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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1921-01-01 · Heft 6 · p. 381

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
65 (1921)
Issue
Heft 6
Article
Satzungen des Vereins "Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums" E.V. [Nachricht]
Date
1921-01-01
Page
381 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Satzungen des Vereins ״Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums“ E. V. Laut' Beschluß der Mitgliederversammlung vom 16. März ist die Gesellschaft am 7. September 1921 in das Vereinsregister des Amtsgerichts in Berlin-Schöneberg unter Nummer 348 eingetragen worden. Die nunmehr gültigen Satzungen der Gesellschaft haben folgenden Wortlaut: Satzungen des Vereins ״Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums.“ E. V. ’ Na in edes Vereins. § 1: Der Verein führt den Namen: ״Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums“ E. V. Sitz des Vereins. § 2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. Geschäftsjahr des Vereins. § 3* Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Zweck des Vereins. § 4. Zweck des Vereins ist: Förderung der Wissenschaft des Judentums: a) durch wissenschaftliche Veröffentlichungen (vgl. § 11); b) durch Gewährung von Jahresstipendien an jüdische Gelehrte (vgl. § 10); c) durch Schaffung und Unterstützung von Lehrstühlen an jüdischen wissenschaftlichen Lehranstalten. Zusammensetzung des Vereins. § 5. Der Verein setzt sich zusammen ans: a) Stiftern, die einen einmaligen Beitrag von mindestens 3000 Mark leisten; b) immerwährenden Mitgliedern, die einen einmaligen Beitrag von mindestens 600 Mark leisten; c) Mitgliedern (auch Körperschaften), die einen jährlichen Beitrag von mindestens 20 Mark leisten. Stifter, immerwährende Mitglieder und Mitglieder aus Valutastarken ץ Ländern zahlen die alten Beträge (1000 bezw. 300 bezw. 8 Mark) in VorkriegsWährung.

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