Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 66 (1922)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Terracina
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 150 (sequence 2)
- Language
- German
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- Capua 1× ep/1047865
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150 solle ihnen den Gottesdienst wenigstens in einem anderen Lokale gestatten, nachdem er sie aus ihrer Synagoge vertrieben1. Nach Vertreibung der Sarazenen aus jener Gegend kam die Stadt allmählich wieder empor und gelangte während des Mittelalters zu ihrer höchsten Blüte im 13. Jahrhundert. Seit 1074 meist unabhängig, kam sie erst 1499 dauernd an den Kirchenstaat und ward damit definitiv zum letzten Hafen desselben nach dem benachbarten Königreich Neapel zu, eine Tatsache von nicht zu unterschätzender Bedeutung für ihre Handelsinteressen. Das Vorhandensein eines Juden Viertels daselbst ist um so weniger auffallend, als nicht nur in den benachbarten Orten des Volskergebirges, über das nunmehr wegen des Verfalles der Via Appia und der Gefährlichkeit der Pontinischen Sümpfe für die Gesundheit der Hauptverkehr ging, und zwar namentlich in Sermoneta, Sonnino, Piperno, sondern auch südlich im angrenzenden Königreich Neapel2, sowie nördlich an der Küste, und zwar in Civitavecchia3, Juden Vorkommen. Hat doch sicherlich ein Teil der hier Ansässigen mit den Stammesgenossen in Terracina Geschäftsverkehr gepflogen! Das Vorhandensein wohlhabender jüdischer Familien daselbst wird für das erste Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts übrigens auch durch die Nachricht bezeugt, daß ebenda Moseh Rimos.aus Rom, der später, erst vierundzwanzigjährig, in Palermo den Märtyrertod starb, und von dem ein Abschiedsgedicht, welches er an seinem letzten Lebenstage verfaßte, auf uns gekommen ist, eine Hauslehrerstelle bekleidete4. Der auch sonst großzügig denkende und handelnde Papst der Renaissancezeit Pius II. (Aeneas Sylvius Piccolomini) erkannte die wirtschaftliche Notwendigkeit der Juden für Terracina, schon allein wegen ihrer Tätigkeit im Geldverkehr, ausdrücklich an und gestattete deshalb den dortigen Bürgern als einen besonderen Gnadenakt den weiteren Aufenthalt von Juden, die alle von den Stadtsatzungen gewährleisteten Vorrechte genießen sollten. Die diesbezüglichen Bestimmungen der vom 21. November 1460 datierten Bulle lauten: 1 Monumenta Germaniae, Epistolae, Berolini 1881, I, 1, p. 47—48. 2 Von den Ortschaften des neapolitanischen Festlandes, wo sich nach Ferorelli N., Gli ebrei nell’Italia meridionale, Torino 1915, p. 98, n. 1, in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts Juden nachweisen lassen, liegen nicht weniger als 14 in der heutigen, an das Gebiet Terracinas grenzenden Provinz Caserta, nämlich Aversa, Baia, Capua, Garinola, Cervaro, Fondi, Gaeta, Maddaioni, Marigliano, Marzano, Nola, Piedimonte, Sora, Teano. 3 Calisse C., Storia di Civitavecchia, Firenze, 1898, p. 263, 278. 4 Vogelstein und Rieger, Geschichte der Juden in Rom, Berlin 1895, I, 453—^454.