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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1923-01-01 · Heft 5 · p. Seite 221

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
67 (1923)
Issue
Heft 5
Article
[Rezension]
Date
1923-01-01
Page
Seite 221 (sequence 2)
Language
German
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als durchaus glaubwürdig nachgewiesen, indem gezeigt wird, wie kultische Verschiebungen in der Assyrerzeit durchaus nichts Singuläres und spezifisch Jüdisches gewesen sind, und daß daher diese Reformation im Zusammenhang mit dem ganzen vorderasiatischen Weltgeschehen sehr wohl zu verstehen ist. Auch alle bisherigen Hypothesen, als ob es sich bei jenem Geschehnis um eine ״pia fraus“ oder um ein ״abgekartetes Spiel“ handle, werden entschieden zurückgewiesen, da sie in unserem Texte keinen Anhalt finden und weder der König, noch die Priester oder Propheten als Autoren dieser Schrift in Betracht kommen. Ausführlich werden dann die Reformmaßnahmen JosiaS beschrieben, die nur darum ohne Widerspruch hätten durchgeführt werden können, weil bereits Hiskija ähnliche Versuche, den Kultus seines Reiches zu säubern und zu zentralisieren, unternommen hatte. Auch die Stellungnähme der Propheten, besonders Jeremias, zu der neu aufgefundenen Lehre wird ausführlich, wenn auch nicht immer überzeugend, dargelegt. Erst am Schlüsse des Buches wendet sich der Verfasser dem Hauptproblem zu, das natürlich das Hauptinteresse des Lesers beansprucht: welcher Art war das unter Josia gefundene Gesetzbuch? Hier nimmt Kegel einen, wie mir scheinen will, eigenartigen Standpunkt ein. Auf der einen Seite gibt er ohne weiteres zu, daß alles, was aus II Kg 22 f. über den Inhalt des josianischen Gesetzbuches zu ermitteln ist, auf unser heutiges Deuteronomium hinweist, auf der andern Seite sucht er nachzuweisen, daß in dem auf gefundenen Kodex ein sehr unifangreiches Werk, nämlich die ganze damals bekannte schriftliche Thora, zum mindesten aber auch das Bundesbuch Ex 20, 22—23, 33 und 3410-2ß wieder zu Tage trat. Noch merkwürdiger mutet uns die Schlußfolgerung am Ende des Buches an, wo er die Notwendigkeit einer gründlichen Revision der ganzen Geschichtskonstruktion Wellhausens damit begründet, daß auch Abschnitte des Priesterkodex einen Bestandteil des josianis'chen Gesetzbuches gebildet haben,”während er in Wirklichkeit keinerlei Beweis für diese Behauptung bringt, sondern nur einmal von der Möglichkeit spricht, daß zu dem Josiabuch auch das sog. Heiligkeitsgesetz und Teile des Priesterkodex gehört haben können. Alles in allem — ein lehrreiches Buch, das uns mit den verschiedensten Problemen, die mit der Kultusreform Josias in Beziehung stehen,, bekannt macht und das unter Benutzung der gesamten modernen bibelkritischen Literatur seinen eigenen Standpunkt voll Temperament, wenn auch nicht immer erfolgreich, verteidigt. 2. Die Kultusreformation des Esra bildet fast das genaue Gegenstück zu der des Josia; kein Wunder, daß Kegel sich auch gedrungen fühlt, die Reform Esras im Anschluß an Neh 8—10 zu erforschen. Die Methode, die er hierbei an wendet, ist dieselbe geblieben, er erforscht zuerst die genannten Kapitel text- und literarkritisch ganz für sich und setzt sie erst dann zu ihrer Umgebung und zu andern Erzeugnissen der israelitischen Literatur in Be- Ziehung, um erst ganz zuletzt das uns am meisten interessierende Problem nach der Beschaffenheit des von Esra im Jahr 444 verlesenen Gesetzbuches zu behandeln; er gesteht seihst (S. 8 Anm. 2), wie großen Wert er gerade auf diese seine Methode legt und daß es ihm mehr auf diese Methode als auf die Ergebnisse, zu denen er gelangt, ankommt. Daß er sich auch hier nicht scheut, gegen die ,,gesichertsten Ergebnisse“ der modernen Wissenschaften zu polemisieren und seinen eigenen Weg mutig und temperamentvoll zu gehen, nimmt uns durchaus für ihn ein. Wie er in der ersten Schrift vor allem die These verficht, daß es sich bei Josia um ein altes längst bekanntes Buch handle, das nicht nur das heutige Deuteronomium oder gar nur Teile desselben, sondern mindestens auch das Bundesgesetz enthalten haben müsse, so kommt er auch bei unserer Untersuchung zu dem Resultat, daß Esras Werk nur Wiederherstellung gewesen sei, daß sein. Gesetzbuch nicht nur die Kultus geschichte des Priestergesetzes. (Pg) und des Heiligkeitsgesetzes (Ph), wie vielfach angenommen wird, enthalten habe, sondern ein umfangreiches Werk darstelle, das ungefähr dem heutigen Pentateuch gleichkomme. Ob es dem Verfasser freilich mit dieser Schrift gelungen ist, wie er in seiner Einleitung hofft, den Bau der heutigen Pentateuchkritik als baufällig erwiesen zu haben und damit Raum zu schaffen für einen Neubau, der erheblich solider fundiert sein müßte, als es der brüchig und rissig gewordene Bau der sogenannten ״hiötorischkritischen Richtung“ war, scheint mir zweifelhaft, da manche seiner Beweise nicht stichhaltig sind. Trotzdem bleibt es außerordentlich reizvoll,

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