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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1922-01-01 · Heft 2 · p. Seite 156

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
66 (1922)
Issue
Heft 2
Article
Der Prozeß der Familie des Rabbi Chanina ben Teradjon im Lichte der römischen Rechtspraxis
Date
1922-01-01
Page
Seite 156 (sequence 2)
Language
German
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/י':';, 156. Gotteslehre war sein Vergehen; sein Verbrechen das crimen laesae religionis. Juden und Christen waren in den Augen der Römer Atheisten, weil ihr Gott ein Gott der Welt und nicht national be~ schränkt war. Er konnte nicht, wie die Götter anderer Völker, nach Rom überführt und neben Jupiter gestellt werden. Der Prozeß Rabbi Chaninas bestätigt, was wir schon aus Josephus wissen, daß die Römer nicht nur die Christen, wie Mommsen behauptete (Römisches Strafrecht 575), sondern auch die Juden als ״ädeoi‘, ,,Gottesleugner‘‘ behandelten. Hat sie schon Apollonius Molon als ■ä&eot bezeichnet (Joseph, c. Apion. II, 14), so ist aus diesem und anderen ähnlichen Prozessen ersichtlich, daß sie zeitweilig auch strafrechtlich als solche behandelt wurden1. Der Verlauf des Prozesses wird im Talmud folgenderweise geschildert: ,,Man führte Rabbi Chanina ben Teradjon vor und fragte ihn: Weshalb hast du dich mit der Lehre beiaßt? Er erwiderte ihnen: ,,Weil der Ewige mein Gott, mir dies befohlen hat.“ Da verurteilten sie ihn sofort, daß er verbrannt, seine Frau hingerichtet und seine Tochter dem Hause der Unzüchtigen überwiesen werde.“ Zu beachten ist, daß nur die Tochter, nicht aber die Frau Rabbi Chaninas ,,ad lenonem“ verurteilt wird. Die Hinrichtung einer Jungfrau galt nämlich bei den Römern, wenn wir den Gewährsmännern des Tacitus glauben dürfen, als unerhört (״inauditum Annal. V. 9), und es mußte die jungfräuliche Würde auf schändliehe Weise beseitigt werden, ehe sie hingerichtet wurde. Die Jungfrauen wurden darum ins 7zopvziov gestellt, und wenn die Tochter Rabbi Chaninas nicht gleich jenen 400 tapferen jüdischen Jungfrauen, die den Tod in den Wellen eines Flusses der Schande vorzogen (Gittin 57b), sich nicht durch freiwilligen Tod dem Vollzüge dieser schändlichen Strafe entzog, so war es nur die sichere Hoffnung auf Rettung durch Gottes Hand, die sie davon abhielt. ,,Als sie abgeführt wurde“ — berichtet der Talmud vielsagend — ,,sprach sie: Groß an Rat und mächtig an Tat bist du, dessen Augen offen stehen über alle Wege der Erdensöhne“ (Jer 321s). Sie scheint schon bei der Abführung ihren festen Plan zur Rettung gehabt zu haben. Sie teilte ja das Schicksal vieler Leidensp Atheismus in unserem Sinn ist nach antiker Auffassung kein gerichtlieh zu sühnendes Verbrechen, noch weniger die Verehrung eines Weltgottes, wie desjenigen der Stoiker, sondern nur die Ablehnung des Staatskultes: ihretwegen wurde gegen Juden (Reinach, Textes relatifs aux Juifs, Index unter impiete) und Christen der Vorwurf gottloser und unfrommer Gesinnung erhoben. Das Verbot des Thorastudiums und ,,jüdischer Lebensweise“ muß politische Gründe gehabt haben.] ׳ ■LH...

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