Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 69 (1925)
- Issue
- Heft 4
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1925-01-01
- Page
- Seite 187 (sequence 2)
- Language
- German
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187 Geschichte hingegen in gewissem Sinne erst vom XIV. Jahrhundert an bis zur Besetzung der beiden Fürstentümer, Moldau und Walachei, durch die russischen Truppen unter dem Kommando des Generals Kisselew, der dem Lande das erste konstitutionelle Statut (Regulamentul Organic) 1834 gab. Vom dritten nachchristlichen Jahrhundert bis ungefähr Mitte des XIV. Jahrhunderts wissen die Quellen (z. B. Benjamin von Tudela) nur weniges von der Geschichte des rumänischen Volkes zu berichten. Wo der Verfasser etwas mehr sagen will, da verfällt er in Fehler und Irrtümer. Berkowicz will Apologet seines Volkes sein und sucht den Beweis zu erbringen, daß die Juden in Rumänien schon zur Römerzeit ,wohnten, also keine ,,Fremde44 seien, wie es die Antisemiten behaupten. Er verweist auf das Büchlein von Jakob Psanter {Maskereth Zion, Bukarest 187ל) zum Beweis dafür, daß im Chotiner Distrikt (Beßarabien) Münzen mit dem Bildnisse Juda Malckabis gefunden wurden, was auf die Anwesenheit der Juden bezw. auf ihre Handelsbeziehungen mit den Daciern, den Vorfahren der Rumänen, hinweisen soll. Es versteht sich von selbst, daß diese Beweise mehr denn lächerlich sind. Sogar der Jurist Berkowicz sollte wissen, daß Juda Makkabi keine Münzen schlagen ließ, sondern erst Simon; ferner, daß jüdische Münzen aus den ältesten Zeiten keine Bildnisse von Fürsten aufweisen; schließlich lassen in einem Gebiete Vorgefundene Münzen doch nicht den kühnen Schluß ziehen, daß dasselbe von dem Volke bewohnt wurde, auf welches die Münzenfunde hinweisen. Es bedurfte aber nicht solcher Argumente, um zu beweisen, daß die Juden schon in den ältesten Zeiten im Gebiete des heutigen Rumänien wohnten. Es genügt bloß der Hinweis, daß Juden um Christi Geburt bereits in Rom vorhanden ,waren und daß sie die durch ihren Goldreichtum bekannte römische Provinz Dacien aufsuchten. Johannes Lebl, ein siebenbürger Priester aus dem XVI. Jahrhundert, erzählt in einem in Hexametern abgefaßten Gedichte ״De oppido Thalmus44, untpr Berufung auf ältere Quellen, die leider verloren gegangen sind, daß König Decebalus den Juden die Stadt Thalmus schenkte, weil sie ihm treue Dienste im Kampfe gegen Trajan leisteten. Daß Juden unter Justinian auch im heutigen Rumänien wohnten, bedarf keiner besonderen Begründung. Die Darstellung Dr. Berkowicz’ basiert auf den wichtigsten rumänischen Codices. Hier liegt das Hauptverdienst des Verfassers, der zum ersten Male alle Judengesetze und -Paragraphen sammelte und dieselben zum Teile wortlieh in seinem Werke zitiert. Dabei ergeben sich der Forschung große Schwierig- Leiten. In der Rechtsgeschichte des rumänischen Volkes gibt es eine Unzahl von Gewohnheitsrechten, die nicht kodifiziert wurden und so der Nachwelt verloren gingen. Was später rekonstruiert wurde, ist nicht historisch einwandfrei. Daher ist die Rechtslage der Juden in Rumänien noch nicht genau erforscht worden. Berkowicz beginnt mit dem Codex Alexanders des Guten ^1401—1432), des Beherrschers der Moldau, geht dann auf die Codices des Matei Bassarab in der Muntenia und Vasilie Lupu, des Zeitgenossen Bogdan Chmelnickis, in der Moldau über. Beide Codices tragen den Stempel des kanonischen Rechtes, ebenso der reformierte Codex von Govora. Das Leitmotiv der Gesetzgebung Matei Bassarabs bezüglich der Juden läßt sich in folgenden Worten zusammenfassen: ,,tout dölit commis par un Juif ou un her4tique «st absout par la conversion ä la religion chretienne44. Er erwähnt noch den Codex Konstantin Mavrocordats (1746), den Alexander Ypsilantis (1780) und bespricht schließlich in ganz ausführlicher Weise die im Jahre 1817 erschienenen Codices der Fürsten Joan Caradgea (Walachei) und Scarlat Calimaki (Moldau). Alle die Judenfrage berührenden Stellen werden wörtlich angeführt. In diesem Abschnitt behandelt Berkowicz auf kaum 113 Seiten einen Zeitraum von 1800 Jahren in äußerst gedrängter Form unter fleißiger Benutzung des Quellenmaterials, soweit es ihm zugänglich war. Viel besser gelang ihm der zweite Abschnitt seines Werkes über die Lage der Juden in den Fürstentümern in der Epoche des Regulamentul Organic bis zur Pariser Konvention 1856. Hier bewegt sich der Autor viel sicherer, zumal er eine einwandfrei erforschte geschichtliche Epoche behandelt und alle hierfür erforderlichen Quellen in den Pariser Bibliotheken fand. Wichtig wäre für die gründliche Bearbeitung der Geschichte der Juden Rumäniens die Erforschung der bis heute noch unbekannten Quellen, die sicherlich in den Archiven von Konstantinopel, Kiew, Krakau, Lemberg und Budapest