KC-Mitteilungen
- Journal
- KC-Mitteilungen
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 9-10 (30.9.1929)
- Date
- 1929-09-30
- Page
- Seite 81 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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81 einem Aufsatz tu der „Academia" vom 15. August dar, iu dem cs zum Schluß heißt: „Wo steht die D. St. nach deut Hannoverschen Studeuteutag, wie muß sich der C. V. heute zu ihr ciustelleu? Die Verwerfung des Voung-Planes war sicherlich eine politische Kundgebung, und sicherlich eine Kundgebung, die mit dem Willen der Mehrheit des deutschen Volkes nicht übereittstimmte. Bedenklicher ist die Stellungnahme zum Verfassungskampf. An dieser Stelle ist nicht zu entscheiden, ob der Verfassungskampf vom preußischen Kultusministerium grundlos vom Zaun gebrochen wurde, ob die Einigungsverhandlungen an der Schuld desselben Ministeriums gescheitert sind. Der D. St. kann keine Schuld gegeben werden, daß sie in bcu Verfassungskampf eintrat, um ihre Ideale ungeschmälert zu erhalten; aber sie trifft die Schuld, daß sie aus der Geschichte nicht gelernt hat, eineit Kampf dann abzubrechen, wenn der Kampf gegen die Machtstellung des Gegners aussichtslos ist und ein weiteres Kämpfen zu eigener Vernichtung führen muß. Die D. St. hat nicht das Recht, erkannte Notwendigkeiten aus einer Mißstimmung heraus unberücksichtigt 311 lassen, noch darf sie die Einigung einer fernen Zukunft überlassen. Tut sie das dennoch, so seht sie sich dem Verdacht aus, daß sie eine Einigung nicht will, daß ihr lieber als staatliche Anerkennung politische Betätigung ist. Wäre diese Entwicklung bereits in aller Deutlichkeit ausgeprägt, dann wäre die Entscheidung, die von unserer Seite fallen müßte, klar. Doch vorläufig stehen wir erst am Anfang dieser Bewegung. Die unheilvollen Entwicklungstendenzen sind vorhandeit. Noch aber ist es Zeit, diese Entwicklung aufzuhalten, die Auswüchse zu beseitigen, die D. St. auf ihre alten Ideale zurückzuführen. Gelinget: kann dieses Werk nur, wenn alle Kreise, die fest auf dem Boden der Würzburger Verfassung stehen, hinein in die Reihen der freien Studentenschaften treten, unt dieser Einstellung zum Siege zu verhelfen. Darum sollten heute auch die C.V.-Verbindungen ait den freien Studentenschaften Mitarbeiten!" Der K. V. (Kartellverband der katholischen Studentenvereine Deutschlands) hat auf seiner kürzlich stattgefundenen 55. Vertreterversammlung in Essen folgende Entschließung angenommen: „Die 55. Vertreterversammlung des K. V. in Essen (Ruhr) bedauert, daß der Studententag in Hannover durch eine Reihe von rein politischen Beschlüssen und durch das starre Festhalten an der Würzburger Verfassung die Schaffung einer Allgemeinen Deutschen Studentenschaft erschwert. Sie empfiehlt in Uebereinstimmung mit der vom hochschulamt vertretenen Auffassung den Kartellkorporationen dringend, der „Deutschen Studentenschaft" gegenüber nach wie vor eine abwartende Haltung einzunehmen bzw. die gemäßigte Richtung in der „Studentenschaft" durch sachliche Mitarbeit ztt stärken, um hierdurch den Boden für eine allgemeine Deutsche Studentenschaft mit vorzubereiten." Die Attherrenbund-Tagunq des Kartellverbandes katholischer farbentragender Verbindungen (C. V.) hat sich in Jena nach eingehender Aussprache mit mehr als 100 gegen eine Stimme dahin ausgesprochen, daß bei allen größeren C. V.-Veranstaltungen, die innerhalb des Deutschen Reiches stattfinden, die Reichsfarben Schwarz- Rot-Gold an hervorragender Stelle zu zeigen sind. Die österreichischen und süddeutschen A. L.-Verbände haben diesem Beschluß'rückhaltlos zugestimmt. Jedoch wenden sich die rechtsgerichteten C. V er im Berliner „Tag" und in der katholischen Wochenzeitung „Das deutsche Volk" mit folgenden Worten dagegen: „Auch wir achten die neue Reichsfahne, aber wir wollet: neben ihr, tvenn man glaubt, sie auf C. V.- Versammlungen zeigen zu müssen, auch die Fahne sehen, der unsere Lerzen gehören. An dieser Forderung hatten wir fest und werden sie auch in Zukunft mit allem Nachdruck vertreten." Den Beschlüssen der Altherrenbund-Tagung enspricht folgende, von der 59. C. V.-Versammlung angenommene Resolution: „Der C. V. ist der Auffassung, daß bei größeren C. V.'Veranstaltungen, die innerhalb des Reiches stattfinden, wenn Flaggenschmuck gezeigt wird, die verfassungsmäßigen R e i ch s f a r b e n an hervorragender Stelle zu zeigen sind." Spaltung dev Deutschen Mehvschaft. Auf der Pfingsttagung der Deutschen Wehrschaft haben folgende 16 Wehrschaften ihren Austritt vollzogen: Lohenstaufia-Würzburg, Bavaria-Weihenstephan, Saxo- Borussia-Berlin, Burgundia-Berlin, Guestphalia-Berlin, Neo-Rhenania-Charlottenburg, Burgundia-Iena, Die Märker-Jena, Bajnvaria-München, Austro-Bavaria- München, Rheinhessen-Darmstadt. Markaria-Göttingen, Cheruskia-Lamburg,Saxo-Normannia-Lannover,Lohenheimia-Lohenheim, Vandalia-Stuttgart, sowie der A.L.V. der suspendierten Germania-Leidelberg. Die meisten dieser Verbände bilden eine neue Interessengemeinschaft; ein Teil hat sich dem V. C. angeschlossen. Im übrigen dürfte der Anschluß an einen Verband vorerst nicht akut werden, da die Meinungen, welcher Verband in Frage käme, durchaus geteilt sind. In der Deutschen Wehrschast verblieben 14 offene und 3 suspendierte Wehrschaften. — Den äußeren Anlaß zur Trennung haben Verhandlungen wegen Aufgehens der D. W. in den V. C. gegeben, daß von den in der D. W. verbliebenen Wehrschaften abgelehnt wurde. Der V. C. hat die Erklärung abgegeben, daß er die Verhandlungen, die vom Referenten für Ausdehnungsfragen beim Märkischen Verband Atter Turnerschafter geführt wurden, in keinerlei Weise autorisiert und gebilligt hat. Der innere Grund zur Trennung scheint in zwiespältiger Stellung zur Freimaurerfrage gelegen zu haben. Die in der D. W. verbliebenen Wehrschafter haben einen Beschluß gefaßt, daß bei Anerkennung der vaterländischen Gesinnung der Logen angehörenden Alt- Wehrschafter den Iung-Wehrschaftern der Eintritt in Logen jeder Art verboten ist. VERBANDSBERICHTE einseitig beschrieben einsenden!