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Jüdische Schulzeitung · 1930-01-15 · 1 (15.1.1930) · page 1

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Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
6 (1930)
Issue
1 (15.1.1930)
Date
1930-01-15
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Nummer 1 •sj' L Msnaksschrist für Päösgogrk und Schulpolirik Hcrarrsgegeben vom „Neichsverband der jüdische» Lehrervereine^ 6. Jahrgang Die „Jüdische Schuizeitung" erscheint am 15. eines jedenMonals und wird allen Mitgliedern der dem „Neichsverband der jüdischen Lehrer, vereine" angeschlossenen Vereine kostenlos zugestellt. — Post-Bezugspreis für Nichtmitglicdcr: Mk. 1.20 pro Quartal. Hamburg, 15. Januar 1930 " Druck, Vertag und Geschäftsstelle: M. Letz mann, Hamburg, ABC-Stratze 57^ Tel.: Sammelnummer C4 Dammtor 0737 Verantwortlich für den redaktionellen Teil: M. Steinhardt -Magdeburg, für den Inseratenteil: E. L o o s, Hamburg. Anzeigenpreis 40 cj für die Kgespaltene Nonpareille-Zeile. Inhalt dieser Nummer: Jüdische Jugendberatung von Hans Löwen borg, Hamburg. — Aus den Erinnerungen eines alten Lehrers. — Das Lehrziel des hebräischen Unterrichts von H. Transläteur, Rastatt. — Literarisches. — Bei der Schriftleitung eingegangene Bücher. Zeitschriftenschau. — Notizen. Jüdische Jrrgenöberakung. Von Hans Löwenberg, Hamburg. In letzter Zeit konnte man in der Presse häufiger Mitteilungen über die Gründung bzw. Arbeit von Jugendberatungsstellen lesen. Es handelte sich dabei meist um private Jugendberatung, d. h. solche, deren Träger Vereine sind, denen die amtliche Jugendberatung gegenüber steht, die von Behörden (3. 33. städtischen Jugendämtern) unterhalten wird. Der Vater des Gedankens der privaten Jugendberatung ist Dr. Hugo Sauer, veranlaßt durch die Not der Jugend und die damit im Zusammenhang stehende Statistik über die Selbstmorde Jugendlicher. Sein Plan ist es, in Not befindliche Jugendliche durch reife, fachlich dafür geeignete Menschen, zu denen sie Vertrauen fassen können, zu beraten. Dabei besteht die sachliche Eignung in der Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen, wie z. B. Aerzte. Juristen usw., die für die in Not befindlichen Ju- ' gendlichen zuständig sind. Diese Berater bilden' einen „Beraterkreis", der auf Plakaten öffentlich angeschlagen wird und aus dem sich die Jugendlichen den ihnen zusagenden Berater auf Grund seines Berufes, seiner Sprechzeit und — in Großstädten — der Wohngegend aussuchen können. Grundsatz dieser Jugendberatung ist unbedingte Verschwiegenheit (keiner braucht seinen Namen zu nennen) und Unentgeltlichleit. Die Beratung findet der Ungezwungenheit halber zumeist in den Wohnungen der Berater statt, so daß kein Mensch erfährt, datz der Jugendliche in der Jugendberatung war. — Nach diesem Muster arbeitet die „Private Jugendberatung Nürnberg" und die Beratung der „Freien Vereinigung für Jugendberatung" in Berlin. Die Existenz anderer Jugendberatungsstellen dieser Richtung, die geplant waren und vielleicht auch existiert haben, konnte ich nicht feststellen. Dagegen betont z. B. die „Private Jugendberatung" in Berlin in ihrem Flugzettel: „keine erfahrenen Männer und Frauen" werden Euch mit der Autorität ihres Mters beglücken, sondern jugendlich empfindende und jugendlich denkende Menschen wollen., . . — Die jüdische Jugendberatung Hamburg arbeitet in der Weise, datz zunächst ein Hauptberater den Jugendlichen berät, und ihn dann gegebenenfalls einem Spezialberater überweist. Dabei wird grotzes Gewicht gelegt auf die Inanspruchnahme für bestimmte Notstände zuständiger Stellen, wie des Jugendamtes und des Wohlfahrtsamtes, mit denen daher in jedem Falle eine freundschaftliche Zusammenarbeit erstrebt werden mutz. Welche Fälle kommen nun in die Jugendberatung? , Keineswegs bilden sexuelle Nöte das vorwiegende Motiv. Vielmehr stehen Berufsnöte im Vordergrund der Beratung, Dinge, die grotzenteils vor die Berufsberatung, den Stellennachweis, das Jugendamt gehören. Einen gewissen Prozentsatz machen die Straffälligen aus, vor allen Dingen Verfahren vor dem Jugendgericht, drohende Fürsorgeerziehung, Schutzaufsicht. Scheinbar jetzt erst treten zahlenmätzig sexuelle Nöte auf: bei > Mädchen: eingetretene Schwangerschaft. Verweigerung des Ehekonsenses u. a.: bei Jungen: Onanie: ferner physische Beschwerden, zuweilen von geistigen Defekten begleitet. Ferner Psychopathien und Neurosen, die in die Behandlung des Fachmannes gehören: außerdem Konflikte mit Elternhaus, Schule, Lehr- ■ Herrn, innere seelische Konflikte u. a. m. Läufig ist da schwer zu raten, besonders wenn es sich nicht um Symptome krankhafter Zustände handelt, die sich aufdecken lassen, sondern um normale Erscheinungen der Pubertät. , Hier liegen die , Dinge meist so, datz schon „das einfache Anhören der Sorgen mit freundlicher Ermunterung zum Weilersprechen die Ratsuchenden sichtlich erleichtert". (Dr. Hugo Sauer: Jugendberatungsstellen, Idee und Praxis 1914—1923, Seite 74.) / Selbstverständlich können diese Ausführungen keine Vollständigkeit beanspruchen. II. - An jüdischen Jugendberatungsstellen existiert augenblicklich die „Jüdische Jugendberatung 'Hamburg", die einen Hauptberater hat, dem ein Beraterkreis zur Verfügung . steht, und zwar je ein Arzt. Rechtsanwalt, Lehrer, Kaufmann, Rabbiner, Pädagoge, Psychologe und je eine Sozialbeamtin, Berufsberaterin, Aerztin. Die Geschäftsstelle wird von einem der Berater mitverwaltet: sie hat die Aufgabe. den Könner unter den Beratem und den der Beratungsstelle mit den Institutionen der öffentlichen und privaten Jugendhilfe (Jugendamt der Deutsch-Israelitischen Ge- - meinde. Jüdische Berufsberatung, städtisches Jugendamt) aufrecht zu halten: autzerdem hat sie für die Werbung, die durch gelegentliche Zeitungsnotizen, ausführliche Presseaufsätze. Plakate. Handzettel und dergleichen geschieht, zu sorgen. Auf die Anregung dieser Beratungsstelle hin wurde inzwischen eine Beratungsstelle in Mannheim (laut freund- - licher Mitteilung von Herrn Rabbiner Dr. Grünewald) ins Leben gerufen, eine andere Beratungsstelle befindet sich in Breslau in Vorbereitung. Eine Abart der Jugendberatung ist die Fernberatung, die der Verband der jüdischen Jugendvereine Deutschlands (Sitz Düsseldorf) versieht. („Der ' Jugendbund" XV, 6 vom 1. 6. 29 und XV, 10 vom 1. 10. 29.) Hier handelt es sich darum, Jugendlichen, die

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