Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Aus Böhmen
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 425 (sequence 10)
- Language
- German
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425 18. Die Generalversammlung finde jeden Ereb Rösch Chodesch Nissan statt. Alle Mitglieder müssen sich zu Hause halten, fasten, auf den Friedhof gehen, wo der More tsedeq gegen eine Honorierung seitens der Chewra eine Predigt halten soll. Die Gabbaim sollen von der Versammlung Rechnung ״abführen“. Ist eine erhebliche Anordnung zu treffen oder eine Neuwahl vorzunehmen oder eine Klage über ihre Amtsführung anhängig, so soll alles bei dieser Gelegenheit ,,ausgemacht werden“. 19. An diesem Tage veranstalte man nach Jom Kippur katan eine Sseudath mitswa, jeder trage dazu 10 Kreuzer bei, auch, wer dringend an der Teilnahme verhindert ist, 10 Kreuzer ,,muß er doch geben“. 24. Einstimmig beschlossen wurde, daß ״der Jüngste“ der Chewra ״soll un’ muß versehen das Schamaschuth (Dieneramt) der Chewra un’ muß“ die Geräte unter seine Obhut nehmen, beobachten, was ״schadhaft“ ist, wiederum lassen ״in Ordnung bringen auf Kosten der Chewra. Solches muß er versehen, bis nit ein anderer sich wert einkaufen“. Wenn sich zwei oder mehr auf einmal ,,einkaufen, möchten sie müssen diejenige werfen“, wer das Schammaschuth im ersten Jahre ״zu versehen hat“, wer im zweiten usw. 26. Auch wurde beschlossen, ״weilen sich ereignet hat, daß einer bleiben will, ass is erkannt wohren, daß derjenige die Schebuah (Gelübde) muß lassen mattir sein“ (lösen lassen). Wenn in Zukunft ein Mitglied sich sollte unterstehen ein Gelübde ״zu tun, daß heraus gehen will, seinen alle Mitglieder für die Folge verpflichtet, auf sich zu nehmen“, daß das Gelübde als null und nichtig zu gelten habe. Der Betreffende muß auch nach Schätzung der Gabbaim eine Sühne zahlen. 27. Der nach § 18 als. Termin der Generalversammlung festgesetzte Ereb Reh. Nissan ist wegen des Mahlens des Pessachmehles und anderer Vorbereitungen für dieses Fest, wodurch die Mitglieder in Anspruch genommen werden und die Versammlung leiden könnte, als ungeeignet anerkannt und statt seiner der Ereb RCh. Schebat festgesetzt worden, d. d. Montag, Ereb RC11. Scheb. 5548. 28. Bei der Ch. Sseuda gerieten zwei Mitglieder in Streit. Sie mußten ein jeder 2 Gulden als Pfand hinterlegen, bis die Gabbaim mit dem More tsedeq die Streitsache untersucht und ein Urteil gefällt haben würden. Damit sich dergleichen nicht wiederhole, haben wir dies dem Chewra-Buche einverleibt. Sollte es aber doch wieder sich ereignen, so sollen die Gabbaim befugt sein, augenblicklich auf Grund eines Gutachtens des More tsedeq nach eigener Schätzung zu bestrafen. . Dürntiaul. Der Friedhof der jetzt arg zusammengeschmolzenen Gemeinde Dürrmaul, die früher zu Kuttenplan gehörte, liegt in einem Walde, wie vielfach üblich, auf schrägem Terrain. Die Grabsteine sind armselig, aus schlechtem Material1, die Inschriften meist ganz unleserlich. Wie auch sonst dürfte man hier den Anfang mit dem Belegen des Friedhofes in der Mitte gemacht haben. Von der Inschrift dieses meines Erachtens ältesten Steines entzifferte ich . . בחדור. ורנה בקרבך (Ecci. 119) פ״נ שמח בחור בילדנו]תך יאקב יצ״ו.. כ״ח טבת. ת״צ (1730 =) לפ״ק. Am R. Chodesch Ijjar 502 (= 1742) starb Jehuda Arje b. Oser. Ein Meir b. Mardekai wird gerühmt: האשכול של תורה דרך .. הציל בית אל .. 1 Daß auch Granit nicht dem Zahne der Zeit widersteht, sieht man in Eger, wie wenig Eisen ihm gewachsen ist, auf dem alten jüdischen Friedhöfe in Gleiwitz (Preußisch-Schlesien), wo die Eisenhütte zahlreiche Grabsteine lieferte. In Gzieschowa sind die Grabdenkmäler aus Holz.