Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 65 (1921)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
- Date
- 1921-01-01
- Page
- 221 (sequence 1)
- Language
- German
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Die Stellung der Juden in den 1793 und 1793 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme. Von Jacob Jacobson. (Schluß) 6. K a p i t e 1. Finanzwesen. Verglichen mit den anderen finanziellen Leistungen bildeten die Abgaben der jüdischen Zünfte und Handwerker nur einen geringen Teil der Lasten, die in mannigfacher Abstufung auf den Gemeinden und ihren Mitgliedern ruhten. Die regelmäßigen Zahlungen der Synagogen bestanden aus den allgemeinen Abgaben und dem Kopfgeld an die Krone, den Abgaben an die Woywoden in den königlichen, an die Starosten in den starosteilichen und an die Grundherm in all den Mediatstädten. Dazu kamen dann noch — neben den Abgaben an die Zünfte — verschiedentliche Abgaben an die Magistrate. Die polnische Grundsteuer, die von der gesamten nichtadeligen Bevölkerung aufzubringende Rauchfangsteuer1), die Trank- und Schlachtsteuer2), wurden selbstverständlich auch von den Juden entrichtet. Sie waren aber außerdem noch mit einer besonderen Steuer, dem Judenkopfgeld, belegt. Im Jahre 1764, im Rahmen der Steuerreformversuche des Konvokationsreichstages3 *), aus einer festen Summe, die für Polen 220 000 Fl., ב) D. J. 1793, S. 233 und 236 f. 2) Die Schlachtsteuer oder richtiger gesagt, das Ledergeld, bestand nur von 1789—93 als Staatssteuer, war aber schon seit Jahrhunderten eine einträgliche grundherrliche Steuer. D. J. 1793, S. 256 f. Schmidt I. 437. 3) Der Konvokationsreichstag hatte auch eine allgemeine Kopfsteuer A7on 2 Fl. angeordnet. Z. VII. 36. Jasinski 129 ff.