Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Der Berliner Judenkalender und die Kalendergelder
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 275 (sequence 2)
- Language
- German
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275 1754, 1772) ergänzt beziehungsweise erneuert und am 10. Januar 1811 der Akademie entzogen1. Seitdem erschienen die Kalender unter Aufsicht einer besonderen Deputation. Da in den genannten Erlässen keinerlei Ausnahmen zugelassen waren, so galten sie grundsätzlich von vornherein für die Judenkalender im allgemeinen und insbesondere auch für den Berliner judenkalender. Von diesem Kalender, der zunächst ״ JudenCalender“, von 1784—86 ,,Calender für die jüdische Gemeine“, von 1787 ab ״Calender für die jüdische Gemeinde" betitelt war2, wird die nachfolgende Darstellung in erster Reihe handeln. Das Kalenderprivilegium wurde erst ein Vierteljahrhundert nach seiner Einführung auch auf die Judenkalender angewandt. Das geht aus den Akten deutlich hervor, die erst mit dem Jahre 1725 beginnen. Ueberdies trägt der in Frankfurt a. d, O. gedruckte, auch in Berlin eingeführte Kalender für das Jahr 1723/24 (Y&D) keinerlei Approbationsvermerk, ja nicht einmal eine rabbinische Approbation3. Da die Akademie diesen Mangel nicht wie bei den späteren in Frankfurt a. d. O. hergestellten Kalendern beanstandete, so geht daraus hervor, daß sie für diese Zeit ihr Privileg noch nicht in bezug auf den jüdischen Kalender in Anspruch nahm. Am 28. März 1726 1 Harnack a. a. O. I1, S. 231 und I2, S. 599/600. 2 Ueber den Berl. Judenkalender hat schon Steinschneiderin ״Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland“, III, S. 271—274 und V, S. 185־ — 186 einige Bemerkungen gemacht, die aber, da ihm nur die in der Berliner Staatsbibliothek, vorhandenen Kalender zur Verfügung standen, naturgemäß lückenhaft sind. Unserer Darstellung liegen außer den in den Bibliotheken zugänglichen Kalendern hauptsächlich die Akten der ״Preuß. Akademie der Wissenschaften zu Berlin“ Abschnitt I 1700—1811, Abteilung VIII, Nr. 219 bis 225 über das Kalenderwesen der Juden zugrunde. Die Aktentitel sind: Nr. 219 ohne nähere Bezeichnung. Nr. 220. Wegen der noch schuldigen Juden Calender Gelder auf das Jahr 1728 und 1729, 1730, 1731. Nr. 221. Privilegium vom 27. März 1726 wegen der Juden Calender und weitere über diesen Gegenstand Anordnungen an die Aeltesten 1732—1798. Nr. 222. Betreffend die Beschwerden wegen des schlechten Drucks der Juden Calender und die von den Juden Aeltesten vorgeschlagene Verbesserung derselben, wie ,auch die Verfertigung eines Comtoir Calender in hebraeischer Sprache 1770—1787. —Die Reparation der Juden Calender Gelder 1773—1778. Nr. 223. Juden Calender Acten vom Jahre 1784—1791. Nr. 224. Betreffend den Druck der Jüdischen Calender und den Streit mit den Gersonschen Erben. Nr. 225. Die Reparation der Juden Calender in sämtlichen Königlichen Provinzen und den zu erlegenden Geldbetrag betreffend 1795. Wir zitieren ״Akad. Akten“ mit nachfolgender Nummer; da nicht alle Akten paginiert sind, wird in der Regel auf Angabe der Seitenzahlen verzichtet. Bei den Geldbeträgen bedeutet r Reichstaler, g Groschen. 3 Das Kalenderexemplar für das Jahr תפ״ד bei den Akad. Akten Nr. 222. Auf dem Titelblatt: בעשה ונתחבר על יילי התורני והר*ר ישראל גד״י במוה״ר יעקב קאפיל זצ״ל לוי העליר מק״ק פראג יע׳*» ותושב פה ק״ק פראבקפולט דאדרא. in den Akten wird er Israel Fraenkel genannt. (Familie Heller-Wallerstein-Fraenkel-Fraenkl), er ist der Vater des Aron Israel Fraenkel, von dem noch die Rede sein wird. Auf den Kalendern z. B. 1742, 1743, 1747 wird er bezeichnet: אברהם ישראל העליד שהיה דיינא רבא פה ק״ק פפד״א. Trotz der etwas befremdlich klingenden Tatsache, daß der Oberdajan (freilich in einer Gemeinde wie Frankfurt a.d. O.) auch Kalenderredaktör ist, ja einmal in den Akten als Vorbeter aufgeführt wird, muß man an der Identität festhalten, wenn man die Akten mit den Kalendertiteln in Einklang bringen will. 18*