Jüdische Schulzeitung
- Journal
- Jüdische Schulzeitung
- Volume
- 11 (1935)
- Issue
- 8 (1.8.1935)
- Date
- 1935-08-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nummer 8 Jüdische Schulzeitung Seite 7 Rektor i. R. Moritz Äbraham, Essen Am 20. Juni d. J. starb nach längerem, schweren Leiden der Ehrenvorsitzende. und langjährige Vorsitzende unseres Vereins, Kollege Moritz Abraham, Essen. Wir betrauern in ihm den hervorragenden Schulmann, den unerschrockenen Vorkämpfer der jüdischen Schule und des jüdischen Lehrerstandes, den unermüdlichen Helfer und Berater der Bedrängten, der Witwen und Waisen. Abraham wurde am 30. November 1870 in Schlüchtern a. d. Kinzig geboren. Schon in früher Jugend wurde er für den Lehrerberuf, den schon sein früh vollendeter Vater in Horn (Lippe) ausübte, bestimmt. Nach gewissenhafter Vorbereitung in Köln fand Abraham seine erste Anstellung in dem freundlichen Städtchen Andernach :a- Rh. Nach einjähriger Tätigkeit erklang sein Loblied in der Allg. Zeitung des Judentums. Mit einer beachtenswerten Artikelreihe trat er vor die Oeffentlichkeit. Bald darauf ist er in Kettwig a. d. Ruhr tätig, und als 1896 die jüdische Schule in Essen um eine Klasse erweitert werden mußte, berief man ihn zur Klassenführung. Mustergültig .und mit äußerster- Gewissenhaftigkeit tat er seihe Arbeit. Als nach der Pensionierung Grafs die Rektorstelle frei geworden war, begegneten sich alle daran Interessierten, in dem Wunsche, sie ihm übertragen zu sehen. Die Wahl ehrte ihn, und sie ehrte auch alle die, die sich nur vom dem Persönlichkeitswert bei der Wahl hatten leiten lassen. Mit. vorbildlicher Pflichttreue und vorausschauendem Blicke wirkte er als Schulleiter. Mit aller Kraft setzte er sich für das Neue, wenn er es gut fand, ein. In seine Amtszeit als Schulleiter fiel die Einrichtung eines Schulgartens, die Einführung von fremdsprachlichem Unterricht und Stenographie. Es war sein unablässiges Streben, im Kollegium einen einheitlichen, kameradschaftlichen Geist zu erwecken und zu erhalten, der nur ein Ziel kannte: durch den Dienst an der Jugend alle Schüler zu erfüllen mit dem hehren Geist unserer heiligen Lehre. Wir Lehrer haben Abraham viel zu danken. Stand er nicht unter uns wie ein Saul, der eine Haupteslänge das Volk überragte? Erschien er uns nicht wie einer der han'filim, zu dem wir emporschauten, der uns im Verein zielbewußt führte, der als Sachwalter unserer Witwen und Waisen auftrat? — Wie ernst es ihm war um Schule und Lehrerschaft, beweist seine Forderung auf Einrichtung von Pflegschaftsbezirken, die lauten Widerhall im ganzen Reiche erweckte. Was er für unsere Jugend, für unseren Stand geleistet hat, bewahren die Annalen unserer Vereinsgeschichte getreulich auf, es bleibt unvergessen! Mit der Arbeit in der Schule erschöpft sich des Lehrers Tätigkeit nicht, sie hat auch noch die Wirksamkeit in SynT agoge und Gemeinde zu umfassen. Abraham hat sie mit Freude und Geschick einst in kleinen Gemeinden geübt. In Essen berief man ihn in die Gemeindevertretung. War ihm doch hier Gelegenheit, geboten, für das Feld auf dem er arbeitete, Interesse zu erwecken. In seiner Hand lag vorzugsweise die Regelung der Beamtenfragen und des Wohlfahrtswesens. Am 31. März 1933 trat er in den Ruhestand. Sein Lebenswerk hielt er noch nicht für vollendet. Hinterlassene Skizzen und Niederschriften lassen erkennen, daß er, gestützt auf den reichen Schatz seiner Lebens- und Berufserfahrung, auch weiterhin für andere, insbesondere für seine Berufskollegen, arbeiten wollte, für andere, wie er es zeit seines Lebens getan und gehalten hat. : Bei der Einäscherung in Duisburg würdigten die Kollegen Katzenstein, Steele, und der Unterzeichnete die Bedeutung des Verblichenen für Schule und Verein, Goldschmidt-Dortmund aber, der Freund, der Jugend- und Weggenosse Abrahams, entwarf, in Anlehnung an den Thoraabschnitt „sch'lach l'cha", ein fein gezeichnetes Bild seines Lebens und Seins, seines Wirkens und Strebens und schloß seinen ergreifenden Nachruf: „Und wenn wir nun von hier aus wieder ins Leben zurückschreiten, wollen wir im Andenken an Dich, lieber Abraham, unser Leben weiter leben, wie Du es uns vorgelebt hast, als sei eine ewige Mahnung: Denke mit Ehrfurcht stets am Gott, an die Menschen mit Liebe und mit Ernst an die Pflicht! Verein isr. Lehrer der Rheinprovinz und Westfalens. Buchheim, Vorsitzender. Die Erteilung von Unterrichtserlaubnisscheinen und Privatschulkonzessionen Reichsminister Rust hat in einem an die preußischen Schulaufsichtsbehörden gerichteten Erlaß vom 20. Juli 1935 neue Richtlinien für die Erteilung von Unterrichtserlaubnisscheinen und Privatkonzessionen aufgestellt. Danach sind die bisherigen Bestimmungen über die Zulassung von Nichtariern zum Privatunterricht an Jugendliche unter 18 Jahren ergänzt worden. Bereits durch frühere Anordnungen waren deutsche Reichsangehörige nichtarischer Abstammung von der Erteilung privaten Unterrichts an Jugendliche ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Frontkämpfer oder solche Personen handelt, deren Väter oder Söhne im Kriege gefallen sind, oder um solche Antragsteller, die schon vor dem Kriege Privatunterricht erteilt bzw. eine Privatschule geleitet haben. Nunmehr können auch Antragsteller arischer Abstammung, die mit einer Person nichtarischer Abstammung verheiratet sind, zum Privatunterricht an Jugendliche grundsätzlich nicht mehr zugelassen werden. Ausgenommen sind Antragsteller, die Frontkämpfer sind, mit einem Frontkämpfer verheiratet sind, deren Väter oder Söhne im Weltkriege gefallen sind oder die schon vor dem Kriege Privatunterricht erteilt beziehungsweise eine Privatschule geleitet haben, sofern die Ehe vor dem 2. Juli 1933 geschlossen ist. Wer nach dem 2. Juli 1933 eine Ehe mit einem nichtarischen Ehepartner einging, wird zum privaten Unterricht an arische Jugendliche nicht mehr zugelassen. Unterrichtserlaubnisscheine, die nach dem 2. Juli 1933 entgegen diesen Vorschriften erteilt worden sind, werden eingezogen. In Zukunft sind alle Privatschulleiter und Privatlehrer einschließlich der Leiterinnen und Lehrerinnen verpflichtet, dem zuständigen Kreisschulrat von der Eingehung der Ehe Mitteilung zu machen. Sie verlieren die Unterrichtserlaubnis, wenn sie mit einer Person nichtarischer Abstammung die Ehe eingehen. Auch in den erwähnten Ausnahmefällen wird die Unterrichtserlaubnis nur erteilt, wenn die Antragsteler die Gewähr bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten. Literarisches Worte am Wege. Herausgegeben für den Bund deutschjüdischer Jugend. Philo Verlag, Berlin. Aus diesen Versen klingts wie die Romantik fahrender Jugendlicher. Es ist, als ob jüdische Jungenis und Mädel, umfaßt vom Geist der Zeit, mitmarschierten, aber ihr eigen Leid und. ihre eigne Hoffnung trügen. Unerweckt— so wird es dem Leser kund — blieb in denen, die die Verse formten, das Jüdische in seiner Kraft und in seiner Schwere. Und so werden Sang und Spruch „am Wege" zurückbleiben, indes die jüdische Jugend, zu neuen Ufern hinzieht. Pinchas Wollmann: Die hebräische Sprache und das gesetzestreue Judentum. Israelit und Hermon Verlag, Frankfurt a. M. Den Verfasser erfüllt es mit Sorge, daß sich „die Freien" und nur sie um die Entwicklung der hebräischen Sprache bekümmern. Er ruft die Orthodoxie auf, endlich sich aufzuraffen und mit Hand ans Werk zu legen, damit die Entwicklung der Dinge nicht verhängnisvoll werde für das Schicksal der heiligen Sprache. Wollmann erkennt sehr wohl, in welcher Rieh-