Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 2 · p. Seite 161

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 2
Article
Der jüdische Grabstein in der Burg zu Graz
Date
1928-01-01
Page
Seite 161 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2829132-2829951-2829954-2834440--48158-2834525
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

m der in seine Ewigkeit eingegangen am Donnerstag, den zehnten im שהלך לעולמו ביו1ם] ה י בתמוז שנ[ת] קמ״ז ל״פ לאלף Monate Tammus, im Jahre einhundertsiebenundvierzig des sechsten Jahrtausends* 1. השישי תנצבה א1מן] ם [לה]. Möchte seine Seele eingebunden sein im Bunde des Lebens. Amen, Selah. Der Stein wurde also einem am 27. Juni 1387 unter der Regent- Schaft Albrechts III. verstorbenen Nissim, Sohn Aharons gestellt. Unter diesem Nissim vermutete ich sofort jenen Nissim, der am 24. Juli 1386 in Gemeinschaft mit einem Konsortium die ihnen aus einer Geldschuld zugefallenen Güter: ״vmb den hof Erharts dez Chrel gelegn ze Weinczürl vnd was darzu gehört vnd sunderleich vmb den Weingarten genannt der Plikch gelegn pey der chirchen, dacz sand Veyt“, an das Stift St. Lambrecht verkauft hat. Für diese meine Vermutung sprechen die hier weiter unten bildlich mitgeteilten, im Stifte St. Lambrecht sich befindenden zwei Verkaufsurkunden, deren Veröffentlichung ich der Güte des gelehrten Archivars des Stiftes St. Lambrecht P. Otmar Wonisch verdanke. Denn die Nomenklatur der Juden in der Steiermark kennt neben unserem Nissim nur noch einen im Jahre 1436 lebenden Nissim, der gemeinsam mit einem Konsortium die ihnen offenbar als Pfänder verfallenen Güter verkauft2. Daß dieser letztere nicht in Betracht kommen 'גדלי, Wien 1824, 51 b. f. Mitte, wo es ebenfalls heißt: ויהי לאבל כבור ושיר ועגב. Vgl. auch S. 14, Anm. 12 meines Aufsatzes. 1 Ueber das Datum habe ich mich ausführlich ausgesprochen S. 9 ff. meiner Arbeit. 2 Einen Nissim verzeichnet auch Wachstein in seiner trefflichen Abhandlung: Hebräische Grabsteine aus dem XIII.— XV. Jahrhundert in Wien' und Umgebung (Sitzungsberichte der Wiener Akad. der Wiss., Bd. 181; 1. Abt.), Wien 1916, S. 9, vgl. auch Schwarz, Geschichte der Juden in Wien 1909, S. 32, f., Tafel V. Doch kommt dieser Nissim für uns nicht in Betracht, erstens, weil er in den Jahren 1837—1338 gelebt hat und dann, weil er ein כבדזן war. Ueber den zweiten im Jahre 1436 in Graz lebenden Nissim, der aber ebenfalls für uns nicht in Betracht kommt, vgl. den im Staatsarchive in Wien Kopialbuch des Diplomatars Nr. 17, Fol. 9(23) (vgl. Böhm Const., Die Handschriften des kais. und königl. Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Wien 1873, S. 5, Nr. 17 und Seeliger Gerhard, Die Registerführung am deutschen Königshof bis 1493 in ״Mitteilungen d. Instituts für oest. Geschichtsforschung‘‘, Innsbruck 1890—1894, III. Ergänzungsband, ’S. 293, f., Nr. 17) erliegenden Gerichtsbrief, in welchem Herzog Friedrich d. J. im Jahre 1435 in Graz dem Balthasar Welzer bestätigt, daß ihm die Juden von Graz, Judenburg und Voitsberg mehrere Güter abgetreten haben. Die Gründe dafür vermutet Chmel Joseph, Geschichte Kaiser Friedrichs IV. usw., Hamburg 1840, 1., S. 264 darin, daß Juden Güter, welche sie auf Exekutionswege für unbezahlte Schulden zugesprochen erhalten haben, nicht behalten durften, obschon andererseits Juden als Häuserbesitzer um diese Zeit erwähnt werden. Aber bei exekutiven Erstehungen mußten sie ihre gerichtlich erlangten Gerechtsame unbedingt weiter verkaufen. In dieser Urkunde, die übrigens auch bei Chmel a. a. O., Anm. 1 abgedruckt ist, heißt es: Vmb die nachgeschribn guter vnd stuckch die vnser nachbenant Juden Jaer vnd Nyssim Juden Trostleins sun, Leser Jud Fridleins sun vnd Lämpl Jud Fridleins aydem vnser Juden hie zu Grecz. Item Sekchl Jud Malchams sun zu Judenburg vnd Muschi der Jud Gerschams aydem von Voytsperg vnd ir hawsfrawn mit dem rechten erlangt vnd behabt vnd nachmaln dieselben behabbrief gerichtsbrief schermbrief vnd alle gerechtikchait so si darvber habent gehabt vnserm getrewn Monatsschrift 72. Jahrgang. 11

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.