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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1921-01-01 · Heft 5 · p. Seite 236

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
65 (1921)
Issue
Heft 5
Article
Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
Date
1921-01-01
Page
Seite 236 (sequence 16)
Language
German
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236 Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen Schuldeiiaufnähme geworden1). Die Posener Gemeinde wies 1774 vor der zur Untersuchung ihres Schuldenwesens berufenen Kommission nach, daß sie zur Beruhigung der von Jesuiten angezettelten Aufläufe und zur Befreiung, mehrerer Mitglieder aus dem Klostergefängnis ungefähr 158 000 Fl. verausgabt hatte2). Zieht man noch in Betracht, daß die Jesuiten von längst berichtigten Kapitalien hohe Zinsen erhoben3), und daß sie sogar — nach der Behauptung der Posener Gemeinde — die Anerkennung von Schulden erzwangen, für die niemals eine Gegenleistung erfolgt war4), so wird es begreiflich, daß im 18. Jahrhundert einzelne Gemeinden wegen ihrer Schulden an die Jesuiten ihre anderen Lasten nicht mehr aufbringen konnten5). Ähnlich wie hier hatten die Gemeinden immer wieder Gelder an sich ziehen müssen, um ,,die Präsente, ohne welche in pohlnischen Zeiten nichts auszurichten war6״), und um die Bestechungssummen7) und die beträchtlichen Kosten der Prozesse — besonders in den höheren Instanzen — bestreiten zu können > in die ihr Kampf mit den Städten x) Perles 56, 58, 60 und 62 ff. Brawer 97. Die aus der Umgegend nach Posen reisenden Juden, die am Jesuitenkolleg vorbeikommen mußten, hatten sogar durch eine eigene Steuer sich Ruhe vor den Jesuitenschülern erkaufen müssen. Perles 16. Prov. Bl. f. d. Großherzogt. Pos. I. 81. II. 201 und 268. (Lemberg.) 2) Heppner-Herzberg: Posen. 80. 3) Perles 107. 4) A. VIII. la Bl. 138. Auch die Lobsenser Gemeinde hatte solche Schulden auf Erpressung zurückgeführt. Bär I. 428. 5) Hüppe 237. 6) A. VIII. la Bl. 14. Siehe auch Perles 107, Brawer 97. 7) Zerboni nennt in der poln. Gerichtspflege ״Bestechungen unerhebliche Ereignisse, über die kaum gesprochen wird“. D. J. 1793, S. 319. Ein vernichtendes Urteil über die poln. Gerichtspflege enthält die Einleitung zum Reglement f. d. Justizmagistrat der Hauptstadt Warschau vom 12. 7. 1796. (Mylius) Novum Corpus Konstitutionum Marchicarum. X. (Berl. 1797) 482.

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