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Esra · 1919-01-01 · Heft 6 · p. 183

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Esra
Volume
1 (1919-1920)
Issue
Heft 6
Article
Aktenstücke zur Judenfrage am Wiener Kongress 1814/1815
Date
1919-01-01
Page
183 (sequence 12)
Language
German
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Ich kann alsdann mit meine unglücklichen Mitbrüdern inFrankfurt weiter nichts, als ein trauriges Los beweinen, welches unser so theuer erworbene bürgerliche Rechte der Willkühr einer Obrigkeit Preis giebt, die von jeher unsere bedaurungswürdige Gemeinde von 3000 Seelen nur in der tiefsten Erniedrigung zu erhalten gewohnt ist. Beherzigen Eurer Exellenz unser trauriges Schicksal und begnädigen mich mit einer Erklärung. In tiefster Submission Euer Exellenz Unterthänigster Jacob Baruch. Wien, 5. Juny 1815. 4. Antwortschreiben Metternichs an Baruch und Uffenheimer auf die Bittschrift vom 10. Oktober 1814.*) An die jüdischen Deputierten der Stadt Frankfurt a./M. Herrn Baruch und Uffenheimer zu H. d. H. von O d e 1 g a. Auf die am lOten Oktober 1814 von den Israelitischen Deputierten der Stadt Frankfurt am Mayn bey dem hohen Congress eingereichte Bittschrift, um die Confirmation des mit dem ehemaligen Grossherzog von Frankfurt unterm 28ten Dezember 1811 abgeschlossenen Vertrags über das Bürgerrecht der jüdischen Glaubensgenossen wird denengelben zu erkennen gegeben, dassin dem Selbstständigkeitsakt, der für die freye Stadt unterm 9ten dieses ausgefertigt worden ist, dem Magistrat auferlegt worden sey, alle wohl erworbene Rechte jeder Klasse von Einwohnern fest zu halten und jede zurückwirkende Massregel zu vermeiden.**) In dieser Verfügung wird auch die jüdische Gemeinde in Frankfurt a./M. ihre Beruhigung finden, indem dadurch die Gerechtsame welche sie aus einem frühern Antrage geltend zu machen berechtigt ist, vollkommen gesichert sind. Wien, den 9. Juni 1815. Metternich. *) Siehe Anmerkung zu Nr. 2. **) Im Konzept heißt es weiter : »Da nun dadurch auch der fragliche Vertrag vollkommen bestättigt ist, so wird dieses denen Deputirten mit der weiteren Bemerkung zugesichert, dass auch ihrerseits die in dem Vertrag übernommene Verpflichtung pünktlichst erfüllt werden muss« — an der Seite wurde diese Stelle von Metternich gestrichen und wie oben (»In dieser Verfügung< bis »versichert sind«) korrigiert. Dieses Schreiben auch abgedruckt in Klüber 1. c. Bd. VI, Seite 67-68. 183

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