Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 65 (1921)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 229 (sequence 9)
- Language
- German
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229 erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme. mit Recht sagen, daß die jüdischen Gemeinden von ihren Grundherren ,,wie Schafe angesehen wurden, die sie zu jeder Zeit scheren können“1). Die persönlichen Dienste hatten die Juden sich fernzuhalten gewußt. Solche Dienstbestimmungen fehlen in den Judenprivilegien, nur dann und wann wird ausdrücklich auf sie Bezug genommen; so werden sie im Kumiker Juden- Privileg von den Vorspanndiensten befreit2), und in der Schockener Punktation erscheint an Stelle des Scharwerksebenstes eine Geldabgabe3). In gleicher Weise hatten sich die Juden von der ihnen in mancher Hinsicht lästigen Verpflichtung zur Aufnahme von Einquartierung durch besondere Entschädigungsgelder an die Magistrate befreit. So zahlten die Posener Juden dafür 1300 Fl.4), eine entsprechende Abgabe zahlten auch die Juden von Bojanowo5), Kempen6), Kumik7), Lissa8), Peysem9), Schrimm10), Unruhstadt11) und Wreschen12). mehr auf dem Dorf wohnen durften. Nach dem Vorschlag der Minister Voß und Struensee wurde daraufhin den Vettern K. die Erhebung des gesamten Dorfes zur Stadt anheimgegeben. Geh. St. A. Rep. 89. 59a B. 1805 geschah dies auch tatsächlich. Fr. Grützmacher: Grundherrschaft und Bürgerschaft in den südpreuß. Mediat- Städten. Bresl. Diss. (Bresl. 1918) 15. In gleichem Sinne haltender Besitzer des Dorf gewordenen Städtchens Sulmirschütz bei Radomsk im Kalischer Dep. um Beibehaltung der vorhandenen Juden gebeten, war aber abgewiesen worden. Ortsch. Nr. 1497. 1J Bloch 607. Dasselbe Bild wendet ein Beurteiler in den Jahrb. d. preuß. Monarchie, VIII. (Berlin 1800) 75 an. 2) A. VIII. 26 Bl. 2. 3) A. VIII. 5 Bl. 116 f. 4) Perles 96 (Erkenntnis der Radomer Kommission v. 1724). 5) D. J. 1793, S. 612. G. T. 82 (gegen 8 Gr. an die Stadtkasse). ף A. VIII. 26 Bl. 2 (Priv. v. 20. 6. 1715). 7) D. J. 1793, S. 615. 8) Lewin 100. 9) G. T. 96. 10) Wundrak a. a. O., S. 14. 11) Fr. Grützmacher: Unruhstadt als Garnisonstadt. Aus dem Posener Lande. VIII. (Lissa 1913) 403 ff. 12) Ortsch. Nr. 1581.