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Die Kreatur · 1929-01-01 · Heft 2 · page 64

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Kreatur
Volume
3 (1929-1930)
Issue
Heft 2
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 64)
Language
German
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Beweis hierfür, und der völlige Ausschluß mildernder Umstände und einer anderen als der Zuchthausstrafe bei diesem Delikt ändert daran gewiß nichts! Selbst die gelegentlichen Versuche, den Eid der Kirche in die Hand zu geben, sind in gleicher Weise weltlichen Charakters; denn sie erstreben nur die Befestigung der äußeren Machtstellung der Kirchen, oft zugleich eine mittelbare Verstärkung des der Kirche überlegenen Staates. So erweist sich der Eid nicht allein als unpsychologisch und wirkungslos, sondern was wichtiger und ernster ist: er ist ein schwerer Mißbrauch des staatlichen Herrschaftsanspruchs gegenüber dem religiösen Gewissen seiner Bürger. Ein Staat, der in seinem eigenen Handeln, in den Verfügungen seiner Behörden, in den Äußerungen seiner Parlamente, in den Reden der ihn beherrschenden Parteien jede religiöse Gesinnung verleugnet, mögen sie nun im einzelnen konfessionell orientiert oder gar gegen die Kirche gerichtet sein - ein solcher Staat hat kein Recht mehr auf den Eid. Das Wesen und Leben der Religion ist ihre Zweckfreiheit, wer sie Zwecken dienstbar macht, und seien es die höchsten, vernichtet sie. Man leistet der Religion einen schlechten Dienst, wenn man, wie so häufig, aus Furcht vor der weiteren Trennung von Staat und Kirche, in ihrem Namen die Beibehaltung des Eides verlangt. In einem so ..weltlichen44 Staat gibt es für die Religion nur eines: sich zu lösen und sich rein zu erhalten: nur so kann sie wieder Einfluß auf ihn gewinnen, statt ihm wie heut dienstbar zu sein. Nur wenn wir dem Staate den viel mißbrauchten Eid entwinden, kann seine Heiligkeit wiederhergestellt werden; erst wenn der Staat sich im gleichen Maße verbunden fühlt, ihn heilig zu halten, wie er es von seinen Bürgern verlangt, wenn er im Schwur nicht mehr das Mittel erblickt, das seinen Zwecken nach \^ illkür zur \ erfügung steht, sondern wirklich schlicht und ernst die Anrufung Gottes. in der er selbst sich ebenso demütigt wie der Schwörende—, dann erst mag er den Eid wieder verwenden. Bis dahin wird es Sache derer sein, die zu Hütern des Glaubens und zu Bildnern des Rechts bestellt sind, seinem Gebrauch im Gericht entgegen zu treten. Die weltliche Schwurformel gibt einen notdürftigen Ersatz - die nächste Gesetzesreform sollte die völlige Abschaffung des Eides im Staate bringen.

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