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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1925-01-01 · Heft 4 · p. Seite 139

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
69 (1925)
Issue
Heft 4
Article
Religion und Staat im nachexilischen Judentum
Date
1925-01-01
Page
Seite 139 (sequence 11)
Language
German
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139 lichkeit dieser Lösung erkannt, seine Tatkraft sie durchgeführt, ehe der Tempel fiel. Nicht mehr Tempel und Staat, sondern Lehre und Uebung wurden bestimmend.. Losgelöst von aller Politik, waren es seitdem die religiösen Ideen, die die Entwickelung bedingten. Des Josephus Wort von der Theokratie hat sich nur als bedingt richtig erwiesen, und Wellhausens Ausspruch, daß die jüdische Theokratie die Fremdherrschaft zu ihrer notwendigen Ergänzung habe, ist nur in dem negativen Sinne zutreffend, daß sie nicht zur vollen Auswirkung kommen konnte in der Bindung an irgend ein politisches Gebilde. Ueber alle staatlichen Schranken hinaus, unabhängig von allen Wechselfällen der Politik kann die Idee des Judentums, die Idee der Gottesherrschaft als Forderung und der Gott- Verbundenheit des Einzelnen wie der jüdischen Gesamtheit, die große Humanitätsidee des Judentums, wie sie prophetisch zum Ausdruck kommt in dem Worte von der Zeit, in der Gott auch aus den anderen Völkern sich seine Priester und Leviten erwählen wird, zur Verwirklichung kommen. Im Mittelalter hat die Kirche die Erhaltung des Judentums als Zeugen für die Wahrheit des Christentums gefordert. Vielmehr ist das Judentum das Mittelalter hindurch und bis in die Gegenwart der lebendige Protest gegen Staatskirchentum und Nationalreligion, der Zeuge für die Kraft der Idee, die keiner äußeren Macht bedarf und jede Verquickung mit ihr verwirft, weil sie dadurch entstellt wird. Bekämpfung altorientalischer Rechtsformeln durch die Rabbinen des Talmuds. Von L. Blau in Budapest. Die Kenntnis der altorientalischen Welt, ihrer Sitten und Bräuche, ihres Rechts usw., ist, wie heute allgemein anerkannt wird, für das volle Verständnis der Bibel unerläßlich. Dasselbe gilt noch in erhöhtem Maße für den Talmud, den direkten Nachfolger und unmittelbaren Fortsetzer der Bibel, weil sein Inhalt mannigfaltiger ist und er dem alltäglichen Leben näher steht. ,,Die Weisen sprechen von den gewöhnlichen Vorkommnissen des Lebens“ lautet ein oft wiederholter Spruch der Autoritäten des Talmuds. Im gegenwärtigen Aufsatz beschränke ich mich auf das Recht, indem ich an drei Beispielen nachweisen werde, daß von den Rabbinen bekämpfte Rechtsformein gangbare altorientalische Formeln waren, welche die Rabbinen durch neue ersetzten, das heißt, das Recht reformierten. Mit Rücksicht auf den Raum dieser Zeitschrift werde ich mich kurz fassen, nur die wesentlichen Punkte hervorheben. I. DieEheschließungsformel. Eine Ehe kommt zustande durch die Werbung des Mannes und die Einwilligung der Frau. Im Heiratsbrief, der noch heute ausgestellt wird, lautet die Werbeformel des Mannes: ״sei meine Frau“ הוי לי לאנתו und die Frau willigt ein (וצבית). Diese alte aramäische Formel ist bei der Trauung durch die hebräische Formel: ״sei mir geheiligt (bestimmt)“ הרי את מקודשת לי ersetzt.

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