KC-Mitteilungen
- Journal
- KC-Mitteilungen
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 7-8 (31.8.1929)
- Date
- 1929-08-31
- Page
- Seite 72 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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72 das Werk von der 'Praxis direkt in die Theorie hinein. ES verfolgt also den entgegengesetzten Weg wie viele andere Lehrbücher. Ich halte das für einen Vorzug; der Anfänger lernt sogleich sich in seinem Element zu tummeln. An Land lebensechter Fälle wird ein Streifzugdurch das Rechtssystem unternommen, und auf diesem Wege wird der hellhörige Leser manches aufsammeln, was für sein Studium nützt. Das Buch ist darum besonders dem Studenten zu empfehlen; es wird ihm die Arbeit schmack- Haft machen, weil es lebendig und frisch geschrieben ist. Die Prozeßhandlungen, ihr Widerruf und ihre Nachholung. Ein Beitrag zu den Lehren des allgemeinen Prozeßrechts, unter besonderer Berücksichtigung des Reichsstrafprozeßrechts. Von KarlSiegert. (Verlag Otto Liebmann. 8,—RM.) Das Buch beweist, daß sein Verfaffer, der Landrichter und Fakulrätsassistent Sicgert, die Erfahrung des Praktikers mit der theoretischen Gründlichkeit des Wissenschaftlers vereint. Es bringt eine große Reihe von Fragen, die in der Prozeßpraxis jeden Augenblick auftauchen und ungeahnte Schwierigkeiten bereiten können. In vielen solcher Fälle wird ein Blick in das Buch, wenn nicht gleich die Lösung, so doch den Schlüssel dazu geben. Es sei jedem Praktiker, wie auch dem, der am Prozeßrecht theoretisch interessiert ist, angelegentlich empfohlen. Die Justiz. (Organ des Republikanischen Richterbundes, Verlag Dr. Walter Rothschild, Berlin- Grunewald.) Aus dem Aprilheft sind einige Aufsätze hervorzuheben. Der Wiener Privatdozent Dr. Fritz Schreyer wendet sich in einem Artikel: „Freirechtslehre undWienerSchule" gegen die Ausführungen der Freirechtler, welche die Wiener Schule als besondere Erscheinungsform (Abart) der Begriffsjurisprudenz bezeichnen, wenn sie sie nicht gar mit dieser identifizieren. Er zeigt, daß, wenn auch Wiener Schule und Freirechtler verschiedene Probleme behandeln, ihre Meinungen im wesentlichen Grundergebnis übereinstimmen. Sehr bemerkenswert sind auch die „Gedanken eines Nichtjuristen über die Grundlagen des Rechts" von Prof. Di-, ing. h. c. Otto Krell, in denen Verfasser, an die Strafrechtsreform anknüpfend, in interessanter Weise den Zweck der Strafe allein auf Unschädlichmachung und Vorbeugung zurückführt, während er das Vergeltungsprinzip ablehnt. Aeber die Bedeutung des § II Arbeitsgerichtsgesetz äußert sich RA. Dr. Alterthum. Es wird der gegensätzliche Standpunkt der Gewerkschaften und der Anwaltschaft auseinandergeseht. Die Fassung des 8 II Arb.GG., die die Anwaltschaft von der erstinstanzlichen Prozeßvertretung ausschließt, wurde nicht durch rechtspolitische, sondern durch Zweckmäßigkeitserwägungen geboten; d. h., §11 erteilt der Anwaltschaft kein Mißtrauensvotum, sondern seine Regelung entspricht der des gesamten Verfahrens vor dem Arb.-Ger., das möglichste Verbilligung erstrebt. Es sei auch noch hingewiesen auf die Zusammenfassung der Rechtsprechung über Kollektivbeleidigung von RA. Wilhelm Levinger. E. M. Studium und Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaft. (Sammlung amtlicher Bestimmungen mit Erläuterungen. Verlag Struppe & Winkler, Berlin.) Vorliegendes Buch erscheint als 1. Band der Sammlung „Deutsches Lochschulwesen". Die Promotionsordnungen verdeutschen Universitäten sowie die Prüfungsordnungen der deutschen Länder für die erste juristische Staatsprüfung sind, übersichtlich geordnet, darin enthalten. Daneben sind einschlägige Ministerialerlasse, sowie Anleitungen, die mehrere Universitäten für den Studiengang gegeben haben, nicht vergessen. Einige Bestimmungen, die §8 14 ff der Prüfungsordnung für die erste Staats- Prüfung in Preußen, sind nach Erscheinen des Buches dahin abgeändert worden, daß die mündliche Prüfung nur noch an einem Tage stattfindet, und daß nicht mehr als drei Prüflinge zusammen geprüft werden. Im ganzen kann gesagt werden, daß die Sammlung „Deutsches Hochschulwesen" mit ihrem 1. Bande eine notwendige Forderung erfüllt, indem sie jedem, dem Anfänger wie dem Examenskandidaten, einen Einblick in die Werkstatt des ordnungsmäßigen Studienganges bietet. Allen Interessenten sei das Bnch empfohlen. Berliner Hochschulführer 1929. Ein Landbuch für die Studierenden. Lerausgegeben von Dr. Rormann Balk. Akademisches Auskunftsamt,Berlin. Umfang 132 Seiten, ein Stadtplan von Berlin. Preis RM. I.—. Verlag von Struppe und - Winkler, Berlin 1929. Das kleine Buch stellt einen guten Führer durch die verschiedenen Universitätsinstitute und die den Studierenden dienenden Einrichtungen, wie Studentenheime usw., dar. Darüber hinaus gibt es Auskunft über die in Berlin vorhandenen Akademien und Forschungsstätten und eine kurze Schilderung der Lage der wichtigsten akademischen Berufe. Ferner enthält es gute Ratschläge für „Studentinnen inBerlin". Es kann allen, die irgendwie mit der Universität zu tun haben, als guter, schnell orientierender Ratgeber empfohlen werden. Seinem Besitzer wird manch unnützer Gang erspart bleiben. Die Sammlung der im X.G. geltenden Bestimmungen (K, C.-Statut, K. C. - Ehrenratsbestimmungen und K.C.-Tagsbeschlüsse) ist nach dem jetzigen Stand neu erschienen und kann vom K. C. - Büro gegen die Versandspesen von |0f20RM.| bezogen werden.