Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 66 (1922)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Kindersegen und Kinderlosigkeit im altrabbinischen Schrifttume
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 148 (sequence 11)
- Language
- German
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noch so sehr im Rechte glaubt, ratsam erscheint, das Schwören zu unterlassen1. So erscheint das Sterben der Jugend den Rabbinen als eine ernste, zur Selbstprüfung anregende Frage. Die Schüler R. Jochanans trafen diesen in seiner Sterbestunde bitterlich weinend an. Auf die Bemerkung der Schüler: Unser Lehrer, Licht Israels, wenn du Ur- Sache zum Weinen hast, wie erst wir? sagte R. Jochanan: Meine Kinder, wie .sollte ich nicht weinen, da man mich nun vor den Richterstuhl Gottes stellen, alle meine Handlungen beleuchten und mich zur Rechenschaft ziehen wird! Besonders aber fürchte ich die Frage: Warum sind deine Kinder bei deinen Lebzeiten gestorben? Und warum hast du nicht das Verdienst, zum Fortbestände der Welt (לתיקונו של עולם) beigetragen zu haben? Nicht allein, daß einem zu seinen Lebzeiten die Kinder sterben, er wird überdies noch nach seinem Tode darüber zur Rechenschaft gezogen2. 1 Vergl. die verschiedenen Darstellungen in Jer. Schabuoth VI, 5, Pesikta r. 22 113b, Levit. r. VI, 3, Jalkut, Zacharia § 571. Eine verwandte Erzählung lautet: In einer durch Mißwachs verursachten Zeit der Hungersnot gab ein Mann einer Witwe einen Golddenar zur Aufbewahrung, den sie in ihren Mehlkrug legte. Später kam sie darauf, daß sie das Goldstück mit dem Mehle dem Kruge entnommen und in einen Brotlaib hineingebacken, diesen aber einem Armen geschenkt hatte. Ais nun der Mann sein Eigentum zurückverlarigte, schwur die Witwe: es möge eines meiner Kinder durch Gift umkommen, wenn ich auch nur den allergeringsten Nutzen von deinem Denar hatte. Kurze Zeit darauf starb eines ihrer Kinder. Diese Begebenheit veranlaßte die Weisen zu dem Ausrufe: Wenn solches demjenigen widerfährt, der von der Ueberzeugung durchdrungen ist, daß er die Wahrheit beteuert, was muß erst dem widerfahren, der wissentlich einen falschen Schwur leistet. Die Witwe hatte gewiß nicht die Absicht, eine Unwahrheit eidlich zu beteuern, dennoch hätte sie, wenn sie von der Hoheit und Heiligkeit des Schwures mehr durchdrungen gewesen wäre, eine derartige eidliche Beteuerung unterlassen. Auf die Frage, nach der Ursache ihrer Strafe erhalten wir die Antwort, daß die Witwe, genau genommen, den Raumteil an Mehl, welchen die Goldmünzen im Brotlaibe einnahmen, ersparte, denn in Zeiten der Not hat auch ein so geringes Quantum Mehl einen kleinen Wert. (Unsere Zeit — dieser Aufsatz wurde im Sommer 1918 geschrieben — der Rationierung des Brotes auf 90 gr und des Mehles auf weniger als 18 gr per Person und Tag hat uns diese Antwort des Talmud besser zu würdigen gelehrt.) Diese Begebenheit gab zu der halachischen Norm Anlaß, daß das Gericht in solchen Fällen, in welchen die7 Möglichkeit vorliegt, im guten Glauben falsch zu schwören, von einer Beeidigung abzusehen habe (Gittin 35a). 2 Eiiah Zutta e. 24.