Mannheim
Compact Memory

KC-Mitteilungen · 1929-11-01 · Heft 11 (1.11.1929) · p. Seite 90

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
KC-Mitteilungen
Volume
1929
Issue
Heft 11 (1.11.1929)
Date
1929-11-01
Page
Seite 90 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2822870-2822924-2822930--670-2823720
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

90 Verbindungshäuser, mittels Entziehung von Schankerlaubnis, mittels Aenderung der gesetzlichen Bestimmungen über Alkoholausschank an Minderjährige usw. den Korporationen, „wenn sie sich nicht umstellen, das Rückgrat brechen". Hier aber scheint er uns im heiligen Zorn ein wenig übers Ziel geglitten zu sein. Eine Vernichtung des Korporationswesens schlüge den Forderungen des demokratischen Staates ins Gesicht; auch der politische Gegner hat den Anspruch auf Existenz. Des weiteren scheint hier eine Gefahr in ihren Ausmaßen überschätzt zu sein. Mag es auch zutreffen, daß gerade das erste Studentenjahr diejenigen Eindrücke in die Seele Prägt, die noch den ergrauten Philister in seiner Lebensführung bestimmen, so werden doch schon die Dreißigjährigen vor den ungebärdigen Zwanzigjährigen sehr viel an Ausreifung und innerer Weiterarbeit voraus haben. Ein erheblicher Teil der Unbesonnenheit kommt auf das Konto allzu großer Jugendlichkeit; und das schließlich ist ein Fehler, der bei weiterschreitendem Lebensalter immer mehr abbröckelt. Konnte man etwa im Ernst behaupten, aus einer Korporationserziehung gingen nur Untaugliche oder gar Schädlinge hervor? Soweit wird Friedensburg sich keineswegs versteigen wollen. Wir wollen ihn dahin verstehen, daß vieles von dem, was heute zum Mißvergnügen reizt, nur in seinen psychologischen Hintergründen korrigiert werden kann. Gefährlich wird nicht Commentreiterei, Fuxerei, Mensurwesen, gefährlich ist, hier wie überall, der Geist, der diese Dinge zu Uebertreibungen hetzt. Soziale Gedankenlosigkeit, hoffärtige Reserviertheit, politische Stumpfheit, sie sind es, die bekämpft und und aus dein Leben der Korporationen ausgemerzt werden müssen. Die zahlreichen sittlichen und geistigen Werte, die im korporativen Gedanken begründet liegen, müssen von diesen Schlacken befreit werden, die ihren Glanz verdunkeln. R. H. Der Zweikamps vor dem Slrasrechlsansschnß. Der Strafrechtsausschuß befaßte sich kürzlich mit denjenigen Bestimmungen des neuen StGB., die den Zweikampf regeln. Die nachstehenden Paragraphen wurden beschlössen: § 270. „Der Zweikampf mit Waffen wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft. Hat der Zweikampf den Tod des Gegners zur Folge, so ist die Strafe Gefängnis nicht unter zwei Jahren." § 271. „Kartellträger. die ernstlich bemüht gewesen sind, den Zweikampf zu Verhindern, und die zur ärztlichen Hilfeleistung zugezogenen Personen sind straffrei." § 274. „Wer jemand dadurch» daß er ihm Verachtung bezeigt oder androht, oder in ähnlicher Weise zu einem Zweikampf mit einem anderen anrerzt, wird mit Gefängnis bestraft. Ebenso wird bestraft, wer jemand Verachtung bezeigt, weil dieser eine Herausforderung zum Zweikampf unterlassen oder nicht angenommen hat, oder wer zu bewirken sucht, daß ihm andere aus diesem Grunde Verachtung bezeigen." § 274a. „Mit der Bestrafung wegen Duellvergeheus ist die Aberkennung der Amtsfähigkert verbunden." Eine eingehende Würdigung der neugeschaffenen Rechtslage bleibt Vorbehalten. Bemerkenswert ist schon heute die Tendenz zur Verschärfung der Duellbestimmungen, die die gesamte neuzeitliche Rechtsgebarung durchzieht, und die ihre erste Aeußerung fand bei der 1926 erfolgten Einfügung des 8 210a StGB., der dem Richter die Möglichkeit gab, duellierenden Beamten die Amtsfähigkeit abzuerkennen. j \7erbandsnadmchten [ (Die „Verbandsnachrichten" für die nächste Nummer sind einseitig beschrieben bis spätestens 15. November 1929 an die Schriftleitung einzureichen.) Hanseatischer Landesverband des K. C. In der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 10. Oktober wurden zu Vorstandsmitgliedern gewählt die Kbr. Kbr. Blüth, Hirsch, Jacobson, Oppenheimer, Scherbel, Taitza. Vorsitzender wurde wiederum Kbr. Jacobson. Kbr. Blütb wurde die Aufgabe übertragen, im Einvernehmen mit dem Stammtisch die Keiltätigkeit ins Werk zu setzen. Auch im übrigen wurde er damit betraut, die Beratung und Unterstützung des Stammtisches zu übernehmen. Die Aussichten des Stammtisches für den Winter sind recht gut. Der Stammtisch wird in der Lage sein, einen regelrechten Betrieb durchzuführen. Eine lebhafte und streitige Debatte entspann sich um die Frage, wie die Beziehungen zwischen den Stammtischmitgliedern und den Landesverbandsmitgliedern enger geknüpftwerdenkönnen. Die Debatte ergab den allseitigen Wunsch und Willen, sich beiderseits näherzukommen. Der Plan, im Frühjahr einen K. C.-Altherrentag in Hamburg abzuhalten, wurde von der Versammlung auf das lebhafteste begrüßt. Der Landesverband wird sich restlos für das Gelingen dieser Veranstaltung einsehen. Die Anregung, mit Rücksicht auf den Altherren, tag die Novemberveranstaltungen ausfallen zu lassen. wurde abgelehnt; sie sollen in dem geplanten Umfang und Rahmen stattfinden. Mögen sie ein Jahr erfolgreicher K. C.»Arbeit einleiten. Bavaria, Heidelberg. Das Sommersemester nahm, dem vorhergehenden Verlauf entsprechend, ein schönes Ende. Vor allem hat wohl das Stiftungsfest, trotzdem es in sehr kleinem Rahmen gefeiert wurde, sicher viel Beifall gefunden. Auf dem Schlußkonvent inaktivierten wir unseren a. B. Rudi Wertheimer; die Chargen und Warte wurden dechargiert und erhielten ihre Zeichen in Klammern. Zum Astavertreter für das Wintersemester wurde a. F. Heinz Bähr bestimmt. Wir beurlaubten unsere a. B. a. B. Levy, Glück, Markus zu einer l. K.V. Licaria. unseren a. B. Steinitz zu einer l. K. V. Thuringia, unseren a. B. Erich Katzenstein zum K. C.-Stammtisch in Hamburg und unseren a. B. Baer zu einer l. K.V. Rassovia. Wie wohl bekannt sein dürfte, konnte die Heidelberger Freie Hochschulgruppe ihren Besitzstand im Asta wahren. Einen besonders schönen Abschluß fand das Semester durch das bestandene Doktorexamen unserer Bbr. Bbr. Kurt Spiegel,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.