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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 5 · p. Seite 267

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 5
Article
Der Berg Asamon
Date
1927-01-01
Page
Seite 267 (sequence 4)
Language
German
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267 und schließlich die Römer siegten. Von späteren Kämpfen in oder um Selamin ist dagegen bei Josephus nichts zu finden. Daß Josephus in der Liste der durch ihn befestigten Ortschaften den Namen 28/1ayxv (== צלמין) schreibt, während an unserer Stelle der Berg Ao'a[X)p(0v (— הצלמוץ) genannt ist, wird wohl 'auf eine besondere Quelle zurückzuführen sein, aus der Josephus seine Kenntnis der Vorgeschichte des galiläischen Krieges schöpfte. Urkundliches über die mährischen Familienstellen. Von Dr. Heinrich Flescli, Dolni Kounice. Zu den drückendsten Bestimmungen, welche über Juden verhängt wurden, gehört die theresianische Verordnung, welche die Judenehen in Mähren auf eine bestimmte Anzahl beschränkte, und die ganze Schwere, ja das geradezu Teuflische und Widernatürliche des Gesetzes spiegelt sich in den Aufzeichnungen ab, welche in den Anmeldungs-Protokollen zur Besetzung erledigter Familienstellen niedergelegt sind1. Bei der Sittenstrenge, welche unter den Juden herrschte, war eine eheliche Gemeinschaft, welche nicht durch Qidduschin sanktioniert, so gut wie ausgeschlossen. Damit hatte das carolinische Gesetz gerechnet, welches durch Maria Theresia, Karl des VI. Tochter, noch verschärft wurde. Die traurigen Folgen blieben nicht aus. Mähren war bis zum Jahre 1849 reich an alten, ledigen Damen, ,,die mährischen Maden (Mädchen) mit den gelben Füßen'f — ein unzarter, despektierlicher Vergleich mit alten Gänsen, deren Füße gelb, während die der jüngeren von rötlicher Farbe — waren sprichwörtlich. Ein großer Teil der nachgeborenen Söhne wanderte nach Polen und Ungarn aus, welch Letzteres das Eldorado der Heiratslustigen war. Dort wurde dem ersten biblischen Gebote keine Schranken gesetzt, die andern aber, welche sich zum Verlassen der heimatlichen Scholle nicht entschließen konnten — denn auch Tränen befruchten den Boden, auch schmerzliche Erinnerungen machen die Heimat teuer —, mußten zuweilen einen langen Leidensweg antreten, ehe sie das Ziel ihrer Sehnsucht, eine ,,erloschene Geschlechtsstelle" erreichten. Zehn und noch mehr Ehewerber kompetierten auf eine freigewordene Familienstelle und der Wettkampf um die Siegespalme war heiß. Die erste Instanz war die Vertretung der Judengemeinde, diese war oft von Haß oder Liebe beeinflußt. Einmal protegierte der Judenrichter2 (= Vorsteher) einen. Bittsteller und versuchte es, bei den tuwe hakahal (= boni, Beisitzer, Geschworene) seinen Einfluß für ihn geltend zu machen, ein anderes Mal wieder machte ein Geschworener den Versuch, die ikre hakehillah (= Spitzen der Gemeinde, 1 Der Familienwerber mußte das 18. Lebensjahr überschritten haben und ein Vermögen von 300 Gulden n ach weis en(s. Friedländer, M. H.: Tiferet Israel, 3. 39), ab 1786 war auch Schulbesuch eine Bedingung zur Erreichung der Heiratsbewilligung, s. weiter Excerp. v. 30. 4. 1786 und Pribram, A. E.: Urkunden und Akten zur Geschichte der Juden in Wien I, S. 57 7 und das.n. 1. 2 Vergl. Wolf, G.: Die alten Statuten der jüd. Gemeinden in Mähren, ,,Ordnung deren Gemeinden64 § 184, S. 51. .י

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