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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1924-01-01 · Heft 2 · p. Seite 162

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
68 (1924)
Issue
Heft 2
Article
Liturgisches
Date
1924-01-01
Page
Seite 162 (sequence 2)
Language
German
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162 .: י ושליח ציבור אומרו באסצע*) Orach Ghajim verzeichnet diese Be- Stimmung im הג״ה zu § 607!. Wir führen sie auch so aus; im stillen Gebete der Gemeinde haben unsere Machsorim das וידוי hinter שים שלום, während der, Vorbeter es vor מודים spricht> also mitten im Hauptgebete, So eigenartig diese Vorschrift ist, welche gerade beim wichtigsten Gebete des Tages einen solchen Unterschied zwischen Vorbeter und Gemeinde macht, so rätselhaft ist sie; ohne Grund kann sie nicht aufgestellt worden sein. Mose ben Chabib gesteht in seinem תוספות יום הכיפורים keine Begründung bei andern dafür gefunden zu haben und gibt selbst beachtenswerte Bemerkungen dazu: Der einzelne solle, meint er, sein Gebet nicht durch וידוי unterbrechen, und weil er im Gebete vielleicht durch Andachtslosigkeit gesündigt haben könnte, soll ernachher Gelegenheit zum Bekenntnis haben; endlich, da der Vorbeter die Ungeübten ihrer Pflicht durch sein Gebet genügen läßt, aber nur, wenn alle, auch die Geübten dem Gebete folgen, so könnte, durch Unaufmerksamkeit derjenigen, die ihre Bekenntnispflicht schon in der Tefilla selbst glauben völlig erfüllt zu haben, die Aufmerksamkeit fehlen; um alle nun auf den Vorbeter achten zu lassen, hätte man diesen Unterschied gemacht, (s. 2 ,שמות בארץ. Auflage. Karlsruhe 1766 Seite 29a.) Also wurde das Gebet des Chasan durch diese Sondervorschrift als hauptsächliches ausgezeichnet, und das der Gemeinde gilt dann nur als Vorbereitung. 1) Wo finden wir für eine solche Ausnahmestellung des Vorbeters eine Quelle im Talmud? Die letzte Mischna ר״ה lehrt bez. des Mussafgebetes: כשם ששליח ציבור חייב כך כל יחיד ויחיד חייב ר׳ ״ .גמליאל אומר שליח ציבור מוציא הרבים ידי חובתןWie der Vorbeter, so ist. auch jeder einzelne verpflichtet (zu diesem Gebete). R. Gamaliel sagtdurch das Gebet des Vorbeters wird die Gemeinde ihrer Pflicht enthoben/' In der Gemara (34b) wird die Gegenfrage gestellt: ״Wozu betet nun die Gemeinde (das stille Gebet)? Darauf R. Gamaliel: Damit der Vorbeter unterdessen sich das Gebet durchdenke und es ordne/' Es gab damals noch keine Gebetbücher; auch der Vorbeter mußte ohne dies durchkommen. So begreifen wir nun, daß auch für die Hauptformel des J o m k i p p u r , für das וידוי, der Vorbeter maßgebend ist und sein Einfügen der Formel in die T e f i 11 a keine Unterbrechung bildet; anders bei der Gemeinde. 2) Aber wie konnte man sich in diesen Satzungen nach R. Gamaliel richten, der doch dem Chachamim gegenüber ein einzelner ist? Ueber die Berechtigung dieser Entscheidung geht denn auch ein Kampf in den älteren Amoräergeschlechtern vor sich. Nach dem Palästinenser R. Jochanan nehmen die Weisen die Ansicht R.. Gamalieis an, nach- Raw dauert der Streit darum fort, eine Ansicht, die auch Resch Lakisch geteilt hat.- Endlich nach einigen Wendungen der Erörterung kommt es heraus, daß man für die Bußfeste sich der Ansicht Gamahels gefügt hat, weil die Formeln wegen ihres Umfangs und ihres seltenen Vorkommens von den meisten nicht werden gebetet werden können.

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