Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 66 (1922)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Der Bürge nach biblischem Recht
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 280 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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.280" : x . so liegt auch keine Uebertreibung in der Forderung römischer Rechts■־ kenntnis für jeden, der mit Erfolg an das Studium römischer Quellen oder auch nur die Lektüre römischer Geschichte gehen will, mag sie von Julius Caesar geschrieben sein oder von Theodör Mommsen" — diese Forderung, die Leopold Wenger im Hinblick auf die nichtjuristischen Quellenschriften der römischen Literaturgeschichte erhebt1, kann vom Gesichtspunkt rechtsgeschichtlicher Erkenntnis in gebotenem Abstand auch auf die Texte der biblischen Schriften angewendet werden. Für die Bibel besitzt aber die juristische Terminologie auch noch eine andere Bedeutung, die über das eigentliehe Rechtsgebiet hinausführt. Da von ihrer richtigen, auf dem Grunde der Rechtsvergleichung gefestigten Erkenntnis das Verständnis zahlreicher Bibelstellen abhängt, stellt die Terminologie zugleich auch ein geeignetes textkritisches und exegetisches Hilfsmittel dar, das den sonst gebräuchlichen, sprachlichen und geschiehtliehen Behelfen gleichwertig ist. Im Licht der Rechtsvergleichung hellt sich so manches exegetische Dunkel auf, schmilzt aber auch die eine öder die andere, mit großer Sicherheit vorgetragene Text- Verbesserung in nichts zusammen. Zur Bekräftigung dieser Auf- Stellungen sei hier der Versuch unternommen, aus dem biblischen Rechtskreis ein Institut einer rechtsgeschichtlichen und rechtsvergleichenden Analyse zu unterziehen, ein Rechtsinstitut, ,das schon im Rechtsleben des Altertums einen breiten Raum einnimmt, dessen Ursprung aber gleichwohl in Dunkel gehüllt ist: die Bürgschaft. I. Es ist von mir bereits an. einer anderen Stelle hervorgehoben worden2, daß im Pentateuch, der klassischen Rechtsquelle für das israelitische Altertum, von einer Begründung oder Abwicklung des Rechtsverhältnisses, das wir mit dem Worte ״Bürgschaft" bezeichnen, keine Spur zu finden ist. Selbst dort, wo wir sie auf Grund analoger, zeitgenössischer Rechtsquellen mit aller Sicherheit erwarten zu sollen glauben, bei den Bestimmungen, die den Kauf und Verkauf a der Sklaven regeln, werden wir die Bürgschaft vergeblich suchen. Dieses Geschick teilt der Pentateuch mit dem Kodex Hammurapi; während jedoch für das alt babylonische Recht im allgemeinen und das Bürgschaftsrecht im besonderen zahlreiche Urkunden vorhanden sind, welche diese Lücke im Kodex Hammurapi so gut wie schließen, fehlen solche oder ähnliche Dokumente aus biblischer Zeit gänzlich. 1.Leopold Wenger, Das Recht der Griechen und Römer, S. 168, in Köhler- Wenger, Allgem. Rechtsgeschichte, 1914, Leipzig-Berlin. 2 Festschrift A. Schwarz, Wien 1917, S. 283.