Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 70 (1926)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Unveröffentlichte Aktenstücke zur Judenfrage auf dem Wiener Kongreß (1814-15)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 475 (sequence 19)
- Language
- German
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475 ״meinde zu Frankfurt am Mayn erlassene Zahlungsverboth, rücksichtiich ״der von ihr ausgestellten Obligationen au porteur in höchsten Gnaden ״wiederum aufzuheben, und vielmehr die stipulirte Einlösung der frag- ״liehen Schuldverschreibung ohne weiters zu verordnen geruhen.‘6 Welche höchste Gnade wir lebenslänglich mit dankbarem Herzen verehren werden. In tiefster Ehrfurcht ersterbend Ew. Hoclifürstlichen Durchlaucht Unterthänigste Diener Fries u. C.1 XIV. An Seine Hochfürstliche Durchlaucht) den Königlich Preussischen Herrn Staats ־י Kanzler Fürsten von Hardenberg Unterthänigste Vorstellung und Bitte der israelitischen Gemeinde-Deputirten von Frankfurth am Mayn Supplikanten! um gnädigste Bestättigung des mit dem ehemaligen Grossherzog von Frankfurth errichteten feyerlichen Vertrags. Durchlauchtigster Fürst Gnädigster Fürst und Herrl Die Unterzeichneten. Bevollmächtigten der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurth am Mayn haben bereits ihre unterthänigste Bitte, um gnädigste Bestättigung des in Ge folg allgemeinen Landes Organisations Patent ddto. löten August 1810, unterm 28 ten Dezember 1811 mit dem damahligen Souverainen des Landes Grossherzogen von Frankfurth errichteten förmlichen Vertrags, vermög dessen ihren Glaubensgenossen zu Frankfurth das dortige Bürgerrecht ertheiit, und auch schon damals sogleich in seine volle Wirkung eingeräumt worden war, samt einer Abschrift dieses Vertrags selbsten welcher diese ihre titulo oneroso erworbene Rechte begründet, bey dem Hohen Congress einzureichen die Gnade gehabt. Da indessen so lange, der zwar schon im Recht und der Vernunft liegende Grundsatz dass späterhin eingetrettene rein-politische Ereignisse unmöglich auf früher erworbene Rechte zurückwirken können, nicht auch durch den hohen Gongress förmlich ausgesprochen worden ist — bey allem Glauben an die höchste Gerechtigkeit der Häupter dieser hohen Versandung dennoch in der That in der Lage unserer Glaubensgenossen selbsten, welche durch ihren Vertrag nicht etwa Vorzüge gegen die übrige Bürgerschaft, sondern blos Gleichstellung mit derselben erhalten, ein für ihre bürgerlichen Verhältnisse äusserst nachtheiliger Zustand der Ungewissheit nothwendig entstehen muss; so glauben die Unterzeichneten gestützt auf der hohen Liberalität Euer Hochfürstlichen Durchlaucht, und vorzüglich auf das grosse Beyspiel, welches Preussen in dieser Hinsicht, unter Euer Hochfürstlichen Durchlaucht weisen Führung dem übrigen Deutschland gegeben hat, mit Zuversicht gnädigster Erhörung die unterthänigste Bitte wagen zu dürfen. Euere Hoch fürstliche Durchlaucht wollen Seiner Excellenz dem zu den besonderen Verhandlungen über Deutschlands Verfassung abgeordneten königlich Preussischen Herrn Staats minister die Bestättigung des mit dem ehemaligen Grossherzog von Frankfurth unterm 28 ten Dezbr. 1811 errichteten Vertrags unserer Gemeinde in höchsten Gnaden zu empfehlen geruhen. Welche höchste Gnade unsere Gemeinde ewig dankbahr verehren wird Euerer Hochfürstlichen Durchlaucht Untertänigster J. I. Gumprecht Wien 16. März 1815. Jacob Baruch2 1 Eines der vier angesehensten Wiener Bankhäuser dieser Zeit, vgl. A. Fournier, Die Geheimpolizei auf dem Wiener Kongreß (Wien u. Leipzig 1913). 2 Veter Ludwig Börnes und Deputierter der Frankfurter Gemeinde während der ganzen Dauer des Kongresses. Vgl. Judenfr. S. 52 f. u. passim.