Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 69 (1925)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Der Maftir Kenessioth
- Date
- 1925-01-01
- Page
- Seite 426 (sequence 5)
- Language
- German
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426 (Ed. Wilna) iv, 2: ר׳ עקיבא היה מפטיר1 מבה״מד־2 בשביל תינוקות שיאכילום אבותיהם• Gab es eine Schlußformel deren sich der מפטיר כנסיות beim Schließen der Lehrhausversammlung in der Regel bediente? Wir glauben diese Frage bejahen zu dürfen. In der Messeordnung der katholischen Kirche lesen wir, daß beim Schluß der Messe ,,der Priester die Gläubigen entläßt indem er sagt ,ite, missa est'3“. Da es naheliegend ist, daß die Messe missa oder missio4 Gemeinsames mit הפטרה Entlassung hat, so ist es auch nicht unwahrscheinlich, daß die lateinische Messeschlußformel ,,ite, missa est“ einer in den jüdisch-palästinensischen Lehrhäusern der tannaitisch-amoraischen Epoche vom מפטיר כנסיות beim Schließen der Versammlungen gebrauchten Schlußformel entnommen oder derselben nachgebildet ist. Freilich können wir, nach den heute uns bekannten Quellen, den Wortlaut5 dieser Schluß- oder Entlassungsformel nicht rekonstruieren. Allein wir glauben nicht fehlzugehen, wenn wir eine Beziehung zwischen den hier behandelten nicht ganz klaren Worten הפטר את העם und der bis auf den heutigen Tag in der katholischen Kirchenliturgie sich erhaltenen lateinischen Messeschlußformel ,,ite, missa est“ annehmen. Der hundertjährige Kampf um die Judenemanzipation in Rumänien (1825—1925). Von Prof. Dr. Manfred Reifer in Czernowitz. (Schluß) Auf Drängen der Großmächte naturalisierte Rumänien ungef ähr 800 Juden, welche den letzten türkischen Krieg mitgemacht hatten. Die Viertelmillion Juden in Rumänien blieb auch künftighin rechtlos und nicht naturalisiert. Ja noch mehr! Die rumänische Regierung wandte auf die Juden den sogenannten ״Vagabunden- Paragraphen“ an und gab jedem Polizisten die Handhabe, Juden des Landes zu verweisen. Im Art. 220 der Verfassung hieß es: ״Die einer fremden Nation angehörig erklärten Vagabunden können aus dem Lande verwiesen werden.“ Auf Grund dieser Verordnung wurden bedeutende jüdische Persönlichkeiten aus dem Lande vertrieben und mußten trotz aller Proteste ins Exil wandern. Merkwürdig ist noch der Umstand, daß Rumänien trotz seines Russenhasses den Moskowiten alle zaristischen Judengesetze ent- 1 Die Erklärung des מנחת בכורים z. St., der das Wort מפטיר verstehen will: o ♦. הלך מבה״מד להזהיר את אבותיהם שיאכילו את בניהם ist nicht einleuchtend. R. Akiba hatte nur, wie aus der oben angeführten Baraitha in Pessachim 109a klar hervorgeht, die Lehrhausversammlungen am ע״פ und עי״וב, wegen der angeführten Motive, zeitlich geschlossen; mußte aber deshalb keine Besuche in den Elternhäusern gemacht haben. 2 Nach הגהות הג״דא z. St. müßte hier בבדדמד heißen. 3 Vgl. z. B. Breviario della gioventü cattolica (Stab. tip. Simbol 1925) S. 103: ,,II sacerdote dä il congedo ai fedeli, dicendo ,ite, missa estc.“ 4 Vgl. R. E. für protest. Theol. und Kirche, 3. Aufl., s. v. Messe. 5 Vielleicht waren es die damals üblichen Abschieds Worte לכו לבתיכם לשלום Vgl. Moed Katan 21b.