage, ihrer Mängel, Lücken und Ausschreitungen um so mehr enthalten zu dürfen, als die Eigenthümlichkeiten der mosaischen Glaubensgenossen, welche auch in ihrer Gemeindeverfassung zur Sprache kommen, eine genaueste Kunde der communalen Zustände in denjenigen Orten anrathen, an welchen Gemeinden mosaischer Glaubensgenossen schon länger bestanden“. Danach wurde das Gesuch jedenfalls abgelehnt. Erst nach dem Judengesetz vom 14. Juli 1863 unternehmen die Juden neue Versuche zur Gründung einer staatlich anerkannten Gemeinde. Auch diese glücken erst 1867; dies ist das eigentliche Geburtsjahr der Israelitischen Gemeinde zu Kiel. Aus dem Stadtarchiv Kiel Nr. 861, 869 (für die gütige Benutzung danke ich Herrn Dr. Gundlach bestens). 19♦