Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 70 (1926)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Unveröffentlichte Aktenstücke zur Judenfrage auf dem Wiener Kongreß (1814-15)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 462 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2829132-2829935-2829942-2833675--47230-2833726- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
462 An des Königlichen Staats-Kanzlers Herrn Fürsten von Hardenberg Durchlaucht zu Wien. Abschrift. III. Durchlauchtigster Fürst! Hochgebiethender Herr Staats-Kanzler! Wir wagen es, uns Ew. Durchlaucht mit einer unterthänigen Vorstellung zu nähern und damit ehrerbietigst eine gehorsame Bitte zu verbinden. Als Frankfurth a/M. seine frühere Verfassung verlohn und der Hauptort des Großfürstenthums Frankfurth wurde, setzte man die dortigen jüdischen Religionsgenossen, in Rücksicht des Genusses staatsbürgerlicher Vortheile so wohl, als auch in Rücksicht der Leistung staatsbürgerlicher Lasten den Gliedern aller übrigen Religions-Partheien gleich. Der Staat gewann hierbei schon durch die baaren Summen1 und durch die ausgestellte Verbriefung2, welche wir für den Erwerb des Bürgerrechts zu entrichten hatten3, noch größer aber waren die Vortheile für denselben, seitdem wir in der Reihe der übrigen Staatsbürger Abgaben und Krieges-Dienste mit ihnen gieichmässig und gern trugen, und namentlich in dem letzten Kriege, der für den Wiedererwerb der verlohrnen Freiheit geführt wurde, gleich ihnen keine Aufopferung, mogte sie unsere Personen oder unser Vermögen betreffen, scheueten, und auf diese Art also auch an diesem großen Kampfe einen nicht unrühmlichen Antheil genommen und gern unsere Brüder und Söhne den Feinden Deutscher Freiheit in den Reihen der Freiwilligen und Landwehr entgegengestellt haben. Bei der gegenwärtigen Reorganisation Frankfurths sind nun zwar den drei christlichen Religions-Partheien gleiche bürgerliche Rechte zugestanden, die nähere Bestimmung über die Verhältnisse der Juden ist aber noch vorbehalten worden4, woraus hervorzugehen scheint, dass man Bedenken trägt, uns in den bisherigen Verhältnissen zu lassen. Da wir aber nichts mehr wünsehen als die Bestätigung derselben, da wir uns nach den gemachten Fortschritten in der Cuitur und nach der bewiesenen Bereitwilligkeit zur Tragung aller Lasten zur Äusserung dieses Wunsches für berechtigt halten, da wir nur das wünschen, was unseren Glaubensgenossen in anderen Ländern namentlieh in Preussen und in Bayern schon seit Jahren zugestanden ist, und dennoch fürchten müssen, ohne eine gewichtvolle Fürsprache, in unsere frühere Verhältnisse zurückgewiesen zu werden, so geht unsere unterthänigste Bitte d ahin: dass Ew. Durchlaucht sich auf dem bevorstehenden Gongresse zu Wien unserer hochgeneigtest annehmen, und uns in unserm gegenwärtigen Verhältniss zu schützen geruhen mögen. Mit der größten Devotion verharre Ew. Durchlaucht unterthänigster der Banquier Mayer Amschel Rothschild5 aus Frankfurth a/M.* Namens der dasigen Judenschaft. Berlin den •7 t. September 1814. 1 Auf Grund der Verordnung v. 9. Nov. 1811 erlegten die Juden zwischen dem 24. und 28. Dezember desselben Jahres 150 000 fl. bar. 2■Gleichzeitig wurden auf weitere 290 000 fl. Obligationen ausgestellt, welche mit 50 000 fl. Ende 1813 sowie in weiteren Jahresraten von 10 000 fl. (samt 5% Zinsen) bis 1837 eingelöst werden sollten. 3 Formell als zwanzigfache Ablösung des jährlichen Schutzgeldes im Betrage von 22 000 fl. bezeichnet. 4 Der Entwurf der ״Kapitulation der freien Stadt Frankfurt“ (Juli 1814) enthält in bezug auf die Juden den folgenden Satz: ,,Wegen der bürgerlichen und Gemeindeverhältnisse der israelitischen Glaubensverwandten und der Behandlung der zu den letzten gehörenden Gegenstände bleibt die Bestimmung Vorbehalten.“ 5 Es ist dies der älteste Sohn Mayer Am seheis R., des 1812 verstorbenen Begründers des Hauses, den man gewöhnlich zum Unterschiede vom Vater Amschel Mayer nannte. Doch erklärt sich diese Umkehrung der Vornamen