Mannheim
Compact Memory

Jüdische Schulzeitung · 1926-11-15 · 11 (15.11.1926) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
2 (1926)
Issue
11 (15.11.1926)
Date
1926-11-15
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2825247-2825294-2825305--0123-2825703
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

glummer-11 2. Jahrgang II Mvnaisschrifl für Pädagogik und SchulpoMik Heransgegeben vom „Verbände der jüdischen Lehrervereine im Deutschen Reiche" Die „Indische Schulleitung" erscheint am 15. eines jedenMonats und wird allen Mitgliedern der dem „Verband der jüdischen Lehrervereine im Deutschen Reiche" angeschlossenen Vereine kostenlos zugestellt. — Post-Bezugspreis für Nicht Mitglieder: Mk. 1.20 pro Quartal. Hamburg, 15. November 1926 Druck, Verlag und Geschäftsstelle: M. Letz mann, Hamburg, ABC-Straße 57. Fernsprecher: Elbe 7010,7011, Vulkan 8633. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: M. Steinhardt.Magdeburg, für den Inseratenteil: E. L o o s, Hamburg. Anzeigenpreis 40 für die Kgespaltene Nonpareille-Zeile. Inhalt dieser N u m m e r: Grundsätzliches zum Religionsunterricht auf der Oberstufe von Ludwig Meyerhoff, Niedermarsberg. Vom Pädagogischen Kongreß in Weimar. Goethe und die Juden von Rabbiner Dr. Auerbach, Güttingen. Literarisches. Bei der Schriftleitung eingegangene Bücher. Briefkasten. Aus dem Allgemeinen deutschen Kantoren-Vcrbande: Em annel Kirsch«er (Fortsetzung) von Leon Kor ui her, Hamburg. Grundsätzliches zum Religionsunkerrichl auf der Oberstufe. (Ein Konferenzvortrag, gehalten auf der Hauptversammlung des Vereins Israel. Lehrer Rheinlands und Westfalens zu Dortmund am 25. Mai 1926.) Von Ludwig Meyechvsf, Niedermarsberg. Nachdem der Lehrplan für den Religionsunterricht in der Grundschule nach Vorträgen von Frl. Sachs-Bochum uub dem Kollegen Jonas-Barmen von der Arbeitsgemeinschaft jüdischer Lehrer und Lehrerinnen des rhein.- westfäl. Jttdustriegebietes seine- Drucklegung erfahren hat, heißt es jetzt auch den Lehrplan für die oberen vier Jahrgänge der Volksschule neu zu bearbeiten. Diese Bearbeitung vorbereiten zil helfen, durch Erfahrung und Meinung Wege dafür zu weifen, soll der Zweck meines heutigen Referates sein. Nicht wissenschaftliche Begründungen im strengsten Sinne sind es, die mich, vor Sie hintreten heißen, sondern heißes, mühsames Ringen in einer kleinen, einklassigen jüdischen . Volksschule, das in den letzten Jahren vornehmlich das Ziel gehabt hat, die modernen pädagogischen Gedanken auch im Religionsunterricht zur Geltung zu bringen und den so großen, ausgedehnten Stoff in Lehrplan und Behandlung diesen neuen Gedanken nach zu formulieren und ihnen anzupassen. In der Grundschule war es leichter. Da empfängt Iler Schüler den religiösen Unterricht mit Eifer, da ist r der Hauptsache nach — vielleicht von einigen altlugen Bemerkungen abgesehen — gläubig und vertrauens- >oll. Auf der Oberstufe wird das anders. Der Schüler »eoüachtet besser, ich möchte sagen systematischer. Er wird ür alles, was sich leider dem Religionsunterricht hinernd in den Weg stellt, empfänglicher. So -hört er on eigenen Ansichten im Hause der Erwachsenen und laübt selbstredend, auch eine Ansicht haben zu müssen. )as wäre im Sinne des Arbeitsschulgedankens ja sehr egrüßenswert, wenn er nicht anfing, rechthaberisch zu »erden. Der Widerspruchsgeist des Nachkriegskindes wächst hnell; es will oft besser verstehen und beurteilen. Jnem das Ungewöhnliche es reizt, hat es gewöhnlich ein sfenes Ohr und Herz für alle fremden Einflüsse. Da p im Elternhause sehr oft alles das, H was ihm an Erscheinungsformen der Religion im Unterricht als groß 1»rd erhaben hingestellt wird, nicht nur vermißt, sondern es auch hie und da muH belächeln sehen, so tritt ganz. schnell die Reflexion in den Vordergrund, kritische Zweifel, aber auch innere Kämpfe machen sich mehr - oder minder bemerkbar. Das alles sind schwierige Faktoren, denen jeder Religionslehrer begegnet und mit denen .er zu rechnen hat.. Darum muß der Unterricht in der Religion auf der Oberstufe der Altersstufe und der individuellen Entwicklung des einzelnen sich ganz und gar anpassen. Wie ein Freund und Vater soll der Lehrer vor seinen Schülern stehen und innigen Anteil nehmen an ihren Zweifeln und ihren inneren Kämpfen. Hat somit ein neuer Lehrplan auf diese Schwierigkeiten unbedingt Rücksicht zu nehmen, so muß er in der Hauptsache selbstredend dem Ziele des Religionsunterrichtes gerecht werden. Ein ganz kurzer Ueberblich der bisher ausgestellten Aufgaben bezw. letzten Ziele des Religionsunterrichtes beweist, daß darin — nicht nur in jüdisch-pädagogischen Kreisen — stets viel Unklarheit bestanden hat. Da sagen zwei evangelische Neligionspädagogen Capitaine und Vollmer, daß der Religionsunterricht in der ersten Reihe zum Verstand zu sprechen habe. Ein katholischer (Brunner) sagt, der praktische Gesichtspunkt müsse vorherrschen, und der Religionslehrcr habe seinen Unterricht „erziehlich" zu gestalten. Ein weiterer wiederum sieht die Hauptaufgabe des Religionsunterrichts nicht in der Berständesbildupg, sondern in der Veredelung des Herzens und in der Kräftigung des Willens. Maybaum erblickt in seiner Methodik des jüdischen Religionsunterrichts den Zweck desselben darin, daß wir das Heranwachsende Geschlecht in der Liebe zu Gott und den Menschen nach den jeweiligen Ueberlieferungen der Bekennerschaft erziehen, damit sich in ihm allmählich die Glaubensgemeinde verrjünge und erneue. Wenn Maybaum damit sagen will, daß aus jeden Fall der Religionsunterricht dem augenblicklichen religiösen bezw. unreligiösen Standpunkt einer Familie oder gar einer ganzen Gemeinde angepaßt werden muß, so können und dürfen wir ihm unmöglich beipflichten. Gewiß, in der Form kann man den Zeit- Verhältnissen Rechnung tragen, doch das Wesen unseres Bekenntnisses muß in der Religionsstunde «heilig und unantastbar bleiben-. Unser Judentum darf nicht zum Spielball vorübergehender Zeitströmungen gemacht werden. Die Gegenwart darf die Vergangenheit nicht verleugnen, aus der sie hervorgegangen ist. Gewisse Religionsgesetze dürfen bei der sich bietenden Gelegenheit nicht übergangen werden, selbst dann nicht, wenn der Religionslehrer ganz genau weiß, daß sie im Elternhause und im geschäftlichen Leben und Wirken mißachtet oder stillschweigend übertreten werden. Dann wahrlich müßten wirr, wenn wir mit Maybaum gingen, — und es soll Kollegen geben, die mit ihm gehen —, um mal nur eines herauszugreifen, das 4. Gebot, das Gebot der Sabbatruhe, wohl fast ganz aus unserem Unterricht

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.