Mannheim
Compact Memory

Die Kreatur · 1926-01-01 · Heft 1 · page 69

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Kreatur
Volume
1 (1926-1927)
Issue
Heft 1
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 69)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2823768-2823781-2823783--0074-2823880
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

VIKTOR VON WEIZSÄCKER DER ARZT UND DER KRANKE Stücke einer medizinischen Anthropologie In dem Wortkampfe zwischen Sokrates und Thrasymachos, mit dem Piaton seine Politeia eröffnet, zeigt sich, wie das Wesen eines bestimmten Berufes durch eine Definition nicht zu fixieren, nicht zu erschöpfen ist. Es gelingt zum Beispiel nicht, die Heilkunst und die Erwerbskunst anders als nur rein abstrakt zu sondern, und die Dialektik der konkreten ärztlichen Situation reißt das, was definitionsgemäß klar gesondert scheint, doch in dem Wirbel der menschlich-gesellschaftlichen Beziehungen und Verstrickungen wieder zusammen. Solange man nur das Einzelne, den Einzelnen betrachtet, und von ihm aus zur Norm kommen möchte, gelingt es nicht festzustellen, was rechtens ist; und der Begriff der Dikaiosyne scheitert von Stufe zu Stufe des Gesprächs an solcher Partikularität der Betrachtungsform und drängt zum Kollektivwesen als dem allein rechten Grundbegriff. Nur von einem Gemeinwohl aus läßt sich ein einzelnes Gutes bestimmen und damit ist auch die Richtschnur für den einzelnen, etwa den ärztlichen Beruf gegeben: ein jedes Privatverhältnis ist ausgeschlossen, und nicht von der kleinsten, sondern von der größten Zahl der vereinigten Personen her ist das Wesen und das Maß des Einzelnen zu bestimmen. Indem wir dieses Bild einer antiken Auflösung des Problems voranstellen, gewinnen wir einen Hintergrund, auf dem sich die Verinnerlichung und die Intimität alles modernen ärztlichen Berufslebens deutlich und gegensätzlich abhebt. Arzt sein heißt jetzt und ist hier nicht Staatsdienst, sondern Privatdienst, und zwar auch im Sinne einer normativen Betrachtung des Seinsollenden, nicht nur des leider Tatsächlichen. Die ärztliche Diskretion, gesetzlich geboten und geschützt, psvchologisch geradezu eine Existenzfrage des modernen Menschen, hüllt die Krankheit, ihre Erscheinungen, ihr Bekenntnis ein und schließt sie ab gegen die Schaulust und Wißlust, schützt sie gegen den Trieb der Neugierde, der eben das notwendige psychische Korrelat der so ganz individuell gewordenen Schamgefühle wurde. Schon die Zurückverlegung aber der Berufsantinomien aus der politisch-sozialen in die persönlich-ps vcAologische Sphäre ist ein weiteres Kennzeichen dafür, daß das Verhältnis von Arzt und Patient nicht allein ein nur mehr privates, sondern über- 69

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.