Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1922-01-01 · Heft 4 · p. Seite 279

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
66 (1922)
Issue
Heft 4
Article
Die Lehre vom Heiligen Geist im Judentum und in den Evangelien
Date
1922-01-01
Page
Seite 279 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2829132-2829909-2829914-2831600--45039-2831664
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

279'' י: Mystik, die L. heranzieht, stammen unbeschadet seiner mystischen Neigungen aus Bildungssphären, denen ein Großstadtprediger wie Philon nicht weniger fern steht1 als Rudolf Otto heutigen Zungenrednern und Martin Buber dem Wunderglauben des zeitgenössischen Chassidismus. Eben deshalb können sie zur Einfühlung in die Denk- und Redeweise der weit schlichteren, bildungsferneren Menschen verhelfen, an welche sich die Evangelien wenden2. (Schluß folgt.) Der Bürge nach biblischem Recht. Ein bibelexegetischer Versuch auf rechtsvergleichender Grundlage. Von Rabbiner Dr. Armin Abeies in Wien. Einleitung. Es ist das Verdienst der modernen Rechtsvergleichung, auf die hohe Bedeutung hingewiesen zu haben, die der Terminologie für die Erkenntnis der Rechtsgeschichte innewohnt. Bildet die Rechtsspräche auch schon in dem hochentwickelten, auf reichem Urkundenmaterial beruhenden Rechtswesen von Babel und Rom einen nicht hoch genug zu veranschlagenden Behelf zur Ermittlung rechtsgeschichtlicher Tatsachen, so tut sie das in noch höherem Maße in den Rechten, deren Quellenschriften einen nur spärlichen juristischen Inhalt aufweisen. Zu diesen gehört in erster Reihe das israelitische Recht, wie es in den biblischen Schriften vorliegt, die mit Ausnahme einiger Partieen im Fünf buch fast durchwegs nicht juristische Texte bieten. Hier ist in Ermangelung jeglichen Urkundenmaterials die Terminologie als die Sprache des Rechtsempfindens sozusagen der einzige Zeuge, der uns von dem Rechtsleben der altisraelitischen Zeit Kunde vermittelt. Je größer aber das Gewicht ist, welches die Angaben dieses Zeugen besitzen, umso notwendiger erscheint es, ihren Wert dadurch zu erhöhen, daß sie mit den Angaben anderer, nicht minder wertvoller in Parallele gesetzt werden, um durch solches Verfahren das rein Tatsächliche, losgelöst von allem Beiwerk, in der> rechtsgeschichtlichen Entwicklung zu erkennen. Dieses Geschäft besorgt die Rechtsvergleichung, ohne welche heute an die Lösung rechtsgeschichtlicher Probleme nicht geschritten werden kann. ,,Und 1 Damit hängt es zusammen, daß sich bei Philon von Buchstaben־ mystik keine Spur findet (Dornseiff, Das Alphabet in Mystik und Magie, 1922, 26) — im Gegensatz zu vielen Mischnalehrern und seinem Gegner Apion (Sen. Ep. 88, 34). 2 Daß viele Christen aus den Kreisen der Mysten stammten, hebt P e r d e 1־ wi t z, Die Mysterienreligion und das Problem des 1. Petrusbriefes 32, hervor.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.