Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 69 (1925)
- Issue
- Heft 4
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1925-01-01
- Page
- Seite 188 (sequence 3)
- Language
- German
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188 vorhanden sind. Das waren ja Zentren, die die rumänische Kulturbewegung beeinflußten. Ueber Polen beispielsweise kam der Humanismus in die rumänisehen Fürstentümer; Konstantinopel gab ihnen Verordnungen und Gesetze; Kiew stand mit ihnen in den ältesten Zeiten in regem geistigen Verkehr; Budapest beherrschte unter dem Hause Anjou einen Teil Rumäniens. In diesem Abschnitt beschäftigt sich der Autor sehr eingehend mit der Rechtslage der Juden auf Grund des neuen konstitutionellen Statutes (Regulamentul Organic), welches dem Lande vom russischen General Kissilew aufoktroiert wurde und unter moskowitisehern Einflüsse stand. Der wichtigste Passus dieses Statutes über die Judenfrage lautet: ,,Politischer Rechte können sich nur Christen orthodoxen Glaubens erfreuen oder diejenigen, welche diese Religion annehmen.“ Diese Bestimmung machte alle früheren Privilegien der Juden zunichte und stempelte sie zu Sklaven. Eine Besserung erfährt ihre Lage erst in den 48er Jahren. Auch in Rumänien bricht die Revolution aus, als deren Ergebnis die Juden die Gleichberechtigung erhalten. Beim Siege der Reaktion verlieren sie diese ihre erworbenen Rechte. Die Epoche des Krimkrieges wird nur flüchtig gestreift, der Friedenstraktat von Paris 1856 hingegen ausführlicher behandelt. Alle Quellen werden größtenteils wörtlich zitiert und eine fachmännische Kritik an den einzelnen Verordnungen geübt. Da es sich hauptsächlich um Rechts quellen handelt, ist Dr. Berkowicz auf diesem Gebiete zuhause. Seine Darstellung ist lebendig, die Form einwandfrei. Mit der Judenfrage Rumäniens im Lichte der europäischen Politik beschäftigt sich der dritte und letzte Abschnitt seines Werkes. Dieser Teil des Buches scheint uns der beste zu sein. Ein reiches Quellenmaterial stand dem Autor zur Verfügung; überdies hat er persönliche Erfahrungen und Beobachtungen angestellt. Ausführlich werden in diesem Abschnitte die Beschlüsse der Pariser Konvention (1858), die rumänische Verfassung vom Jahre 1866, der Berliner Kongreß 1878, der Weltkrieg und der Bukarester Frieden 1818, die rumänischen Dekretgesetze und der Pariser Vertrag vom Jahre 1819 behandelt. Der Autor unterzieht die Rechtsstellung der Juden in Rumänien einer genauen Kritik und unternimmt zuweilen auch historische Abschweifungen, was für sein Werk nicht von besonderem Vorteile ist. Die Bedeutung dieses Buches liegt vor allem darin, daß es ein reiches Quellenmaterial liefert, daß es zum ersten Male alle vorhandenen Dokumente geordnet wiedergibt, so daß das Werk für Gebildete und Laien als ein vorzügliches Nachschlage buch verwendet werden kann. Für den Historiker hat es ebenfalls eine Bedeutung: es bildet einen Pfeiler in der Geschiehtsforschung der Juden Rumäniens. Wird noch von berufenen Fachleuten die ökonomische, soziale und kulturelle Seite des Judenproblems in Rumänien erforscht, dann werden sie sicherlich im Werke Berkowicz’ den juristischen Teil des Judenproblems vollendet vorfinden. Mag das Buch so manchen Fehler, so manchen Irrtum und manche Entgleisung aufweisen, immerhin hat es seihe wissenschaftliche Bedeutung: zum ersten Male ist der gesamte Fragenkomplex des Judenproblems in Rumänien, was seinen rechtlichen Anteil anbetrifft, vor dem europäischen Forum in klarer prägnanter Form zum Ausdruck gebracht worden. Das Werk hat also auch eine politische Bedeutung. Dem Autor gebührt hierfür Dank. Dr. Manfred Reifer. E• Sellin: Wie wurde Sichern eine israelitische Stadt? Lpzg. Deichert 1922. Es handelt sich bei diesem Beitrage zur Geschichte der Eroberung Kanaans durch die Israeliten im wesentlichen um eine Analyse von Rieht. 9, wo der Kampf Abimelechs um Sichern geschildert wird. S. will beweisen, daß entgegen der bisherigen durch 92, 6 scheinbar gestützten Annahme, der zufolge Sichern bereits ein Glied des von Gideon beherrschten manassitischen Reiches gewesen, die Stadt damals vielmehr noch wesentlich als kanaanitischer Platz von einer chivvitischen Adelssippe beherrscht worden sei. Diese — die 70 Chamarsöhne — nicht die eigenen Brüder, die 70 Gideonsöhne, habe Abimelech hingeschlachtet, sich durch dieses Blutbad zum Herrn von Sichern gemacht und die Stadt־ auf diese Weise erst dem israelitischen Besitzstände einverleibt. Die Identifizierung der Chamarleute mit den Gideonsöhnen beruhe darauf, daß eine jüngere sagenhafte Tradition den Abimelech zum Sohn Gideons und zum Brudermörder gemacht habe, während er in Wahrheit nach der älteren histori-