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Jüdische Schulzeitung · 1938-09-01 · 9 (1.9.1938) · page 1

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Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
14 (1938)
Issue
9 (1.9.1938)
Date
1938-09-01
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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~ : i4 lahrgang Verlagsort: Mannheim 2 Nummer 9 jüdische Schulzeitung , Monatsschrift für Erziehung, Unterricht und Schulpolitik Organ des Reichsverbandes der jüdischen Lehrervereine (Geschäftsstelle des Verbandes: Berlin C 25, Kaiserstraße 29) Die „Jüdische" Schulzeitung" erscheint am 1. eines jeden Monats. Postbezugspreis: 0.75 pro Quartal. Mannheim, den i. September 1938 Druck und Verlag: Gebrüder.Neubauer, Ludwigshafen a. Rh. Redakteur: Dr. Siegfried Braun Köln-Sülz, Unkelerstraße 17 Zur Gründung des Reichsverbandes der Juden in Deutschland Wir veröffentlichen diesen Bericht, obgleich mehr als ein Monat vergangen ist seit der denkwürdigen Tagung, in der die. Gründung des Reichsverbandes beschlossen wurde. Es gehört zu den unabwendbaren Gegebenheiten, daß die Jüdische Schulzeitung als Monatsschrift mit ihren Berichten den Ereignissen in der jüdischen Welt zuweilen nachhinken muß. Das enthebt die Schiiftleitung jedoch nicht der Verpflichtung, von wichtigen Vorgängen Notiz zu nehmen, insbesondere dann nicht, wenn es sich um derartig bedeutsame Geschehnisse handelt wie das hier verzeichnete. Indem die Juden in Deutschland die ihnen verbliebenen Kräfte aufs äußerste zusammengefaßt haben, kann auch dieErziehungs- und Unterrichtsarbeit eine Stärkung erfahren. Es werden hinfort keinerlei unfruchtbare Kompetenzkonflikte sich störend in den Weg stellen, wenn es gilt, Dienst an der jüdischen Schule zu leisten. So dürfen wir hoffen, ein Höchstmaß wertvoller Arbeit leisten zu können. Der Reichsverband der Juden in Deutschland ist in der Sitzung des Rats bei der Reichs Vertretung der Juden in Deutschland am 27. Juli 1938 in Berlin geschaffen worden. Aeußerer Anlaß zu dieser Umformung der Reichsvertretimg war die Notwendigkeit, die Reichsvertretung den durch das Gesetz vom 28. März 1938 geschaffenen neuen Rechtsgrundlagen für die jüdische Gemeinschaftsarbeit anzupassen. Er bedeutet die seit langem erstrebte einheitliche Zusammenfassung aller organisierten jüdischen Arbeit in Deutschland. Der neue Reichsverband1 baut sich noch stärker als bisher die Reichsvertretung auf den jüdischen Gemeinden (Kultusvereinigungen) auf. Die jüdischen Gemeinden werden Glieder . des Reichsverbandes dadurch, daß sie eine entsprechende Bestimmung in ihre Satzung aufnehmen. Die im Deutschen Reich wohnhaften jüdischen Personen jüdischen Glaubens werden Mitglieder des Reichsverbandes durch die Gemeinde, der sie angehören. Die Gemeinde nimmt die Rechte der Einzelmitglieder gegenüber dem Reichsverband wahr, ebenso übt der Reichsverband die Rechte, die ihm gegenüber den Mitgliedern zustehen, durch die Gemeinde aus. Die bisherigen Landesverbände der jüdischen Gemeinden fallen als solche fort. Die Aufgaben des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden werden auf den Reichsverband übergehen. Von den süddeutschen Landesverbänden werden der Bayerische, der Württembergische und der Badische Landesverband*) die Aufgaben einer Bezirksorganisation als ausführender Stelle des R.V. übernehmen und diese Stellung auch in ihrem Namen zum Ausdruck bringen. Soweit erforderlich, können auch andere 'Bezirksorganisationen bestehen bleiben oder geschaffen werden. Der Reichsverband wird alle Kräft.e konzentrieren und die einheitliche Planung und Leitung der Arbeit auf allen Gebieten, auch auf solchen, bei denen die Reichsvertretung bisher nicht in erster Linie zuständig war, gewährleisten. *) Das ist in Baden der Oberrat. Die bisherigen Organe der Reichsvertretung: Präsident — Präsidialausschuß und Rat bleiben als Organe des Reichsverbandes bestehen; der Präsidialausschuß wird Vorstand' des Reichsverbandes. Die Zusammensetzung des Rats trägt dem Aufbau des Reichsverbandes auf den Gemeinden dadurch Rechnung, daß die Großgemeinden unmittelbar ihre Vertreter entsenden, die übrigen Gemeinden zusammengefaßt nach Ländern und Provinzen. Die freien jüdischen Organisationen bleiben wie bisher im Rat vertreten. Die Gemeinden der Unabhängigen Orthodoxie gliedern sich über den Bund gesetzestreuer Gemeinden dem Reichsverband ein. Wie bisher wird eine Anzahl von Persönlichkeiten durch Rat und Vorstand unmittelbar gewählt werden (Virilstimmen), darunter eine Frau auf Grund einer Vorschlagsliste des Jüdischen Frauenbundes. Die bisherigen Mitglieder des Rats bleiben bis zum 31. Dezember 1940 im Amt. Soweit die Satzung des Reichsverbandes eine Vermehrung der Vertreter der Großgemeinden vorsieht, werden Neubenennungen erfolgen. Hierbei soll darauf Bedacht genommen werden, Mängel in der gleichmäßigen Berücksichtigung der verschiedenen jüdischen Richtungen nach Möglichkeit auszugleichen. Um zu gewährleisten, daß die Führung des Reichsverbandes und der größten jüdischen. Gemeinde einheitlich erfolgt, ist bestimmt, daß. 6 Mitglieder des aus höchstens 15 Köpfen bestehenden Vorstandes in -Berlin ihren Wohnsitz haben und daß 4 davon durch Hauptbeschluß der Jüdischen Gemeinde Berlin vorgeschlagen werden müssen. Als Vorstand amtiert — gleichfalls bis 31. 12. 1940 — der bisherige Präsidialausschuß. Eine Neubesetzung findet auch hier nur insofern statt, als durch Ausscheiden von zwei bisherigen Mitgliedern und Vermehrung der Sitze Plätze frei geworden sind. Die Herren Dr. May und Dr. Landau wurden neu in den Vorstand gewählt. Herausgehoben ist die Stellung des Präsidenten des Reichsverbandes. Er vertritt den Verband nach außen, er führt im Vorstand und Rat den Vorsitz ohne Stimmrecht, er entscheidet bei Stimmengleichheit. Er wird durch übereinstimmenden Beschluß von Vorstand und Rat für drei Jahre gewählt. Die Amtszeit des derzeitigen Präsidenten, Rabbiner Dr. Baeck, jedoch ist unbefristet, ihm ist auch das Recht eingeräumt, die Wahl der Vorstandsmitglieder zu bestätigen. Zu Beginn der Tagung wies Rabbiner Dr. Baeck die Aufgabe: Zusammenführung der jüdischen Menschen, einheitliche Planung, Erfassung aller Kräfte, nichterlahmende Pflichterfüllung, Opferbereitschaft bis zum letzten. Dr. Otto Hirsch zeigte in einem Ueberblick die wesentliche Verschlechterung der Lage der Juden in Deutschland seit der letzten Ratstagung auf. Trotzdem keine jüdische Organisation in Deutschland auch die österreichischen Juden umfaßt, haben doch die Verhältnisse in Oesterreich eine tiefgehende Rückwirkung auf die Lage der Juden im Altreich gehabt. Die wirtschaftliche und seelische Not wird verstärkt durch die Erschwerung der Auswanderung. Leid und Sorge bereitet der Gedanke an Palästina, das Land, dem die jüdische Gemeinschaft und jeder einzelne aufs innigste verbunden ist.

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