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Jüdische Schulzeitung · 1931-11-15 · 11 (15.11.1931) · page 1

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Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
7 (1931)
Issue
11 (15.11.1931)
Date
1931-11-15
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Nummer 11 Monalsschrisl für Pädagogik und Schulpolitik Hcrausgegcbe» vom „Reichsverband der jüdische» Lehrervereine" 7. Jahrgang Die „Jüd. Schulzeilung" erscheint um den 15. eines sedenMonals und wird allen Mitgliedern der dem „Reichsverband der jüdischen Lehrervereine" angeschlossenen Vereine kostenlos zugestellt. — Post-Bezugspreis für Nichtmitgliedcr: Mk. 1.20 pro Quartal. Hamburg» 15. November 1931 Druck, Verlag und Geschäftsstelle: M. Leßmann, Hamburg, ABC-Strahe 57. Fernruf: Sammelnummer Hamburg 34 0737 Verantwortlich für den redaktionellen Teil: M. Steinhardt -Magdeburg, fürdenJnseratenteil:L.Knudsen,Hamburg. Anzeigenpreis 40 für die Ogespaltene Nonpareille-Zeile. Inhalt dieser Nummer: Iulius-Höxter-Stiftung. Ziel und Methode des hebräischen Unterrichts an den öffentlichen Schulen, von Bezirksrabbiner Dr. Wahrmanu-Oels (Schl.). Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugcndwohlsahrt, von Julius Stern-Berlin. Literarisches. Bei der Schristleitung eingegangene. Bücher. Notizen. Zulius-Höxter-Stiftung. (Entstehung.) Anläßlich.der von Herrn Dr. Julius Höxter geleiteten 130. Sitzung der Vereinigung jüdischer Lehrer und Lehrerinnen, in Frankfurt a. M. am 20. Januar 1023 haben Freunde des Vorsitzenden ihm zur Begründung einer Iulius- Höxter-Stiftung einen namhaften Betrag zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag ist mittlerweile durch Spenden vermehrt morden und beläuft sich gegenwärtig (im Nennwert) auf rund 10 000 MH,. Bei der Ilebergabe ist Herr Dr. I. Höxter ermächtigt worden, Zweck und Verwaltungsweise dieser Stiftung selbst zu bestimmen. Herr Dr. I. Höxter hat dör Stiftung folgende Satzung gegeben: 1. Das Stistungsvcrmögen wird dem Reichsoerbande jüdischer Lehrervereine, Sitz in Berlin, zur Pflege und Verwaltung übertragen. 2. Das Stiftungsvermögen soll auf seine Höhe nicht beschränkt bleiben, sondern durch weitere Spenden möglichst vergrößert werden. 3. Die Stiftung hat die Bestimmung, die jüdischen Lehrer Deutschlands zu fruchtbaren religionswissenschaftlichen und jüdisch-pädagogischen Arbeiten anzuregen und sie darin zu unter - stützen. Für diesen Zweck sollen die Zinsen des Vermögens verwandt werden; das Vermögen selbst bleibt unantastbar. Das Vermögen darf nur in wertbeständigen mündelsicheren Wertpapieren angelegt werden und soll stets bei einer Großbank in Verwahr gegeben werden. 4. Mindestens die Hälfte der Zinsen soll zur Auszeichnung von wissenschaftlichen und methodischen Arbeiten, von Lehrbüchern und Lehrmitteln, die andere Hälfte zur besonderen Vergütung von wertvollen Aufsätzen verwandt werden. 5. Die Stiftung wird von zwei voneinander getrennt arbeitenden Ausschüssen verwaltet, dem Vermögenspflegamt und dem wissenschaftlichen Ausschuß. Das Vermögenspflegamt besteht aus drei Mitgliedern, dem 1. und 2. Vorsitzenden des Reichsverbandcs und dem Stifter oder einem seiner Erben, der wissenschaftliche Ausschuß aus fünf Mitgliedern, von denen eines der Vereinigung jüdischer Lehrer uüd Lehrerinnen in Frankfurt a. M. angehören soll. Das Frankfurter Ausschussmitglied bestellt die vorgenannte Vereinigung, die übrigen vier Mitglieder der Verbandstag des Reichsverbandes aus der Mitte seiner Pädagogischen Kommission. Der wissenschaftliche Ausschuß hat das Recht, auch andere Fachgelehrte als Sachverständige heranzuziehen. 6. Um zweckdienliche Arbeiten zu erlangen, soll der wissenschaftliche Ausschuß geeignete Aufgaben stellen und in der Berbandszeitschrift zu ihrer Bearbeitung auffordern. Daneben können andere Arbeiten nach freiem Ermessen der Verfasser zur Prüfung eingesandt werden. Derartige Preisaufgaben sollen in der Regel alljährlich ausgeschrieben werden. Die Arbeiten sino. unter den für Preisarbeiten üblichen Formen einzusenden., 7. Der wissenschaftliche Ausschuß entscheidet über die auszuzeichnenden Arbeiten und über die Höhe der zuzumessenden Beträge. Gegen seine Entscheidung ist keinerlei Einspruch zulässig. 8. Ueber die Arbeit des wissenschaftlichen Ausschusses und die erteilten Auszeichnungen ist in jedem Jahresbericht des Reichsverbandes zu berichten. 0. Der wissenschaftliche Ausschuß gibt sich selbst'eine Geschäftsordnung über seine Arbeitsweise. 10. Im Falle der Auflösung des- Reichsoerbandes geht die gesamte Verwaltung des Vermögens an die Vereinigung jüdischer Lehrer und Lehrerinnen in Frankfurt a. M. zurück; der Zweck der Stiftung bleibt derselbe. Sollte sich auch die Frankfurter Vereinigung auslösen, so fällt das Stiflungsvermögen mit der gleichen Zweckbestimmung dem Vorstand der Israelitischen Gemeinde in Frankfurt a. M. zu. Mantelnote: Die Stiftung und die Satzungen hat der Reichsverband jüdischer Lehrervereine, Sitz Berlin, am heutigen Tage angenommen. - * Den „Wissenschaftlichen Ausschuß" bilden folgende Mitglieder: Studiendirektor Stoll, Würzburg; Rabbiner Dr. Lazarus, Frankfurt a. M.; Studiendirektor Dr. Gutmann, Berlin; Dr. Fränkel, Augsburg; Dr. Braun, Köln. Reichsverband jüdischer Lehreroereine. Dr. S t e r n, Berlin-Halensee M. A b r a h a m, Berlin W 50 Vorsitzender. Geschäftsführer. Ziel und Methode des hebrüischenUnterrichts an den öffentlichen Schulen.*^ Von Bezirksrabbiner Dr. Wahrmann, Oels/Schl. Der hebräische Unterricht im Rahmen des jüdischen Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen hat mit mehreren Schwierigkeiten zu kämpfen. Er leidet meistens an der Anomalie der Zusammenlegung verschiedener Klassen und vielfach auch an der Interesselosigkeit der Schüler und ihrer Eltern der hebräischen Sprache gegenüber. Die größte Schwierigkeit aber ist das allzu geringe Maß an Zeit, das ihm zur Verfügung steht. In einer einzigen Schulstunde wöchentlich soll der jüdische Religionslehrer die Kinder in die hebräische Sprache und Literatur einführen, ein Verfahren, das in der gesamten Unterrichtspraxis vereinzelt dasteht. Denn nirgends finden wir, daß eine fremde Sprache, sei es eine klassische oder, moderne, in nur einer Wochenstunde gelehrt wird. Ueberall sind für den fakultativen Sprachunterricht, ob es sich um Latein an Oberrealschulen oder eine *) Rach einem auf der 48. Tagung des Vereins israelitischer Lehrer in Schlesien gehaltenen Vortrag (gekürzt). :

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