Jüdische Schulzeitung
- Journal
- Jüdische Schulzeitung
- Volume
- 9 (1933)
- Issue
- 1 (16.1.1933)
- Date
- 1933-01-16
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 Jüdische Schulzeitung Stummer gehabt" zu haben. Eine Frage ergibt, daß dasselbe Mädchen als kleines Kind einmal in ein furchtbares Unwetter mit Sturm und Regen geraten und danach längere Zeit krank gewesen ist! Eine andere Schülerin, gleich der ersten bereits im Pubertätsalter und verhältnismäßig intelligent,' vergißt regelmäßig die Übersetzung der Stelle „ufinnu et liabajit“ in „al Lnnnissiin“, trotzdem ich das Wort als Fiel von punoh, sich wenden, also sich viel hin- und herwenden, in den Ecken (pinna) Nachsehen, also aussegen, reinigen, habe erklären lassen. Aber eine Frager „Du fegst wohl nicht gerne aus?" bewirkt ein starkes Erröten und -die von starker Erregung begleitete Mitteilung, daß das Mädel überhaupt kein Interesse für Hausarbeit habe und darum tagtäglich, unangenehme Auftritte mit der Mutter erlebe. In beiden Fällen wurde durch das Klarlegen des Verdrängungsmotivs, d. h., durch das Bewußtmachen des Unbewußten, die Vergeßlichkeit behoben! — Mod) einen Fall einer starken Hemmung muß ich vortragen, der schon von ferne an echte neurotische Hemmung erinnert. Ein etwa lljähriges Mädchen, intelligent, zuverlässig, wahrheitsliebend, sitzt in der Gesangstunde der Religionsschule immer auffallend verlegen und ängstlich da. Eines Tages soll sie allein singen, erklärt „Ich kann nicht singen". „Warum nicht?" „Ich habe kein Gehör." Ein Versuch ergibt das auch. Ein zweiter Versuch nach einigen Wochen, nach derselben Einleitung, aber nach besonderer Aufmunterung, ergibt, daß Gehör vorhanden, aber sehr unsicher ist. „Singst du .in der Schule mit?" „Nein." „Wer hat dir eigentlich gesagt, daß du kein Gehör hast?" „Das weiß ich doch selbst." „Spielst du ein Instrument?" „Nein, ich habe einmal Geige gespielt." „Wie lange?" „Ein halbes Jahr." „Wann hast du aufgehört?" „Das ist schon 5 Jahre her." „Warum hörtest du auf?" „Ja — -der (Geigen-)Lehrer hat mir gesagt, ich habe kein Gehör." Das Kind erfährt nun von mir, daß es damals zu früh angefangen hat, Musik zu treiben, daß im Alter von noch nicht 6 Jahren die meisten Kinder noch kein fertiges musikalisches Gehör haben, und daß der Lehrer zu wenig Geduld mit ihm gehabt habe; daß es jetzt aber mit einiger Uebung ein ganz normales Musikgehör erlangen könne. Die Unterhaltung nützt, das Kind lernt singen. Das Schelten des Geigenlehrers, und feine Behauptung gänzlicher Unmusikalität des Mädchens hatten, verdrängt, sich zu einem — unbewußten — Verbot musikalischer Betätigung gestaltet. Ins Bewußtsein gehoben, wird die Hemmung auch aufgehoben. Nachdem ich Ihnen soweit an Beispielen gezeigt habe, wie sich Verdrängungen manifestieren, wie man aus fehlerhaftem Verhalten eines Menschen unter Umständen auf einen ganz bestimmten, ihm selber unbewußten Seeleninhalt schließen kann, muß ich noch kurz auf die Voraussetzungen dieses Inhalts selbst cingehen. Er bildet sich sicher vom Augenblick der Geburt an aus den natürlichsten Bestimmungen des Menschen: zu leben und zu sterben. Zwar wird, da er zunächst zum Aufbau des Menschen nötiger, also aktueller ist, der Lebenstrieb den Todestrieb verdrängen; wo aber sich der Lebenstrieb in einer biologischen Krisis (etwa in der Pubertät) befindet oder durch mangelnde Aussicht auf seine eigene Verwirklichung geschwächt wird (Stellungslosigkeit, Kapitalverlust, Verlust eines geliebten Menschen), wo eine Lebensaufgabe erfüllt oder endgütig gescheitert ist. wird unter Umständen die verdrängende Zensur des Lebenstriebes so schwach, daß die zerstörenden („destruktiven", im Gegensatz zu den „konstruktiven") Tendenzen die Oberhand gewinnen. Einer Krankheit wird kein -Widerstand entgegengesetzt, der Tod wird herbeigesehnt, sogar herbeigeführt. Nicht ohne Grund sind Zeiten wirtschaftlichen und moralischen Niedergangs dem Mord wie dem Selbstmord so günstig. Elia betet in der arabischen Wüste nach dem Blutbad am Karmel, Könige I, 19: raw'atta, hasdicm, kadi nnfsdii, ki Io tow anodii meawolai“, und Jona, 4, 3, mit nur geringer Abweichung: „kadi na et nafsdu mimmenni, ki tow moti mediaiai."' , (Fortsetzung folgt.) Der Talmud Sein Werden» sein Wesen, sein Wert" *) Dieses Buch will eine Darstellung der inneren Entwicklung^ geschichte des Talmuds mit ihrem Ineinandergreifen von religiösen, rechtlichen, entwicklungsgeschichtlichen und allgemein psychologischen Motiven geben. Ferner ist seine Aufgabe, eint Systematik der Wege zur Widerlegung der Angriffe auf den Talmud aufzuzeigen. Um das Werden des Talmuds darzustellen, führt uns tz. nichtin seine äußerliche Geschichte, sondern in seinen Ge i st ein. Der Talmud ist ein Rcchtsbuch von umfassender Weite, besonders im Stoff, der feine Behandlung in juristischer Form gesunden hat. Alles Recht ist göttlich. Zwischen dem Rechtsgrundsatz selb« und der praktischen Anwendungsform wird kein Unterschied gemacht. Die kategorischen Grundsätze und die Strafandrohungen — beide haben den gleichen Grundcharakter. Es gibt keinen Unterschied zwischen wichtigen und unwichtigen Gesetzen an sich, nur soweit als dies in der Thora angedeutet ist. Umgekehrt ist auch — mit Ausnahme des rein Ethischenalles, was durch göttliche Gebote behandelt oder berührt wmde, den Behandlungsweisen und Entscheidungsformen zu unterwerfen, die das Recht ausgebildet hatte. Demzufolge unijch das Gebiet des Rechtes: Zivil-, Familien-, Ehe-, Erb-, Straj- und Staatsrecht, alle Vorschriften über den Ackerbau, das Armenrecht, die Feiertage, die Opfer, die rituelle Reinheit usw. Das Eesetzlichkeitsprinzip ist der Ausdruck seiner Idee der Verwirklichung. In der geringsten und unwichtigsten Sache kann das Recht seinen göttlichen Charakter nicht verlieren. Mose und die Propheten, Religion im höheren Sinne, Universalisms der Gottesvorstellung und die Allgemeinverbindlichkeit bet; Ethik — den Talmud als Denkmal juristischen Geistes und Scharfsinnes — das alles ist.im Grunde eins und unzer-. trennbar und bezweckt ein Heiligen und Heraufziehen des' Profanen. Die Quelle des jüdischen Rechtes ist die Thora, von der jeder Satz offenbart und göttlich ist. Die Thora enthält allgemeine Nechtsgrundsätze und. konkrete Gesetze, die Anrvendungsformen des göttlichen Rechtsgrundsatzes darstellen mit dem Charakter des ewig Geltenden und Göttlichen in sich, ob sic nun überzeitliche Normen geben oder zeitliche und lokale Verhältnisse berücksichtigen. Diese mögen im Galuth in ihrer praktischen Anwendbarkeit beschränkt sein, — den Charakter des ewig Gelten-' den und Göttlichen verlieren sie nicht. G. zeigt die Faktoren jür diese temporäre Aufhebung in den Einzelheiten der Entwicklung auf. Der Zwang hat noch ein übriges getan. In diesem Zusammenhang wird dann die Bedeutung der mündlichen Ueberlieferung gewürdigt und psychologisch begründet. Das führt hinüber zur Erörterung über die M i s ch n a h, die ein zweitesGesetzbuchdes Judentums darstellt, das schon eine Systematik bringt; ihrem Wesen nach ist sie kasuistisch. Und die Mischnah bildet dann die Diskussionsgrundlage der G e m a r a. Thora und Mischnah Harmsnieren innerlich und stellen zwei Seiten des Gesetzes dar. Anzeigung der inneren Gesetzmäßigkeit, Ableitung der Regeln, nach denen die Auslegung der Gesetze erfolgt. Thora und Mischnah bringen die gleichen Gesetze. Dieser Nachweis knüpft sich an die Namen der größten Lehrer an (Hillel, Rabbi Ismael, N. Jose. Akiba). Und sie haben ferner nachgewiesen, daß jedes Gesetz der Thora noch in Geltung sei. x) Rabbiner Dr. Felix Goldmann: Der Talmud. Sein Werden, sein Wesen, sein Wert. Leipzig 1932, M. W. Kaufmann.