Esra
- Journal
- Esra
- Volume
- 1 (1919-1920)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Aktenstücke zur Judenfrage am Wiener Kongress 1814/1815
- Date
- 1919-01-01
- Page
- 176 (sequence 5)
- Language
- German
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nicht nur die alten Vorurtheile gegen die Israeliten nach und nach geschwächt und verbannt, sondern ihnen auch in den höheren Klassen der Gesellschaft unter den vertrauten Ratgebern der Fürsten, in mehreren Ländern, und unter Staatsmännern vom ersten Range, so viel thätige Beschützer und Freunde zugewendet, dass gegen die Gerechtigkeit, Billigkeit und Ausführbarkeit ihrer Wünsche und gegen die Uebereinstimmung derselben mit dem allgemeinen Besten heute kaum mehr ein Zweifel laut werden kann. Dieser glücklichen Wendung der Umstände schreiben wir es zu, wenn wegen endlicher Bewilligung einer vollständigen Gleichheit der Rechte zwischen den Israelitischen und anderen Glaubensgenossen, bey dem gegenwärtig zu Wien versammelten hohen Kongress von mehreren Seiten Anträge und Gesuche eingereicht worden sind, und dem Vernehmen nach, jene Erlauchte Versammlung sich bey Gelegenheit der Verhandlungen über die künftige deutsche Verfassung mit diesem Gegenstande wirklich beschäftigen will Inwiefern eine solche Hoffnung gegründet sey, und zu welchen Resultaten für die allgemeine Gesetzgebung die Verhandlungen des Kongresses führen könnten, sind wir nicht im Stande zu bestimmen. Die Verbesserung des Schicksals unserer sämtlichen Glaubensgenossen in Deutschland würde uns in jedem Fall mit der lebhaftesten Freude erfüllen. Für uns insbesondere aber, die wir das Glück gemessen, unter einem Monarchen zu leben, dessen längst erprobte weise und väterliche Grundsätze uns über die Zukunft vollkommen beruhigen, und dessen allumfassende Liebe zu Seinen treuen Unterthanen, keines äusseren Anstosses bedarf, um sich in ihrem vollen Glänze zü zeigen, für uns haben alle diese Schritte nur deshalb Werth und Gewicht, weil sie uns eine erwünschte tmd schickliche Veranlassung darbieten, Ew. Majestät auf Allerhöchstdero früheren Verheissungen gestützt, unser unmittelbares Interesse von Neuem an Allerhöchst Ihr väterliches Herz zu legen, Ew. Majestät haben in dem in Bezug auf die böhmische Judenschaft am 3ten August 1797 erlassenen allergnädigsten Edikt zu äussern geruht, der Zweck der in diesem Edikt enthaltenen Vorschriften gehe dahin: »dass die Gesetzgebung den Unterschied, den sie bisher zwischen den christlichen und jüdischen Unterthanen zu beobachten genötigt war, endlich ganz aufzuheben in Stand gesetzt werde.« 176