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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 3 · p. Seite 286

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 3
Article
Geschichte der Juden in der Bukowina von 1798 - 1792
Date
1928-01-01
Page
Seite 286 (sequence 13)
Language
German
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286 ״ordentliche Aufmunterungsrede", über den ״unaussprechlichen Nutzen des Schulwesens" zu halten. Ihr Inhalt war bereits von vornherein formuliert und lautete so: daß nämlich die ״allerhöchste Absicht und Willensmeinung nicht dahin gehe, dadurch die mindeste Aenderung in der Religion zu veranlassen, wohl aber auch die jüdische Jugend ... zu rechtschaffenen Bürgern und nützlichen Mitgliedern des Staates zu bilden, dem sie das Seine aus allen Kräften beizutragen verpflichtet ist, und sie zu gesellschaftlicher Wohlfahrt und ewigen Glückseligkeit vorzubereiten". Nicht zuletzt sprach diese — von oben— abgefaßte Predigt auch ״über die Pflicht, das bestehende Gesetz des Schulbesuches zu beobachten" — und sie verpflichtete den Rabbiner sich überhaupt zu bemühen, dies den Familienhäuptern durch ,,gute Vorstellungen" wohlbegreiflich zu machen1. Neben diesen gewaltsamen Methoden suchte man die Schüler und Eltern ״schulfähiger" Kinder auch durch Lockmittel zum fleißigen Schulbesuche umzustimmen und zu ״reizen". Die Hofkanzlei verordnete daher, daß die Verteilung der Prämien an die vorzüglichen Schüler am Ende jeden Semesters, an den Halbfeiertagen des Oster- und Laubhüttenfestes, in Gegenwart der Schüler, Schülerinnen, ihrer Eltern, Gemeinde-Vorsteher und Rabbiner oder Religionsweiser, mit einer ״gewissen Feierlichkeit" vor sich zu gehen habe, und daß die Namen der ״belohnten" Schüler ein halbes Jahr hindurch öffentlich zur Schau ausgestellt werden müßten2. Trotz all dieserVersucheundder vom Schulbesuch allein bedingten Ehenormierung, gelang es doch nicht, den mit ungeminderter Vehemenz und Schärfe weiter geführten Kampf und Widerstand der äußerst religiösen Juden gegen die deutsch-jüdischen Normalschulen zu brechen; ertrugen die Juden doch lieber die diktierten Geld- und Leibesstrafen, und setzten unerbittlich ihre Boykottierung der letzteren als Protestkundgebung fort, als daß sie ihre Kinder diesen Schulen anvertrauten, in denen sie den ״geistigen Tod und Vergiftung" ihrer Kinder erblickten. Dies um so weniger als die ״aufgeklärten" aus der Fremde, meistens aus Galizien oder Böhmen stammenden, deutsch-jüdischen Lehrer, namentlich der zu Suczawa wirkende Abraham Goldenthal, die jüdische Reilgion nicht beobachteten, sie vielmehr öffentlich durch die Tat verletzten und auch ausdrücklich negierten3. So konnte der neuernannte Kreisschul- Dirigent nach einem halbjährigem Wirken nur die Tatsache konstatieren und darnach das Bukowinaer Kreisamt informieren, daß die Juden die Schule ganz vernachläßigt haben, teils ganz ausgeblieben seien, oder nur zum Scheine und nach Willkür besucht hätten4. _ (Schluß folgt.) 1 Hofd. V. 25. 4. 1792; Gub. Vdg. v. 3. 5. u, 10. 5. 1792, ZI. 13308 u. 14447; KA. an Jdgmdvorst., d. j. Lehrer zu Gzern. u. Suczawa, Sauerquell u. Bally, u. an Rabbiner Chyror v. 25. 5. u. 31. 5. 1792, ZI. 1739 u. 1899. 2 Hofd.v. 11.6.1791; Gub. Vdg. v. 27.6.1791, 15081; KA. an Jdgmdvorst., d. ].Lehrer zu Gzern., Suczawa u. Kreiskommissariat Suez. v. 20.7.1791, ZI. 2322. 3 Klage der Suczawaer Judengemeinde an das KA. v. 17. 6. 1791; Bericht des KA. v. 19. 8. hierüber an d. Gub.; Gub. an KA. v. 25. 8.1791, ZI. 19773/3025, ihn nicht entlassen u. Juden zum Besuch verhalten. * Israel Sauerquell aus Jezerzany in Galiz., ernannt am 20. 1. 1791, Nr. 1633, Bericht an d. KA. v. 11. 4. 1791.

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