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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1924-01-01 · Heft 3 · p. Seite 249

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
68 (1924)
Issue
Heft 3
Article
[Rezension]
Date
1924-01-01
Page
Seite 249 (sequence 2)
Language
German
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249 \ möglichst genau gegen einander abzugrenzen. Zu diesem Zwecke wurde vor 1allem das benutzte Material und die Arbeitsweise von V. einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Das erste Kapitel (S. 2 ff.) ist der Vergleichung von Schebet Jehuda und Usque, Consolagam (im Folgenden mit U. bezeichnet) gewidmet. In § 1 ׳dieses Kapitels wird nachgewiesen, daß die Angabe von V. Nr. 6, er habe seinen Bericht über die Hirtenverfolgung einerspanischen Chronik entnommen und daraus ins Hebräische übersetzt, keinen Glauben verdient, obwohl Graetz und Loeb sich durch sie haben irreführen lassen. Nebenbei erwähnt, scheint mir, was Baer S. 6 Anm. 1 bemerkt, völlig gegenstandslos. Denn die als möglieh supponierte Lesart bei V. והוא היה מבקש להצילם (Ed. Wiener S. 5, Z. 12) Ist darum unmöglich richtig, weil in diesem Satze nicht von den Juden, sondern von den Hirten die Rede ist, die der Seneschall von Toulouse nicht retten, sondern mit dem Tode bestrafen wollte. Also muß es להורנם st. להצילם heißen. Baer weist des weiteren nach, daß U. und V. für ihren Bericht über die Hirtenverfolgung eine gemeinsame Quelle benutzt haben und zwar eine zeitgenössische, von jüdischer Seite herrührende Aufzeichnung, die ursprünglich in hebr. Sprache abgefaßt war. Ueberzeugend ist u. a. die Identifizierung von מגדל נרבונה bei V. mit den Kastell Verdun-sur-Garonne. Es wird also "ursprünglich wohl מ:רל ורדונה gelautet haben. Sicher richtig ist ferner die Feststellung, daß כמר לואיש Luz en Barkges und ־= לירידה Lourdes ist, letzteres also wohl in לורידה zu verbessern. Auch sonst enthält die Schrift Baers eine Anzahl vortrefflicher Fehlerverbesserungen des verderbten Textes "von V., so z. B. die Emendation von שלא ישאו ויתנו כרבים bei V. Nr. 49 in ב רב י ת, womit eine weitere Uebereinstimmung von U. und V. sich heraus״ «teilt. Das zusammenfassende Endergebnis aller weiteren Einzelunter״ suchungen Baers über die Beziehungen zwischen V. und U. geht dahin, daß eine Benutzung von V. durch U. völlig ausgeschlossen und nur die Annahme einer gemeinsamen hebräischen Quelle übrig bleibt, die aber nicht, wie Graetz annimmt, das ז ברון השמדות von Ephodi gewesen, sein kann. Auch dürfte V. und U. schwerlich dieselbe Version der von beiden benutzten Chronik Vorgelegen haben, und es bleibt zweifelhaft, oh überhaupt U. imstande war, einen hebr. Text zu benutzen und ob er nicht bereits sich einer Uebersetzung der ihm mit V. gemeinsamen Quelle bedient hat. Kap. II (S. 38 ff.) behandelt die Disputation von Tortosa bei V. und erbringt den Nachweis, daß keine literarische Beziehung zwischen V. und, J. (anonymer Parallelbericht, veröffentlicht in Kobaks Jeschurun VI, 45 ff.) besteht. V. bietet eine Ueberlieferung des brieflichen Berichtes von Bonastruk Desmaestre aus Gerona, der die Disputation als Deputierter der Gemeinde Gerona mitgemacht hat, J. die Aufzeichnung eines anderen Teilnehmers der Disputation. Beide Parallelberichte sind nur aus dem Gedächtnis gemachte Referate, bei denen Gedächtnisfehler, Mißverständnisse, Namensverwechslungen und andere Irrtümer unterlaufen konnten, ja mußten. Noch größer als die Diskrepanz dieser beiden jüdischen Niederschriften untereinander ist die Nichtübereinstimmung beider mit dem christlichen Protokoll. Das liegt natürlich vor allem an der Gegensätzlichkeit der Standpunkte und Tendenzen der streitenden Parteien. Erst von der 11. Sitzung (19. Febr. 1413) ab — die jüdischen Berichte reichen nicht einmal so weit —: wurden auf Befehl des Papstes die Argumente beider Parteien schriftlich festgestellt, womit eine solide Grundlage für die gleichzeitige oder nachträgliche Protokollierung geschaffen war. Daß die Zahl der Sitzungstage bei V. mit der richtigen Zahl der Sitzungen nicht übereinstimmt — Loeb rechnet bei V. 10 Sitzungen heraus, während bei J. und P. (= christliches Protokoll) nur 6 herauskommen —, will Baer S. 40 damit erklären, daß V. den Tag des Empfangs der Deputierten beim Papst als einen Sitzungstag mitrechnef und außerdem die drei überschüssigen durch Irrtümer von V. entstanden sind. Ich möchte dieser Erklärung die meinige, die mir plausibler scheint, entgegenhalten. Nicht zehn, sondern nur sieben Disputationstage sind es, die hei V. erwähnt werden und zwar der Dienstag, 7. Februar 1413, und die vier darauffolgenden Tage Mittwoch bis Sonnabend, sodann Montag, der 13. und Mittwoch, der 15. Februar. Den festen Ausgangs- Punkt für diese Rechnung bildet der Satz שלוחי הקהלות הגיעו הנה יום ראשון לחדש ניניר״ו (V. 68, Z. 16). Das bedeotet gewiß nicht, wie Baer an- Monatsschrift, 68. Jahrgang. 17

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