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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1922-01-01 · Heft 3 · p. Seite 204

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
66 (1922)
Issue
Heft 3
Article
Kartenspiel und Spielkarten im jüdischen Schrifttume
Date
1922-01-01
Page
Seite 204 (sequence 2)
Language
German
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. י■':•■■־'־■'.'■: י 204 Die Juden haben sich unzweifelhaft sehr früh die Kunst dieses Spieles zu eigeh gemacht; unstatthaft ist es jedoch, mit Reuchlin zu behaupten, daß sie im Kartenspiel die Lehrmeister der abendländischen Christenheit gewesen seien. — Das erste Zeugnis, das wir über kartenspielende Juden besitzen, liefert ein jüdischer Dichter, Kalonymus ben Kalonymus (1287—1337), in seinem satirischen Zeitspiegel Eben bochan (Prüfstein), in dem er die Schäden seiner Zeit verspottet, die Spielkarten erwähnt und uns dabei mit dem in Italien bei׳ den Juden dafür gebräuchlichen Namen קלפים Kelafim bekannt macht Dieses hebräische Wort bedeutet eigentlich ״Pergament, Pergamentblätter<c, vielleicht nach dem Material aus dem sie ursprünglich hergestellt wurden, vielleicht als Ersatzbezeichnug für ״Karte, Karton״. Aus diesem bei den Juden Italiens üblichen hebräischen Worte kann man durchaus nicht schließen, daß die Juden die Erfinder waren, umsoweniger, weil sonst die Kartenspiele, wie wir einwandfrei wissen, allenthalben die üblichen italienischen Namen bei den Juden hatten. Das Kartenspiel war also eine gegebene Tatsache, und die Rabbiner mußten sich damit befassen. Der Ausgangspunkt für alle Erwägungen ist eine Stelle im Talmud (Sanh. 24b), die sich aller־ dings auf das Würfelspiel als ein Glücksspiel bezieht. ״Zu denen, die als unfähig gelten, vor Gericht Zeugenaussage zu machen, gehören die Würfelspieler.״ Die Begründung ist, weil der Spielgewinn keinen ehrlichen Erwerb, sondern eine Art Raub darstellt1, oder weil die Spieler ihre Zeit und Geisteskraft nicht-gemeinnützigen, den ״sittlichen Aufbau der Menschheit nicht fördernden“ Aufgaben zuwenden. ־—Neben diesen Erwägungen kam die Rücksicht auf die Gefährdung des gesellschaftlichen Friedens (namentlich beim Spiel mit Nichtjuden) und besondere Bedenken gegen das Spielen am Sabbat und Feiertag in Betracht. Hochinteressant ist dagegen das Argument, das für das Spiel mit Nichtjuden in Venedig vorgebracht wurde. ״Das Verbot mit Nichtjuderi zu spielen, ist ein solches, das die Existenz eines großen Teiles der Gemeinde gefährdet, denn ein großer Teil der Juden steht mit den Leuten der Stadt in Geschäfts- Verbindung, und diese spielen. Oft müssen die Juden hingehen und die Geschäfte mit ihnen abschließen dort, wo sie eben ihr Spiel machen, oder in dem Versammlungsort für das Spiel oder gar selbst in den Häusern der Städter, die sie dann zum Spiele nötigen“ (Pachad Izchak sub v. cherem). 1 Ein französischer Rabbiner, R. Jakob aus Chinon, hält den Gewinn ehrlicher Spieler. {,משחקים באמוגד), für erlaubt (Mordechai, Sanh. 691). i

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