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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1926-01-01 · Heft 4 · p. Seite 270

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
70 (1926)
Issue
Heft 4
Article
Textkritische Bemerkungen
Date
1926-01-01
Page
Seite 270 (sequence 10)
Language
German
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270 Gesetz über die hierologische Unreinheit unterscheidet zwischen dem Herd der Unreinheit (אב הטומאה) und der primären, sekundären, tertiären Uebertragung, in denen die Infektion jedesmal eine graduelle Abschwächung erfährt. Eine Ausnahme bilden Geräte, die mit einem Leichnam in Berührung gekommen sind; sie sind in demselben Sinne wie die Leiche selbst ein Herd der Unreinheit. Dies drückt der Talmud, an das biblische חלל חרב anknüpfend, durch die Paroimie חרב הרי הוא כחלל aus: Das Schwert ist wie der Erschlagene1. Daß חרב hier in weiterem Sinne zu nehmen ist, geht aus zahlreichen Talmudstellen unzweideutig hervor. Die Meinungen gehen in nachtalmudischer Zeit nur soweit auseinander, daß mehrere Autoren diesen Begriff auf Metallgeräte beschränken, einige ihn auch auf andere Gerate beziehen (Tosafot Nazir 54b s. v. תא שמצ, R. Simson zu Ahilut I 2 u. v. a.). Zu diesen gehört Maimuni (טומאת מת V 3), zu jenen R. Abraham b. Dawid (daselbst). In נזירות VII 8 schreibt nun Maimuni unter Bezugnahme auf seine ausführliche Darlegung in טומאת מת, daß diese Paroimie auf den Nazir keine Anwendung findet. Dazu bemerkt R. Abraham, daß auch jeder andere durch Berührung von Geräten nur dann zu einem Herd der Unreinheit wird, wenn diese mit der Leiche noch verbunden sind, aber nicht, wenn zur Zeit der Berührung die Verbindung nicht mehr besteht. R. Josef Karo wundert sich über diese Berichtigung, indem er behauptet, daß Maimuni genau dasselbe meint, da er doch nicht von Geräten, die eine Leiche berührt haben (שנגעו במת), sondern von solchen spricht, die eine Leiche berühren (הנוגעים במת). Der Verfasser des Lehem Mischne merkt wohl, daß seinem großen Vorgänger Maimunis Ausführungen in טומאת מת entgangen sind, übersieht aber seinerseits wieder eine Aeußerung des R. Abraham ben Dawid zu ביאת המהדש III 13, die ausdrücklich erklärt, der Nazir verliere seine Weihe nicht einmal durch die Berührung des Schwertes, mit dem ein Mensch getötet wurde, während in Lehem Mischne hier in נדרות die Vermutung ausgesprochen wird, R. Abraham sei der Meinung, der Nazir werde durch Berührung von Metallgeräten, die durch einen Leichnam unrein geworden, zu einem Herde der Unreinheit. Immerhin ist diese Entgleisung noch verständlich. ״Wenn Rabbi mit dem einen Traktat beschäftigt ist, richte an ihn keine Frage aus einem andern Traktate“. Unbegreiflich aber ist wie ein Kommentator vom Range eines R. Josef Karo an einem Kapitel seines Autors achtlos vorübergehen konnte, das zwar einem weit entlegenen Teile des Werkes angehört, auf das aber Maimuni an Ort und Stelle deutlich hinweist. Freilich auch in der Sonne findet man Flecken, und sie leuchtet doch der ganzen Welt. 1 Diese Gleichung hat durch einen witzigen Brief des R. Hajim Kohen eine gewisse Popularität erlangt. Sein berühmter Zeitgenosse, Rabbenu Tarn, wollte nämlich unsere Paroimie auf das Gesetz ausdehnen, das dem Kohen den Aufenthalt in einem Hause verbietet, in welchem ein Leichnam sich befindet. Der Brief, den sein gelehrter Freund aus diesem Anlaß an ihn richtete, beginnt mit den Worten aus Jes 66!: Was für ein Haus werdet ihr mir bauen, und wo ist der Raum, in dem ich weilen könnte? Es gibt doch kein Haus, in dem sich nicht ein Todesfall ereignet (Ex 1230), und dessen Schlösser, Riegel oder was sonst an Metallgeräten niet־ und nagelfest in ihm vorhanden, würden mir nach deiner Entscheidung für immer den Eintritt wehren.

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