Jüdische Schulzeitung
- Journal
- Jüdische Schulzeitung
- Volume
- 10 (1934)
- Issue
- 2 (1.2.1934)
- Date
- 1934-02-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 j ü=d;i sehe $,cJiu 1 z e i t un g Nummer 2 nicht vpll ausgenützt, ist Bevor neue jüdische Lehrerbildungsanstalten, gegründet werden,-woraus jedenfalls dem deutschen Judentum neue finanzielle Belastungen erwachsen würden, muß doch zunächst die Erhaltung und das Weiterbestehen der bereits vorhandenen, voll ausgebauten Lehrerbildungsstätte gesichert werden. — Um «genügenden und ausreichend quali^ fixierten Lehrernachwuchs zu erhalten, braucht das deutsche Judentum darüber hinaus keine Mittel aufzuwenden; es ist nur notwendig, daß in gleicher Weise wie in früheren Jahren für die jungen Leute, die sich dem Lehrerberuf widmen wollen. Stipendien zur Verfügung gestellt werden. lieber die innere Ausgestaltung der jüdischen Lehrerbildung hat 'gelegentlich einer Konferenz der Direktoren der höheren jüdischen Schulen Deutschlands Herr Studiendirektor Stoll-Würzburg Thesen, entwickelt, die im folgenden wiedergegeben werden: 1. Die Aufgabe der jüdischen Lehrerbildung ist die Erziehung zur bewußten jüdischen Lehrer- und Führerpersönlichkeit. Die Voraussetzung dafür ist ein ausgedehntes hebräisches Quellenstudium auf Grundlage der hebräischen Sprache und Durchdringung des gesamten (auch profanen) Unterrichtes mit jüdischem Geist. Im einzelnen wird dieses Ziel erreicht durch: ,a) Ausgedehnten systematischen hebräischen Sprach- und Sprechunterricht (einschließlich des Neuhebräischen) — in den unteren Klassen mindestens 6 Wochenstuniden. b) Studium von Pentateuch, Newiim nebst Kommentaren, Psalmen usw. Gebeten, Schulchan Aruch, in der Form hebräischer sprachlicher Lektüre, in hebräischer Unterrichtssprache. c) Eingehende Beschäftigung mit Mischna und Talmud, welche bis zur selbständigen Erarbeitung und Erfassung mittelschwerer Abschnitte (einschließlich Tosafoth u/nd anderer Kommentare) zu führen hat. d) Eingehenden - lebensvollen jüdischen Geschichtsunterricht. (Siehe ferner dazu f.) e) Einführung in die Religionsphilosophie, besonders in Fragen der jüdischen Weltanschauung. f) Durchdringung aller Profanfächer mit jüdischen Gedanken und jüdischen Stoffen in der Weise, daß der Unterricht vor allem in den Sachfächern dem zukünftigem) Lehrer Muster ist, wie der Profanunterricht in jüdischem Sinne ausgestaltet werden kann und ihm zugleich eine Stoffsammlung für diesen Zweck an die Hand gibt. g) Palästinakunde, vorbereitet durch den Erdkundeunterricht, gelegentlich des Newiimunterrichtes; eingehende Behandlung des heutigen Palästina im Zusammenhang mit Besprechung der aktuellen Fragen des Judentums der Gegenwart. (Bereitstellung der einschlägigen jüdischen und hebräischen Zeitungen und Zeitschriften.) 2. Der pädagogisch-methodische Unterricht hat in der Uebungsschule den jüdischen Religionsunterricht sowie die Besonderheiten des jüdischen Volksschulunterrichtes ausgiebig zu berücksichtigen. Im Hinblick auf die Erweiterung der manuellen Ausbildung der jüdischen Jugend ist Handfertigkeits- und Werkunterricht, in beschränktem Maße außerhalb der Schulzeit - auch etwas Gartenbauunterricht in den Lehrplan der Lehrerbildungsanstalt aufzunehmen. 3. Die Bildungszeit, nach den staatlichen Vorschriften normiert, ist in der jüdischen Bildungsstätte in der Regel mindestens um ein Jahr zu verlängern. Die Israelitische Lehrerbildungsanstalt Würzburg hat zur Erreichung dieser Ziele nur eine geringfügige Umstellung nötig. Die Grundlage des Profanunterrichtes bleibt nach wie . vor der staatliche Lehrplan. Der Unterricht in den jüdischen Fächern vollzog sich schon seit Jahren ziemlich in der angegeben Richtung (Hebräisch als Unterrichtssprache in geeig1neen jüdischen Fächern ist schon seit fast zehn Jahren eingeführt). Die Würzburger Absolventen des letzten Jahrzehnts hatten Gelegenheit, sich an der Schule im neuzeitlichen Werk-^ Unterricht auszubilden. — Zum Schlüsse möchte ich noch einen Punkt betonen, den ich natürlich in meinen Ausführungen "voraussetze, um so mehr, als er bereits schon in der ,vor igen Nummer der „Jüdischen Schillzeitung" in dem von mir angeführten Aufsatz enthalten war: Wir brauchen in Zukunft nur jüdische Volksschuir lehren denn es werden in allen Groß- und Mittelgemeinden jüdische Volksschulen entstehen und. die Zahl, der jüdischen Schüler in den höheren Schulen wird so stark zusammenschmelzen!, daß auch für sie ein besonderer Religionslehrer kaum mehr nötig sein dürfte. Eine Ausbildung von.Nur-Religionslehrern wird deshalb gar nicht diskutiert. Es mag von Interesse sein, wenn ich die Aufnahmebedingungen für die jüdische Lehrerbildungsanstalt Würzburg hier noch anführe: Zuim Eintritt in die. Lehrerbildungsanstalt eignen sich infolge der hochgesteckten Ziele und der scharfen Prüfungsbestimmungen, welche für die Aufnahme eine Begabtertauslese vorsehen, nur körperlich gesunde, «gut begabte und willensgesunde Knaben und Mädchen. Unter dieser Voraussetzung können eintreten: 1. In die erste (unterste) Klasse: Schüler und Schülerinnen, die das 13. Lebensjahr vollendet und bereits sieben Schuljahre absolviert haben (Volks-, Mittel- oder höhere Schule). 2. In die vierte Klasse: Schüler und Schülerinnen mit Obersekundareife, wenn sie in den allgemeinen Bildungsfächern mindestens gute Leistungen aufzuweisen und soferne sie das 19. Lebensjahr nicht überschritten haben. Weitere Voraussetzung für den Eintritt in die vierte Klasse bildet allerdings die Beherrschung des religionswissenschaftlichen und musikalischen Bildungsgutes der drei unteren Klassen der Lehrerbildungsanstalt. Soferne die letztere Voraussetzung nicht erfüllt ist, ist diesen Schülern Gelegenheit gegeben, die Lücken . in einem einjährigen Uebergangskurs auszufüllen. 3. 1 n die sechste Klasse: Schüler und Schülerinnen mit Hochschulreife, soferne ihr Reifezeugnis in allen Hauptfächern mindestens entsprechende Leistungen aufweist und sie das 22. Lebensjahr nicht überschritten haben. Jedoch müssen solche Abiturienten sich einer Aufnahmeprüfung unterziehen in dem religionswissenschaftlichen Bildungsstoff der ersten fünf Klassen, in Pädagogik (Seelenkunde, Erziehungs¬ und Bildungslehre, allgemeine und besondere Unterrichtslehre) sowie in Musik (Harmonielehre bzw. Theorie des Synagogendienstes, Gesang, Klavier oder Violine und für männliche Zöglinge auch Synagogengesang). Es ist gemäß den behördlichen- Prüfungsvorschriften verlangt, daß der Nachweis eines mindestens einjährigen Studiums in diesen genannten Prüfungsfächern-erbracht wird. Soferne die Voraussetzungen bezüglich des religionswissenschaftlichen, pädagogischen und musikalischen Bildungsgutes nicht erfüllt sind, wird Abiturienten an der Anstalt Gelegenheit gegeben, die Lücken in einem mindestens ein Jahr dauernden Uebergangskurs auszufüllen. Zur Beachtung! Ich bitte die Mitarbeiter: Manuskripte lesbar zu schreiben; die Blattrückseite unbeschrieben zu lassen; keine Besprechung von Büchern herzusenden, die nicht von der Schriftleitung angefordert sind; stets Rückporto beizulegen. Braun.