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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1925-01-01 · Heft 3 · p. Seite 67

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
69 (1925)
Issue
Heft 3
Article
Aus der neuesten bibelwissenschaftlichen Literatur
Date
1925-01-01
Page
Seite 67 (sequence 3)
Language
German
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67 bar Nachmanis דברים שעל פה אי אתה רשאי לאומרן בכתב, שבכתב 1אי אתה רשאי לאומרן על פה als Beweis für das Unstatthafte schriftlicher Aufzeichnung voll Halachoth anführt. Aus diesem Diktum geht ja gerade das Vorhandensein schriftlich fixierter Halachoth aufs Unzweideutigste hervor. Wie kann man denn verbieten, Halachoth aus einem Manuskript vorzutragen, wenn Manuskripte anzufertigen etwas Verpöntes war? Wie kann man denn verbieten, Halachoth aus dem Manuskript vorzutragen, wenn es keine Manuskripte gegeben? So bezeugen die beiden Talmüde selber aufs unwiderlegbarste, indem sie die אמירה בכתב perhorreszieren, daß es הלכות בכתב gegeben. Es ist auch nicht unwesentlich, daß uns im Babli dieser R. Jehudah bar Nachmani als Methurgeman Resch Lakischs vorgestellt wird. Da spricht also der Antagonist R. Jochanans durch den Mund seines Dolmetschers zu uns, und das ist um so bedeutsamer, als das erwähnte Diktum der Baraitha des Tanna d’be R. Isxnael, die ausdrücklich das Niederschreiben der Halachoth verbietet, mit Entschiedenheit opponiert1 2. Es gibt jedoch eine zuverlässige Quelle, aus der mit Evidenz hervorgeht, daß die Tannaiten ihre מגילות סתרים, ihre halachischen AufZeichnungen, um nicht zu sagen den zu ihrer Zeit als offiziell geltenden Mischnah-Text hatten. Schon in meinen Ausführungen gegen die von Graetz verfochtene Annahme eines auf Halachoth bezüglichen Schreibe-Verbotes habe ich auf den Konflikt zwischen R. Meir und R. Nathan einer- und R. Simon b. Gamaliel andererseits, wie er Ende Horajoth in der denkbar anschaulichsten Weise geschildert wird, mit dem nötigen Nachdruck hingewiesen. Am leichtesten, so sprachen die durch den Patriarchen sich verletzt fühlenden Tannaiten, können wir ihn kompromittieren, wenn wir ihn morgen in eine Diskussion über Materien aus dem Traktate Ukazin hineinziehen. Darin kennt er sich gar nicht aus, und es steht ihm eine unabwendbare Niederlage bevor. R. Jakob b. Kurschai, der Ohrenzeuge dieses auf einen Ueberfall abzielenden Gesprächs, hatte nichts Eiligeres zu tun, als im Söller hinter R. Gamaliel den ganzen Traktat Ukazin einige Male durchzunehmen. Was bedeutet das? fragte sich der Patriarch; sicherlich wird morgen die eine oder andere Materie aus diesem Traktate zur Diskussion gestellt werden; 1 Gittin 60b und Themurab 14b; vgl. ferner jer. Meg.4! ר׳ שמו4* בר רב יצחק עאל לכנישתא חמא חד ספר מושט תרגום מן גו פיפרא א״ל אפור לך, דברים שנאמרו בפה בפה. ודברים שנאמרו בכתב בכתב. 2 Herr Baruch ha-Levi Epstein aus Pinsk, Verfasser der תורה תמימה zum Pentateuch, will von dieser Opposition allerdings nichts wissen. Ihn kümmert es nicht, daß an beiden Stellen, sowohl in Gittin als auch in Themurab, die amoräische Provenienz des erwähnten Diktums nachdrucksvoll vor der Baraitha des Tanna d’bd R. Ismael hervorgehoben wird; bei ihm fließen beide in eins zusammen. Er.hat den zweifelhaften Mut, den Namen R. Jehuda b. Nachmanis zu unterschlagen und dessen Ausspruch dem Tanna d’bd R. Ismael in den Mund zu legen. Er schreibt zu Exod 3427: ,את הדברים האה תנא דבי ת ישמע^!מנין לדברים שבעל פה שאי אתה רשאי לאומרן בכתב שנאמר] כתב לך את הרבדים האלה כי על פי הדברים ה^ה, אתה כותב. ואי אתה כותב הלכות. Herr Epstein verleiht aus eigener Machtvollkommenheit amoräischen Sätzen einen tannaitischen Charakter. Seine תורה תמימה hat, wie ich anderweits zeige, mehrere solcher )מומי, und ist mit Vorsicht zu benützen. Man muß dem Manne auf die Finger sehen. 5*

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