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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1925-01-01 · Heft 6 · p. Seite 387

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
69 (1925)
Issue
Heft 6
Article
Der hundertjährige Kampf um die Judenemanzipation in Rumänien (1825-1925)
Date
1925-01-01
Page
Seite 387 (sequence 11)
Language
German
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387 besitzen oder große Handels׳־ nnd Industrieanstalten im Lande begründet haben; b) diejenigen, welche in Rumänien von dort seßhaften Eltern geboren und erzogen, wenn weder sie noch ihre Eltern je den Schutz eines fremden Staates genossen haben; c) diejenigen, welche zur Zeit des Krieges unter der Fahne gestanden und welche durch ein einziges. Gesetz auf Vorschlag der Regierung kollektiv naturalisiert worden sind. § 3. Die Naturalisation kann nur individuell und durch ein einzelnes Gesetz für jeden Juden gewährt werden. § 4. Ein besonderes Gesetz wird die Modalitäten, unter welchen ״Fremde“ ihren Wohnsitz in Rumänien begründen können, bestimmen.“ So legte die rumänische Regierung den Art. XLIV des Berliner Vertrages aus. Die Großmächte, ganz besonders Deutschland, England und Frankreich überreichten am 28. Februar 1880, nachdem sie von der Formulierung des Artikel 44 des Berliner Vertrages Kenntnis erhalten. hatten, der rumänischen Regierung nachstehende Note: ,,Die Regierung betrachtet die ihr mitgeteilten neuen Verfassungsbestimmungen nicht als völlig übereinstimmend mit den Anschauungen, von denen die Signaturmächte des Berliner Vertrages geleitet waren, insbesondere jene, wonach Personen nichtchristlichen Glaubens, die in Rumänien ihren Wohnsitz haben und keiner anderen fremden Nation angehören, einer individuellen Naturalisation sich unterwerfen müssen. Allein im Vertrauen auf den guten Willen der fürstlichen Regierung, daß sie immer mehr und mehr jenen freisinnigen Absichten sich nähern werde, von denen die Mächte erfüllt waren, nimmt sie Kenntnis von den bestimmten Zusagen, die ihr zu diesem Zwecke mitgeteilt worden sind.“1 (Schluß folgt.) Besprechungen Chanoch Albeck: Untersuchungen über die Redaktion der Mischna. Berlin, Schwetschke & Sohn, 1923. Das,,Meer des Talmud“ ist in seinen Tiefen und Strömungen noch nicht erforscht. Die erste klassische Arbeit wurde von Z. Frankel in seinem דרכי המשנה und מבוא הירושלמי geleistet. Br hat nur wenig Nachfolger gefunden. Besonders mögen neben ihm der מבוא המשנה von J. Brüll und das Werk J. H. Weiß’ דור דור ודורשיו Erwähnung finden. Doch fehlt es uns an einer einheitliehen kritischen Darstellung der Gesetze, nach denen Mischna und Talmud verfaßt worden sind. Wir befinden uns noch immer bei den Vorarbeiten. Ch.Albeck hat sich nun in seinen ,,Untersuchungen über die Redaktion der Mischna“ die schwere Aufgabe gestellt, neues Licht über die Entstehung und Aneinanderfügung der Mischnasätze zu verbreiten. Mit richtigem Takt beginnt er mit der Untersuchung der einzelnen Elemente der Mischna und wendet seine Aufmerksamkeit den parallelen und analogen Mischnasätzen zu. Das Werk Albecks gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil führt die Ueberschrift: ,,Die Komposition der Mischna“ und umfaßt 121 Seiten. Der zweite Teil heißt: ״Der Text der Mischna“ und geht bis S. 158. 1 Josef Meisl ebd. 25*

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