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Jüdische Schulzeitung · 1926-09-15 · 9 (15.9.1926) · page 8

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
2 (1926)
Issue
9 (15.9.1926)
Date
1926-09-15
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 8 . _ Jüdische Schulzeitung.^ _ _ Nummer 9 Aus dem Allgemeinen Deutschen Kantovenverband ' . Unter verantwortlicher Leitung von Hermann Zivi, Elberfeld. Der jüdische Gemein-ebeamle^ Von I. B. Leoy, Frankfurt a. M. (Schluß.) Wie sieht es nun mit der materiellen Bewertung dieser also unbedingt notwendigen Faktoren im Gemeindeleben? Es ist nur iirttiirlicf), daß sich die angemessene Besoldung der Beamten erst mit der Entwicklung des Beamtentums überhaupt entwickeln konnte; ebenso natürlich dürste es sein, daß sich die Gehälter der zeitlichen Wirtschaftslage anpassen müssen. Denn wie will man auf der einen Seite bei dem Beamten die volle Hingabe an sein Amt und die Wahrung der Gemeindeinteressen in der Richtung seines Berufes voranssetzen, wenn man ihm auf der anderen Seite kein möglichst sorgenfreies Leben bereitet? Nur die Sicherheit des gewiß nicht übermäßig hoch bemessenen Einkommens, nur daneben die Ausschaltung der Sorge um die spätere Zukunft, um das Alter und die unversorgten Familienangehörigen kann ihm die innere Ruhe geben, deren er — i»i eigensten Interesse seiner Gemeinde — unbedingt bedarf. Bon diesem Gesichtspunkte aus hat man die angemessene Besoldung, die feste Anstellung, die Pensionsberechtigung zu betrachten, nicht aber von einem fiskalischen Standpunkte aus und unmöglich in Parallele Mit kaufmännischen oder Jndustrieangestellten, die doch lnitcp.nz anderen Voraussetzungen und Zielen, meistens auf dem Wege zu eigener Selbständigkeit, ihre Stellung.einnehmen und, wenn von ihren Fähigkeiten überzeugt, eine lebenslängliche Bindung nicht einmal an nehmen würden. Zugegeben, daß der rechtlich denkende Gemeindebeamte als Mitglied seiner Gemeinde auf den Stand ihrer Finanzen Rücksicht zu nehmen hat, diese selbst können doch nicht den Maßstab für seine Besoldung abgeben. Noch viel weniger sollen die ehrenamtlichen Führer und Mitberater sich von der zeitlichen Wirtschaftslage leiten lassen, wenn es sich darum handelt, dem Beamtenkörper die Möglichkeit des ihm notwendigen Lebensunterhalts zu sichern. Mit Schaudern denken die Beamten an die Schrecken der Jnslationsperiode; in jener Zeit brachten sie ihre Wocheneinnahme am Freitag nachmittag zum Krämer, um damit ein winzig Teilchen ihrer Haushaltsbedürfni^se zu befriedigen, auf daß es nicht bis Montag auf Pfennigwerte herabsinke; in jener Zeit stiegen die Jnflationsgewinne der am Wirtschaftsleben Beteiligten ins ungemessene; in jener Zeit hatte man für die große Beamtenschar nur ein mitleidiges Achselzucken: sie alle sind im. wirtschaftlichen Kampfe erlegen, ihre Ersparnisse, ihr Hausrat, Kleidung, Wäsche — alles ist ausgebraucht, sie sind finanziell ruiniert. Diese Sachlage soll nicht etwa in so krassen Farben geschildert sein, um Mitleid zu erregen — nein, der Beamte von heutzutage will nur und nichts anderes als Gerechtigkeit und Verständnis, nichts als Gleichheit mit den Staatsbeamten. Denn die letzten Jahre haben nach dieser Richtung einen Fortschritt gezeitigt, der von den Lehrren und-Beamten der jüdischen Gemeinden aufs höchste begrüßt wurde — es ist die strenge Normierung der Gehälter durch \bic Reichsbes0ldungs0rdnung. Nach ihr war esmög- *) Aus dem „Gemeindeblatt" der Israelitischen Gemeinde, Frankfurt a. M. lich, die Gehälter einiger Veamten-Kategorien ohne weiteres den staatlichen anzugleichen; andere, ganz besonders die mit dem Kultus zusammenhängenden, mußten nach ideellen Gesichtspunkten, nach ihrem Wert und ihrer Bedeutung im Gemeindeleben und entsprechend ihrer Höhe vor dem Kriege in diese Besoldungsordnung eingepaßt werden. Ob dies immer mit streng gerechtem Maßstab möglich war. ob mit geringerer oder größerer Weitherzigkeit geschehen, das tut hier nichts zur Sache — die Reichsbesold«n gsordnung wurde die Norm: stiegen die Bezüge der Reichsbeamtcn entsprechend der Wirtschaftslage, so stiegen die des Gemcindebeamten; erlauben es die Verhältnisse, so werden die Staatsgehälter fallen und mit ihnen die der Gemeindebeamten. Entsprechen sie auch durchaus nicht den vcrteuer» ten Lebensumständen, noch viel weniger den Erfordernissen des rituellen Lebens, der Vorzug der festen Grundlage ist unverkennbar, und so darf diese Errungenschaft der Nachkriegszeit — vielleicht die einzige gute — nicht verlassen werden. Die sonst entstehende Unsicherheit würde die Aeamtenwelt nicht ertragen können, es wäre ein Rückschritt in der Bewertung des Beamten, der zur Katastrophe, zur völligen Destruktion des Beamtentums führen müßte. Auf die schlimmste Folge solchen Beginnens sei nm noch kurz hingewiesen: Mag es an Büro - und Verwaltung^ beamten wohl noch keinen Mangel geben, in den meisten anderen Kategorien, ganz besonders unter dem Rabbiner und Lehrerstand, hat der Krieg und die Inflationszeit solche Verwüstungen bezüglich des Personalbestandes hervorgerufen, es herrscht ein so empfindlicher Mangel an Rabb i n e r n, Lehrern und Kantoren, daß der einzige Anreiz zur Nengewinnung von Kandidaten für diese Fächer in der wirtschaftlichen Besser- und Sicherstellung gegenüber den Zliständen der Vorkriegszeit liegen kann. Woher sollte wohl sonst der Nachwuchs kommen, dessen die jüdische Gemeinde zur Leitung ihrer Belange unmöglich entraten kann? Mar: verkenne nicht die Wichtigkeit dieser Fragen für die Entwicklung des Judentums in unserem Vaterlande. Natürlich muß man größte Vorsicht bei Anstellung von Beamten walten lassen, und keinesfalls dürfen die Betriebe für die Verwendung von Beamten da sein. Sparsamkeit in der Zahl der Beamten, nicht aber bei ihrer Besoldung — das maß die Parole einer weit blickenden Gemeinde' leitung sein. Jeder Beamte ist bereit, seine eigentliche Amtspflichtszeit den heutigen schweren Verhältnissen gemäß, so we.t es angeht, zu erhöhen. Auch strenge Disziplin und Jnnehaltung der Dienstordnung entspricht durchaus dem Empfinden jeder wahren Beamtenpersönlichkeit. Wenn aber schließlich Besoldungsaufwendungen ein« großen, vielleicht den größten Bruchteil im Etat der Ge meinde ausmachen, so ist das nach alledem, was eine ft dische Gemeinde von Rang zu leisten hat, nur natürlich, denn ihre bedeutendsten religiösen Belange werden durch iai. Beamten gewahrt. Ziel dieser Ausführungen war, Zweck, Bedeutung uni Leistungen der jüdischen Gemeindebeamten einem weim Kreise von Gemeindeangehörigen vor Augen zu führen. ML gen diese Zeilen, um auch mit einem Ausspruche unsere: „Väter" zu schließen, der Wahrheit, dem Recht und der Frieden dienen!

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