Jüdische Schulzeitung
- Journal
- Jüdische Schulzeitung
- Volume
- 8 (1932)
- Issue
- 6 (15.6.1932)
- Date
- 1932-06-15
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2825247-2825317-2825323--0621-2826241- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nummer 6 | ».Jahrgang Monatsschrift für Pädagogik ««-Schulpolitik Herausgegeben vom „Reichsverband der jüdischen Lehrervereine" Die ,Jüd. Schulzeitung" erscheint um den 15. etnesjedenMonats und wird allen M itgliedern der dem »Retchsverband der jüdischen Lehrer, vereine" angeschlossenen Vereine kostenlos zugestellt. — Post»Bezugspreis für Nicht» Mitglieder: Mk. 1.20 pro Quartal. Hamburg» 15. Juni 1932 Druck, Benag und Geschäftsstelle: M. Letzmann, Hamburg, ABC-Stratze 57. Fernruf: Sammelnummer Hamburg 340737 Verantwortlich für den redaktionellen Teil: M. Steinhardt»Magdeburg, für den Inseratenteil: L.K n u d s e n, Hamburg. Anzeigenpreis 40 4 für die Ogespaltene Nonpareille-Zeile. Inhalt dieser Nummer Bon jüdischer Seelsorge, von Rabbiner Dr. Auerbach. Stuttgart (Schluß) — Der Sohar, die dritte Urkunde des Judentums, von Hugo Rosenthal, Berlin — Hebräische Ausdrücke und Redewendungen für den Unterricht im Hebräischen, von M. Abraham, Berlin (Fortsetzung) — Jüdisches Eeiftesgut in den evangelischen Chorälen» von HermineSalomon, Berlin — Die Jnternationalstenographie und die hebräische Kurzschrift, von Konrektor i. R. Behling, Remscheid — Literarisches — Bei der Schriftlritung eingegangene Bücher — Notizen Don jüdischer Seelsorge. Von Rabbiner Dr. H. Auerbach, Stuttgart (Schluß) Die höchste Freude bereitet dein Kinde nicht der religiöse Wissensstoff, sondern die religiöse Betätigung. Der seelsorgerisch eingestellte Unterricht mutz auf die Seelennöte eines jeden einzelnen Kindes eingehen. Der Religionslehrer als Seelsorger mutz wissen, was das Kind bedrückt, welche Sorgen es hat, welche sittliche Gefahren es bedrohen. Dazu ist aber erforderlich, daß er die häuslichen Verhältnisse gut kennt. Im anderen Falle ist der Religionsunterricht seelsorgerisch nicht zu verwerten. Ein Beispiel: Ein Kind leidet seelisch unter dem Ehezerwürsnis der Eltern. Es weiß nicht, zu welcher Seite es sich halten soll. Bald wird es vom Vater -gegen -die Mutter, bald von der Mutter gegen den Vater ausgehetzt. Der Religionslehrer kann bei verschiedenen Gelegenheiten, so bei der Besprechung des fünften Gebotes „Ehre Vater und Mutter . . ." das Kind dahin beeinflussen, datz es Vater und Mutter in gleicher Weise liebe» jetzt mehr als sonst, da sie sehr unglücklich seien. Das Kind darf jedoch nicht merken, und auch die anderen dürfen es nicht, datz der Lehrer gerade es meine. Er darf es dabei nicht scharf ansehen, um es nicht in Verlegenheit zu bringen oder gar zu beschämen. Seien wir uns darüber klar, datz auf das Gemüt der Heranreifenden Weniger.Ler Religionsunterricht an sich einwirkt, als die Seelsorge. Prof. Dr. Lehmann-Breslau schreibt in einem Buche: „Das doppelte Ziel der Erziehung", datz dem Religionsunterricht in diesem Alter mehr eine ergänzende als eine grundlegende Bedeutung für die religiöse Entwicklung zukomme. Er verlangt eine gewisse Ausschließlichkeit der erzieherischen Verhältnisse. Er weiß sich darin, wie er behauptet, in Uebereinstimmung mit allen denen, die Jugend und Schule kennen. Er ist sich nicht im Zweifel, datz Elternhaus, Freundschaften, ja zufällige persönliche Verhältnisie, der Beichtstuhl unter günstigen Umständen, auch der Konfirmandenunterricht die eigentlich gestaltenden Einflüsse auf das religiöse Leben der Heranwachsenden Jugend ausübten. Also der Religionslvhrer wird nur, insoweit er Seelsorger ist, Macht über die Seele des Jugendlichen gewinnen. Dieser mutz wahrnehmen, datz sich der Seelsorger ernstlich um ihn bekümmert, an seinen Schicksalen lebhaftesten Anteil nimmt, ihm Gelegenheit gibt, sich, wie es ihm ums Herz ist, vor dem Seelsorger auszusprechen. Der Seelsorger mutz den Schüler. wenn er längere Zeit krank ist, aufsuchen, ihm beiläufig etwas recht Passendes aus dem jüdischen Schrifttum erzählen. Große Schwierigkeiten bereitet dem Seelsorger die Behandlung psychopathischer Kinder, etwa solcher, die unter dem Zwang leiden, sich an fremdem Eigentum zu vergreifen. Der Seelsorger hat die Pflicht, frühzeitig die Eltern auf die Notwendigkeit einer Behandlung in dafür in Betracht kommenden Heimen und Anstalten hinzuweisen. Neben erzieherischen und ärztlichen Maßnahmen wie: regelmäßige Arbeit, Spiel, Zucht. Ordnung und Körperpflege — sie haben den Zweck, von der Sucht abzulenken und diese so außer Tätigkeit zu setzen, wodurch sie glücklicherweise verkümmern kann—sind seelsorgerische durchaus erforderlich. Datz die Religion als ein nicht unwesentlicher Faktor in der Behandlung anzusehen ist, ist selbstverständlich. Der Leiter einer Heil- und Pflegoanstalt, der eine musterhafte Fürsorgeabteilung angegliedert ist, Arzt, ein tiefreligiöser Mensch, erklärte mir, datz er die religiösen Einwirkungen auf die ihm Anvertrauten nicht missen möchte. Befindet sich ein jüdisches Kind in einer solchen Anstalt, so soll der jüdische Seelsorger versuchen, es zu religiösen Handlungen heranzuziehen. Er lädt es zu sich an den Freitagabendtisch — -die Gefahr des Entweichens ist gar nicht so groß, wie vielfach angenommen wird — und überträgt ihm kleine religiöse Aemter, etwa beim Jugendgottesdienst. Sein Selbstgefühl hebt sich dadurch. Vertrauensposten, bei denen nicht Schaden angerichtet -werden kann, haben sich glänzend bewährt. Daher empfiehlt es sich, jüdische Psychopathenheime für Kinder zu gründen, aber bis dahin jüdische psychopathische Kinder in ein Heim zu bringen, das sich in einer Ortschaft mit einer größeren jüdischen Gemeinde befindet. Wir wenden uns jetzt der Seelsorge für Erwachsene zu. Wir greisen die Krankenseelsorge und die seelsorgerische Erledigung der Ehezerwürsniffe heraus. Einige Anweisungen krankenseelsorgerischer Art finden sich in dem Religionsgesetzbuch Schulchan Aruch, Jore Dea 335 bis 3-10. Selbstverständlich müssen sie weiter ausgebaut werden gemäß dem Stande der heutigen Seelenheilkunde. Da der Kranke an seiner Krankheit nicht nur körperlich, sondern auch seelisch leidet, so ist eine seelsorgerische Behandlung neben der ärztlichen wohl Angebracht. Sie mutz sich von jeder seelenärztlichen Behandlung dadurch unterscheiden, daß sie sich rein religiöser Mittel bedient. Ohne daß der Eindruck religiösen Seelenfangs erweckt wird, foU der Seelsorger unter Berücksichtigung des Bildungsstandes und der Denkweise des Kranken, diesem Erbauliches und Lehrreiches, Erhebendes und Tröstendes aus dem Schatz jüdischer Weisheit bieten, entsprechend dem jüdischen Sprichwort (Sabbath 835): „Es gibt nichts, was die Heilung so gut fördert, wie Gebet und Lehre." Dabei ist der jüdische Seelsorger besonders gut daran. Denn die literarischen Schöpfungen des jüdisch-religiösen Genius sind so zahlreich, datz immer etwas Geeignetes mühelos gesunden werden kann. Mancher Kranke wünscht, daß für ihn Krankengottesdtenft abgehalten wird. Selbstverständlich soll man ihm diesen Wunsch