Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 65 (1921)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Satzungen des Vereins "Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums" E.V. [Nachricht]
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 384 (sequence 4)
- Language
- German
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384 Satzungen Auflösung des Vereins. § 14. Der Verein wird aufgelöst, wenn seine jährlichen Einkünfte unter 1000 Mark sinken oder eine zu diesem Zwecke einfoerufene Mitgliederversammlung, der mindestens ein Drittel der Mitglieder beiwohnt, mit Dreiviertelmehrheit der Anwesenden die Auflösung beschließt. § 15. Im Fall der Auflösung ist das Vermögen des Vereins jüdischen Instituten zu überweisen, die ähnliche wie die im § 4 genannten Zwecke verfolgen. \ § 16. Der Vorstand ist berechtigt, alle Aenderungen, welche das Gericht, oder die Aufsichtsbehörde verlangt, vorzunehmen. Rn unsere Mitarbeiter und Leser. ln der Ausschußsiizung der Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums vom 27. Dezember 1921 wurde auf Grund zahlreicher Zuschriften der Mitglieder beschlossen, die Monatsschrift in der seitherigen Weise zu versenden, also auch die Arbeiten von allgemeinerem Interesse allen Mitgliedern zugehen zu lassen. Daraufhin hat sich der (Unterzeichnete zur endgültigen Übernahme der Schriftleitung bereit erklärt. Das Protokoll der Sitzung und wichtige, die Monats־ schrift betreffende Mitteilungen finden unsere Leser im nächsten, Ende März erscheinenden Heft. ( I. Heinemann, Unberechtigter Nachdruck aus dem Inhalt dieser Zeitschrift ist untersagt. Für die Schriftleitung verantwortlich: Dr. I. Heinemann in Breslau. Druck von Th. S ch a 12; ky dm. b. H., Breslau HI.