Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 67 (1923)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Bürge und Bürgschaft nach talmudischem Recht
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 130 (sequence 9)
- Language
- German
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130 ersetzt verlangen, kann1. Das Kreditmandat ist eine Nebenform der Bürgschaft, konnte sich aber aus dieser erst dann entwickeln, als die Bürgenobligation den Charakter der Fidejussio annahm und der Bürge aus einem Objekt ein Subjekt der Schuldverbindlichkeit geworden war, So lange die Bürgschaft Geiselschaft und der Bürge als Geisel, oder dem Gläubiger durch Handritus verpflichteter Leib־* bürge bloß Haftungsobjekt ist, kann ein Institut, wie es der Kredit־ ge währungsauf trag darstellt, aus solcher Art von Bürgschaft hervorgegangen, entwicklungsgeschichtlich nicht gedacht werden, weshalb wir dieses Institut in dem biblischen Rechtsgebiet vergeblich suchen 2. , (Fortsetzung folgt.) Zwei liturgische Psalmen. Von L. A. Rosenthal in Berlin. . Ps 135 und 136 stehen mit einander in engster Verbindung, sodaß der zweite Psalm eigentlich nur der Wiederklang und Abgesang des ersten ist. Außerdem haben beide noch so starke wörtliche und gedankliche Anklänge an die Hallelpsalmen 114 und 115, daß man sie nicht als Neudichtungen, sondern als Zusammenstellungen schon vorhandener Stellen ansehen muß, nach deren Zweck man sich wohl, fragen kann. Dabei fällt uns in 135 ein Satz auf, der vielversprechend angekündigt wird und dann wenig bietet. 1356 wird uns eine Dar- Stellung der Schöpfungswunder vorausgesagt, wie wir sie etwa in Ps 104 lesen; aber wir hören nur ־מצרה נשיאים מקצה הארץ ברקים ״ למטר פשה מוצא רוח מאוצרותיוGott läßt die Wolken vom Ende der Erde emporsteigen, schaffet Blitze für den Regen, zieht den Wind hervor aus seiner Schatzkammer/‘ Und dies scheint noch eine Entlehnung aus Jeremia 1012, 13 zu sein. An beiden Stellen hätte sich von der gewaltigen Größe der Schöpfung gewiß viel Bedeutenderes sagen lassen; das zeigt uns ja die erste Hälfte von Ps 136. Und in diesem Psalm selbst werden dann alle Wunder und Großtaten Gottes aus Israels Frühzeit geschildert. Nun erwarten wir eine Steigerung, einen wirksamen Abschluß und hören nur das äußerst nüchterne Wort .נותן לחם לכל בשר Gott ״gibt Speise allen Lebenden“. Also an beiden Stellen keine so gewaltigen Bilder, wie wir sie gerade dort erwarten dürfen, und hier einen geradezu matten Schluß. Merkwürdig, daß* gerade; diese Psalmen die Morgengottesdienste der Sabbate und Fest־* tage zieren, ja, daß der zweite der Pessachhagada angehört als ד1לל הגדול,. Wir befolgen hier die Ansicht Juda bar Jechelskels; nach R. Jochanan dagegen bilden beide Psalmen, 135 und 136, das ״große Hallei“ (Pesachim 118a). Die Mischna Pesachim 117b verlangt beim Pesachseder noch ברכת השיר. Auf die Frage, was darunter gemeint ist, antworten dieselben Amoräer. Juda bar Jecheskel will nur die gewöhnliche Schlußformel 1 Auch im heutigen Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Kreditauftrag der Bürgschaft zwar verwandt aber von ihr zu unterscheiden. Vgl. BGB. § 8 ל ל. 2 Kasuistisch bemüht sich der Talmud allerdings, den קבלן aus dem Fünfbuch herzuleiten. Vgl. babl. B. Bathra 173b.