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Jüdische Schulzeitung · 1926-01-15 · 1 (15.1.1926) · page 10

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Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
2 (1926)
Issue
1 (15.1.1926)
Date
1926-01-15
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 3 Jahres beenden. Mehr als im vorigen Geschäftsjahr hat sie sich bemüht, für die Fortbildung ihrer Mitglieder tätig zu sein. Neben der Arbeitsgemeinschaft für Neuhebräisch, die Herr N. Berggriin in den Näume« der^.ehemaligen jüdischen Lehrerbildungsanstalt leitet, fanden in l.ttägigen Abständen Bartrüge über „Psychopathie im Kindesalter" von Herrn Dr. Berndt Götz in der jüdischen Knabenschule statt. Leider tonnten drei weitere Arbeitsgemeinschaften: 1. Bibellesen: Leiter: Seminaroberlehrer Falkenberg; 2. Methodik des hebräischen Unterrichts: Leiter: M. Abraham; 3. Historische 'Hebungen im Talmud: Leiter: Professor. I. (Llbogen, immer noch nicht eröffnet werden, da unerwartete Schwierigkeiten sich gezeigt haben. Georg Sawady, Schriftführer. - * Vereinigung israelitischer Lehrer und Lehrerinnen in Frankfurt a. M. i t; i;. S i t; u n g. Der Vorsitzende, Dr. Höxter, widmet »dem Heimgegangenen Professor Julius Schwarz einen warmen Nachruf. Sodann hält der Unterzeichnete Schriftführer ein Referat über Dr. Adolf Jacobus: ..Der Gott esstaat" (Berlin; C. A. Schwetschke & Sohn). Cr führt aus: Der Verfasser versucht in seinem Buche mit einer religiösen Glut, die nur im Herzen eines innerlich,überzeugten Mannes zu lodern vermag, einen Eottesstaat zu zeichnen, in dem. existierte er, es eine Lust wäre zu leben. „E i n Gesetz, e i n heiliger Mille regiert im Lande: Der Mille Gottes. Durch die galt entstammte Verfassung des Landes und den Gehorsam aller Glieder des Volkes gegen sie soll der Staat, den Ri ose in seinem Gesetz entwirft, die Gewähr ewiger Dauer in sich tragen." Cs liegt nicht in der Absicht des Verfassers, moderne Gedanken und Probleme in das Gesetz hineinzuinterpreticren. Er will das Gesetz aus sich heraus erklären und den Staat rekonstruieren, der in der Idee dem Gesetzgeber vorgeschwebt. In dem trefflichen Buche, das in der Hand reifer Schüler, junger Lehrer, wie überhaupt nach religiöser Bildung strebender Me'njchen vorzügliche Dienste zu leisten vermag, ist bei einer 2. Auflage einzelnes zu vervollständigen (so beim jus talionis). Vielleicht gibt der Verfasser auch den Standpunkt, den Moritz Lazarus bei Herausgabe seiner ..Ethik des Judentums" (s. Bd. 1, Seite t») noch vertritt, Vergleiche mit der Sittenlehre der alten Völker nur gelegentlich und flüchtig zu streifen, auf, da gerade bei der reifen jüdischen Jugend die Achtung vor dem religiösen Gut, das wir nun schon Jahrtausende durch die Zeiten tragen, erheblich steigt, wenn die Betrachtung inosaischer Gesetze und Einrichtungen unter dem Gesichtspunkt vergleichender Religionswissenschaft geschieht. Referent illustriert dies, indem er ägyptische und israelitische Religionsanschauung einander' gegenübersteNt. Punkt 2 der Tagesordnung beschäftigt sich mit der „künftigen Lehrerbildung". (Der Bericht hierüber befindet sich in Nr. 53 der Blätter für Erziehung und Unterricht.) Rabbiner Cronheim weist sodann auf den Unterschied zwischen der Anstellung der meisten Rabbiner und vieler jüdischen Lehrer und der der Pfarrer hin und sragt. wie cs mit dem jüdischen Beamtenrecht stehe. Der Vorsitzende erwidert, da» die. Vorarbeiten zur Erlangung des Beamtenrechts bereits in Angriff genommen und im Verband erörtert worden feien. Es bestehe die Absicht, dem Preuhcnverband in bezug auf die Angehörigen des Rabbiner- und Lehrerstandes die Anlehmmg an das bayrische Beamtenrecht zu empfehlen. — Nachdem Koll. Marx über die Unterbringung jüdischer psychopathischer Kinder gesprochen, verbreiten sich zum Schlu» noch verschiedene Versammlungsteilnehmer über die Benutzung des Frankfurter jüdischen Museums seitens unserer Schüler. Dr. H a r t m a n n. Bel der 6rt)rIftIeUung eiiMWigene Bücher. S. R o t h s ch i l d : Die Abgaben und die Schuldenlast der Wormser jüdischen Gemeinde 1563—1854. Worms 1924. Buchdruckerei Mannheimer. K o r r e s p o nd e n z b l a t t des -Vereins z u r G r ü n - düng u nd E rh a lt u ng einer Ak ade mi e für di e Wissenschaft des I u d e n t u m s. Berlin 1925. Schwetschke .& Sohn. Nummer 1 Literarisches. Sammlung preisgekrönter Sagen und Märchen. Aiiffaflc. Von der Jngendschriften-Kommission des U. O.B.B. Wien und Leipzig. R. Lvwit. Diese Märchen verdienen auch heute noch preisgekrönt zu werden. Sie belveiseu durch das Erscheinen in 3. Auflage, daß sie von den Kindern geliebt werden. Sie atmen wahrhaft jüdischen Geist, versetzen das Kind in die jeweilige Poetische Stimmung eines Chanuka-, Peßach- oder Rausch Haschvno-Festes und wißen die Achtung für altehrwürdige Bräuche so ungezwungen zu erwecken, daß man den Verfassern, insbesondere Herrn Jakob Levy, zurnfen möchte: Mutig lveiter! B. M. I. Elbogcn. Die Wissenschaft des Judentums. Festrede. Berliri 1925. Philo-Verlag. Die Festrede bildet einen Hymnus auf die Lehrfreiheit, lvie sie an der Hochschule für die Wisseilschast des Judentums in Berlin seit ihrer Gründung vertreten wird und gibt einen historischeri Ueberblick über Gründer- und Lchrerpersönlichkeitöu, die vom Entstehen bis heute au der Anstalt wirkten, mit Hinweis auf die erhabenen Biele, die ihr der Altmeister Jltuz steckte mib die immer noch der Erfüllung harren. Wie alles, was Elbogen spricht oder schreibt, so ist auch diese Festrede gediegen und interessant. - B. M. Rudolf von Jhering: Der Kampf ums Recht, mit einem Vorwort von Rudolf Wassermann, München. Philo- Verlag 1925. Berlin. Diese juristische Monographie, die zum ersten Male 1372 erschienen ist und seitdem mehr denn 20 Auslagen erlebt hat, darf durchaus den Anspruch erheben, noch heute gelesen zu werden. Und dies nicht etwa nur von Juristen, sondern von jedem ernsten Menschen. Die Pftichteli des Kampfes um und für das Recht bei Staaten und einzelnen Personen bilden den Aitsgangspunkt der Betrachtungen. Es handelt sich beim Streit nicht so sehr, oft gar lticht, um den Gegenstand als vielmehr lim die Behauptung der Person selber und ihres Rechtsgefühles, d. h. der Prozeß gestaltet sich für ihn aus einer bloßen Jnteresscnfrage zu einer Eharakterscage: Behauptung oder Preisgabe der Persönlichkeit (S. 29). So wird der Kamps ums Recht eine Pflicht des Berechtigten gegen sich selbst, erwachsen ans einem persönlichen Rechtsgefühl. Denn dies ist die Triebfeder des Kampfes, da Rechtsbewußtsein und rechtliche Überzeugung ^Abstraktionen sind, die das Volk nicht kennt. Diese Pflicht erweitert sich zu cinenl Kampf ums Recht im Interesse der Gesellschaft. Denn mein Recht ist eben auch das Recht, und das Recht ist Gesetz in dem Sinne, in welchem Shakespeare sagt: „Ich fordere das Gesetz." . Diese Gedanken werden dannauf den Staat und die Nation, übertragen, so daß es (auf S. 62) heißt: Die Idee des Rechts'und das Interesse des States gehen hier Hand in Hand. In einem Anhang, der an das eigentliche in einem Vortrag behandelte Thema sich anschließt, wird noch das alte und neue römische Riecht besprochen. Die Behandlung des Shylockproblems wird unsere Leser wohl noch besonders interessieren. Ein Schlagwortregister erleichtert die Benutzung. Der neue Herausgeber, der eine schöne Einleitung geschrieben hat, wie auch der rührige Verlag verdienen unsere vollkommene Anerkennung. Niemand wird die Lektüre dieses Buches bedauern. - Rabbiner Dr. P o s n e r, Kiel. Kollegen, werbt für die Verbreitung der „Wischen §chulzeitung"! probenummern in beschränkter Zahl stehe» bei der Schristlettung zur Verfügung. Jüdische Schulzeitung.

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