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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1921-01-01 · Heft 5 · p. Seite 283

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
65 (1921)
Issue
Heft 5
Article
[Rezension]
Date
1921-01-01
Page
Seite 283 (sequence 3)
Language
German
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Besprechungen 283 hervorheben möchten. Hier ergibt sich als Resultat, daß das jüdische Recht nicht unbedingt gegolten hat. ,,Die Beobachtung des kölnischen Rechts ist auch von den Juden in gewissen Punkten gefordert worden.“ In der Hauptsache allerdings1 hat man den J uden die rechtliche Autonomie zugestanden. In den folgenden Abschnitten wird ein reiches statistisches Material über die Häuser und Höfe des Juden- Viertels zusammengetragen, ferner über die Verteilung des Grundeigentums auf die einzelnen Juden, die Herkunft der Juden Kölns bis zum Jahre 1349, den Wert der Häuser, wie er sich vor allem um das Jahr 1350 darstellte, und schließlich über die Grundbesitz- Verhältnisse der Juden in Köln zwischen 1372 und 1424. — Es folgt nun das Häuserverzeichnis und das Grundbuch. Hier ist eine ungeheure Fülle von Material zusammengetragen und mit erstaunlichem Fleiß erläutert und herausgegeben. Wir sehen, wie die einzelnen Häuser ihren Besitzer wechseln und vermögen uns so allmählich ein Bild von dem Leben der Juden in Köln zu machen, wie es sich aus diesen Grundbucheintragungen ergibt. Die Veröffentlichung des Kölner Grundbuches bedeutet einen wesentlichen Fortschritt unserer Kenntnis der mittelalterlichen Geschichte der Juden in Köln und in Deutschland überhaupt, weil hier ein wichtiges urkundliches Material der wissenschaftlichen Benutzung zugänglich gemacht worden ist. Es bleibt aber zu bedauern, daß der Verfasser als der berufene Sachkenner sich nicht dazu hat entschließen können, eine erschöpfende Darstellung zu geben. Erst diese kann das Material wirklich lebendig machen und auch dem, der im Einzelnen in die Geschichte der Stadt Köln und ihrer Juden nicht so eingeweiht ist, ein Bild geben. — In der vorliegenden Form muß das Buch auch für die meiste n Historiker ein Buch mit sieben Siegeln bleiben. Vielleicht können diese Zeilen den Verfasser zu der dringend notwendigen Arbeit anregen. Breslau. Willy Cohn. Sänger, Dr. Jacob, Mose ben Maimuns Mischnah-Kommentar zum Traktat Baba Bathra (Kap. I—IV). Arabischer Urtext mit hebräischer Uebersetzung, Einleitung, deutscher Uebersetzung nebst kritischen und erläuternden Anmerkungen. Berlin 1912, M. Poppelauer. 86 und 37 SS., gr.-8. In der Einleitung bemerkt der Herausgeber zunächst, daß durch vorliegende Edition die Veröffentlichung dieses Kommentars zum Traktat Baba Bathra vervollständigt wird, da die letzten sechs Abschnitte desselben bereits von Dr. J. Lewy (Berlin 1907) ediert worden sind. Hierauf sucht er — was übrigens schon andere vor

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