Mannheim
Compact Memory

Esra · 1919-01-01 · Heft 7 · p. 207

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Esra
Volume
1 (1919-1920)
Issue
Heft 7
Article
Zion und die Galuth
Date
1919-01-01
Page
207 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2828641-2828642-2828649-2829059--337-2829103
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Wahlkurie unser Programm darstellen, sondern«.., wir haben zu postulieren, daß diese Rechte und Kompetenzen in verfassungsrechtlich bindender und in ihrer Dauerhaftigkeit garantierter Form dem Statut der zu schaffenden Zentralinstanz und damit auch in entsprechender Fassung dem der einzelnen jüdischen Volksgemeinden inkorporiert werden«. Dieser Satz ist dem Autor wohl nicht zufällig so lang geraten. Er soll verschleiern, daß Zollschan um das, was das Programmatische der nationalen Autonomie ausmacht, doch nicht herumkommen konnte, nämlich um die bindende Formulierung der aus dem freien nationalen Willen sich ergebenden Rechte. Freilich fehlt dieser Zollschanschen Formulierung die so wertvolle und unbedingt notwendige Einflußnahme auf die Abfassung aller die Juden angehenden Gesetze und die überaus wichtige Fixierung der rechtlichen Stellung der jüdischen Zentralkorporationen oder Gemeinden oder was es sei. Abermals reine Spiegelfechterei, genau so, wie bei der Konstruktion, welche mittels Anwendung von unzulänglichen und unklaren Kriterien des Nationsbegrifies den Juden der Galuth die Nation wegeskamotiert hat/ Hier, in der zweiten Hauptkonstruktion Zollschans, wird an Steile dieses angeblich nicht existierenden Nationsbegriffesein anderer gesetzt, welcher an und für sich schon auf vagen Grundlagen beruht. (Denn die rassentheoretische Anschauung des Herrn Dr. Zollschan setzt an Stelle der abgehausten Rassenkriterien, deren Beweislosigkeit er darlegt, ein noch beweisloseres Rassenkriterium, die Rassenqualität.) Und diesem neuen, sehr anfechtbaren Begriff der ethnischen Einheit schreibt Zollschan konstitutive Wirkungen zu, die er vorher als unmöglich bezeichnet hat, da für sie keine konstitutive Grundlage vorhanden ist. Schwächliche Sophisterei! So sieht der theoretische Versuch aus, Zion und die Galuth zu trennen. Er ist fundiert durch Verkennung des Wesens der Nationalität, durch unbeweisbare rassentheoretische Hypothesen und durch völlige Unklarheit über die das Judentum erhaltenden Grundtatsachen. Er muß entschieden abgewehrt werden, um nicht — wie es schon geschehen ist — einen denkarmen Galuthpraedispositionsnationalismus identifiziert zu sehen mit dem nationalen Wesen der gesamten Judenheit, das, auf freier Willensbildung sich gründend, ihre^dauernde Einheit sichert Diese ist: Zion als organischer Schwerpunkt für und durch eine organische Galuth. Denn Zion und die Galuth sind — für lange Zeit verbunden — untrennbare Einheit 207

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.