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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1921-01-01 · Heft 4 · p. Seite 154

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
65 (1921)
Issue
Heft 4
Article
Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
Date
1921-01-01
Page
Seite 154 (sequence 4)
Language
German
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154 Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen eine dem gebundenen Wirtschaftsleben entsprechende Schutzmaßregel der christlichen Kaufleute und Handwerker dar; die Abschließung hatte aber auf jüdischer Seite eine Kräfte- Steigerung zur Folge und trug sicher sehr viel zur Straffheit des jüdischen Gemeindelebens bei. Auffallender als diese günstigen treten jedoch die ungünstigen Wirkungen der Ghetti hervor — sie leiten sich zur Hauptsache aus der Zusammendrängung vieler Menschen auf engem Raume her. Da die Juden ihr Wohngebiet nicht erweitern durften, bauten sie ihre Häuser einfach immer mehr in . die Höhe. Der Posener jüdische Gemeindevorstand sah sich deshalb im Jahre 1717 zum Erlaß einer Bauordnung genötigt, nach der kein Haus zu eng gebaut und über 3 Stockwerke hoch sein durfte1). Einen Begriff von der ,,polizeilichen Einkerkerung“ der Juden im Posener Ghetto gewährt eine statistische Aufnahme vom Jahre 1619 — und später wurden die Verhältnisse nicht besser —, wonach u. a. in einem Hause von 3 Stuben 38 Menschen, in einem anderen von 2 Stuben 17, in einem von 5 Stuben (und 1 Laden) 48 Menschen wohnten2). Es muß dabei noch berücksichtigt werden, daß im engen Raum des Ghettos nicht einmal alle Häuser in jüdischer Hand waren. So gab es im Posener Ghetto ,,christliche Besitzungen“, und auch im Lissaer Juden viertel befanden sich Christenhäuser3). Eine Begleiterscheinung der Wohnungsnot wie überhaupt der Zusammenpferclmng so vieler Menschen auf beschränkten! Raum war der ״in vielen (hiesigen) Städten herrschende Judengeruch' '4) und die immer wieder tadelnd hervorgehobene Unsauberkeit der Ghettostraßen und ihrer Häuser5). Gegen die elenden, ja Ekel erregenden Zustände ף Perles 11 und 94. Holsche II. 312. 2) Ztschr. IV. 172. 3) M. VII. 2. Lewin 40. 4) v. Textor 333. 5) Ein abschreckendes Bild von der Verfassung dieser Wohnungen entwirft Mursinna 543.

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